vor ca. 2,5 Jahren, haben wir uns ein Eigenheim gekauft. Nun steht fest, dass wir uns scheiden lassen und aus diesem Grund werden wir das Haus verkaufen. Die DSL Bank wurde bereits informiert und ein Käufer steht praktisch auch schon fest.
Nun zum eigentlichen Thema. Uns macht die Vorfälligkeitsentschädigung noch sorgen, da wir bisher noch keine genau Aufstellung erhalten haben. Ich habe zwar die Kredite durch fast alle Rechner durchgejagt, aber meiner Meinung nach ist der Betrag viel zu gering. Ein anderer Berater meinte, dass die Bank gar keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, da die Zinsen derzeit viel höher sind als damals. Vielleicht könnte es ja mal jemand mit mehr Erfahrung durchprüfen, so dass wir zumindest mal abschätzen können, von welcher Summe wir hier ungefähr sprechen.
Die Kredite sind wie folgt:
DSL Bank
Kreditbetrag 230.000,00 €
Gesamtkosten 81.889,99 €
Gesamtbetrag 311.889,99 €
Sollzinsatz bis31.12.2029
effektive Jahreszins1,84
Zinsatz1,80 %p.a
Ratenhöhe 728,33 €
Mögliche Sondertilgung 11.500,00 €
Offener Betrag 221.036,41 € (laut Übersicht der Bank von Januar 2022)
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung könnte aufgrund der aktuellen stark angestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt tatsächlich passen.
Entscheidend sind nicht die Zinsen für Immobiliendarlehen, sondern diejenige für sichere Titel am Kapitalmarkt (Pfandbriefe). Die haben für Laufzeiten von mehr als 2 Jahren deutlich über 1 % angezogen, so dass der Verlust der Bank minimal ist.
Da diese aber ebenfalls massiv angezogen haben, ist die Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich nur so gering.
Die Bank musste darüber aber nach 493 Absatz 5 Satz 2 BGB vorab Auskunft geben.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung könnte aufgrund der aktuellen stark angestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt tatsächlich passen.
Entscheidend sind nicht die Zinsen für Immobiliendarlehen, sondern diejenige für sichere Titel am Kapitalmarkt.
Da diese aber ebenfalls massiv angezogen haben, ist die Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich nur so gering.
Die Bank musste darüber aber nach 493 Absatz 5 Satz 2 BGB vorab Auskunft geben.
Hallo sebkoch,
vielen Dank für deine Antwort.
Das wäre natürlich toll für uns, wenn das wirklich so wäre. Die Mitarbeiterin am Telefon, welche mir dort keine Auskunft geben konnte meinte, dass mein Ergebniss unrealistisch sei. Bin gespannt was dir DSL Bank mir schreibt.
Wenn ich die Daten des KfW-Kredits eingebe bekomme ich ein minus Ergebnis. Hier wird aber sicherlich die höhere Summe fällig sein.
Muss ich eigentlich bei der KfW-Bank selber die Restschuld einholen? Oder macht dies ebenfalls die DSL Bank, da wie den kompletten Kredit inklusive der Förderung über die DSL beantragt haben?
Also dieses Ergebnis würd eich auch mal pauschal sehr stark bezweifeln bzw. wurde wahrscheinlich nach der Aktiv-Aktiv Methode berechnet d.h. es wurde unterstellt, dass die Bank das zurückbezahlte Darlehen wieder als Kredit vergibt.
Meines Wissens steht es der Bank aber frei auch nach der Aktiv-Passiv-Methode abzurechen d.h. das Geld wird nicht wieder als Kredit vergeben sondern 100% fest angelegt z.B. in Hypothekenbriefen. Das sind antürlich ganz andere Zinssätze wie bei der Aktiv-Aktiv-Methode.
Letztlich wird dir sowieso nichts anderes übrig bleiben als Bank informieren und diese wird dei VFE berechnen und dir mitteilen. Dann kannst du mit einem Rechtsanwalt dagegen klagen, wenn dieser nach Prüfung überzeugt ist, dass die Bank zuviel berechnet hat.
Ob jetzt im Vorfeld Meinungen einholst, Internetrechner usw. bemühst, wird nichts an der Berechnung der Bank ändern.
Also dieses Ergebnis würd eich auch mal pauschal sehr stark bezweifeln bzw. wurde wahrscheinlich nach der Aktiv-Aktiv Methode berechnet d.h. es wurde unterstellt, dass die Bank das zurückbezahlte Darlehen wieder als Kredit vergibt.
Meines Wissens steht es der Bank aber frei auch nach der Aktiv-Passiv-Methode abzurechen d.h. das Geld wird nicht wieder als Kredit vergeben sondern 100% fest angelegt z.B. in Hypothekenbriefen. Das sind antürlich ganz andere Zinssätze wie bei der Aktiv-Aktiv-Methode.
Letztlich wird dir sowieso nichts anderes übrig bleiben als Bank informieren und diese wird dei VFE berechnen und dir mitteilen. Dann kannst du mit einem Rechtsanwalt dagegen klagen, wenn dieser nach Prüfung überzeugt ist, dass die Bank zuviel berechnet hat.
Ob jetzt im Vorfeld Meinungen einholst, Internetrechner usw. bemühst, wird nichts an der Berechnung der Bank ändern.
Hallo StGe1973,
die Berechnung erfolgte über den Rechner der DSL Bank selber, dieser nutz, laut Aussage der Mitarbeiterin am Telefon, die Aktiv-Passiv Methode.
Daher sollte die Brechnung nicht ganz falsch sein. Aber ja, am Ende heißt es warten bis das schriftliche Ergebnis der Bank vorliegt.