Zwischenfinanzierung für Kind aufnehmen?

+ Antworten
6Antworten
  1. Avatar von FabienneB
    FabienneB ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.10.2019
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Frage Zwischenfinanzierung für Kind aufnehmen?

    Hallo zusammen,
    leider ist mein Bankberater gerade im Urlaub, ich wollte bei keiner anderen Bank nachfragen. Daher frage ich hier einfach Mal in die Runde, ggf. hatte jemand schon eine ähnliche Situation.

    Mir gehört eine ETW, die von meiner einzigen Tochter bewohnt wird. Sie bezahlt mir regulär Miete. Da die Bewohner dort immer sonderbarer werden, möchte ich die Wohnung gern veräußern und für ähnlichen Wert eine neue Immobilie erwerben.

    Nun sehe ich es als sinnlos an, hier nicht gleich an Erbschaftssteuer oder Schenkung zu denken - daher soll meine Tochter das neue Eigentum gleich selbst erwerben. Die beiden Immobilien decken sich vom Wert her, sind auch unter der "Freigrenze" von 400.000 Euro.

    Es ist eine Zwischenfinanzierung für den Zeitraum zwischen den beiden Verkäufen nötig, diese würde ich aufnehmen und das Geld dann meiner Tochter "schenken". Ob das so möglich ist, weiß ich leider nicht.
    Ggf. könnte man die alte Wohnung aber vorher noch an sie per Schenkung geben, was aber ebenfalls einer Umschreibung bedarf.
    Oder wäre eine Schenkung der neuen Immobilie danach doch einfacher? Allerdings kaufe ich doch nicht Eigentum auf mich, um es dann kurz darauf wieder umzuschreiben....

    Wie kann man so etwas am Einfachsten abwickeln? Hat jemand eine Idee?

    Danke!

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.923
    Danke
    61

    Standard AW: Zwischenfinanzierung für Kind aufnehmen?

    so geht es leider nicht

    Zu einem wäre dies eine tiefergehende Rechtsberatung, zum Thema Schenken und Übertragen.

    Damit Sie es verstehen, folgende Frage an Sie:

    "Garantieren Sie mir, dass Sie nach der Übertragung der ETW, die nächsten 121 Monate kein Pflegebedarf benötigen?"

    Die korrekte Antwort wäre hier: "Nein!"

    Der Grund: "Eine Garantie auf die Zukunft gibt es nicht! Da zukünftige unbeeinflussbare Ereignisse nicht vorsehbar sind!

    Aufgrund der Vergangenheit, bei dem kein Pflegebedarf bestand, eine zukünftige Pflegefreiheit zu bejahen unterschlägt, dass Älterwerden!

    Zwar ist ihr Wunsch verständlich, ihre Tochter was Gutes zu tun. Aber ohne Absprache und Prüfung mit Fallzuständen würden sie evtl. Ihre Tochter in Fall ihrer Pflegebedürftigkeit wirtschaftlich nicht in der Lage zu seinen.

    Den Differenzbetrag zur Pflegeabsicherung aufzubringen!

    Deshalb ist vorher eine Beratung unumgänglich!

    bruno68

  3. Avatar von FabienneB
    FabienneB ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.10.2019
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: Zwischenfinanzierung für Kind aufnehmen?

    Vielen Dank für die Antwort.

    Ich kann im ersten Moment leider nicht folgen. Ich besitze selbst Eigentum in dem ich selbst wohne - dass mir auch allein gehört. Die zu verkaufende Wohnung ist weiteres Eigentum und ich hätte dies so oder so, meiner Tochter geschenkt bzw. vermacht. Den Umständen ist es jetzt zu verdanken, dass wir dafür anderes Eigentum erwerben möchten. Im Pflegefall bin ich versichert und man könnte auch mein Eigentum veräußern, um eine eventuelle Pflege zu begleichen.

    Morgen habe ich einen Termin bei der Steuerberaterin ausgemacht und einen Termin bei der Bank. Eine Zwischenfinanzierung scheint aktuell in jedem Fall nicht möglich zu sein - es wäre daran für die Bank zu "wenig" verdient.....

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.923
    Danke
    61

    Standard AW: Zwischenfinanzierung für Kind aufnehmen?

    Wie Sie jetzt erklären, dass Sie mehre Wohneinheiten besitzen, davon bin ich nicht ausgegangen. Warum auch, ist nicht der Regelfall.

    Aber ihre Aussage: "Im Pflegefall bin ich versichert und man könnte auch mein Eigentum veräußern, um eine eventuelle Pflege zu begleichen.", gehen sie selbst davon aus, dass Sie zu künftig geschäftsfähig bleiben!

    Ich habe aber schon andere Fälle erlebt, in dem der Ehemann, mit Diabetes und inkl. Covid-19 gleichzeitig innerhalb weniger Tage, von Geschäftsfähig über die Betreuung, wegen Koma, durch die Ehefrau innerhalb weniger Tage zur Witwe wurde. Keine 10 Tage hat dies gedauert.

    Der andere Fall war ins Pflegeheim für Kosten von 4.800 € monatlich, so worden ca. 2.000 € durch die Pflegekasse bezahlt, der Rest durch Eigenleistung! Nach knapp 8 Monate verstarb er, was noch zu Rechnungen Monate nach sein Tod führte.
    Den jedes Rezept je Medikament ist ja mit 5 bis 10 € als Zuzahlung belastet.

    Auf der anderen Seite meine Oma, mit 99 Jahren ist in wenigen Stunden krankheitsfrei verstorben.

    Wie Sie sehen ist Bandbreite groß, sehr groß! Und gerade wenn Kinder ihren eigenen Weg Global gehen. Reißt dies vielen von den Beinen, insbesondere wenn diese im Ausland leben.
    Wie sie sehen sind Sachen persönlich einzuplanen als eine individuelle Planung ist Pflicht. Wer was regelt!

    Auch ihre andere Frage kann ich ihnen heute Abend ein Angebot anbieten! Schauen Sie heute Abend in ihr PN Fach mal nach.

    Muss jetzt zum Fahrkartenkauf der Bahn zum Schalter! Eine Reise nach Schweden muss her!

    bruno68

  5. Avatar von Mai
    Mai ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    12.05.2020
    Beiträge
    51
    Danke
    2

    Standard AW: Zwischenfinanzierung für Kind aufnehmen?

    Ich bin nicht vom Fach und denke auch (aus anderen Gründen), um ne Beratung kommt man nicht so ganz drumrum.

    Eine Zwischenfinanzierung scheint aktuell in jedem Fall nicht möglich zu sein - es wäre daran für die Bank zu "wenig" verdient.....
    Für sie selbst oder für ihre Tochter oder gemeinsam? Wenn die zu verkaufende ETW schuldenfrei ist, ggf ließe sich diese auch beleihen oder als Sicherheit hinterlegen? (Wie genau das dann abläuft, wenn die verkauft wird, weiß ich nicht.. aber dann soll der Kredit ja eh abgelöst werden, wenn ich das richtig verstehe)

    Wenn für die Tochter eine Zwischenfinanzierung nicht möglich ist, hätte ich vermutet, dass es am einfachsten ist, wenn du die neue Wohnung kaufst und man es dann erst später auf die Tochter überträgt. Soweit ich weiß (keine Beratung!) fällt da innerhalb der Familie auch keine Grunderwerbssteuer an, aber die Notarkosten wären natürlich schon nochmal zu tragen. (Ob es da Varianten gibt, das von vorn herein einzubringen und sich das zu sparen, weiß ich nicht) Wenn bei dir es auch nicht geht mit der Finanzierung, ist die Frage, ob ihr ggf auch gemeinsam finanzieren könntet (und es dann ggf vom geimeinsamen Einkommen her eben doch geht) und du später deinen Teil überträgst. Aber das ist mir als Laie zu kompliziert, um da viel zu sagen zu können

    Die Variante mit Tochter steht schon im Grundbuch, aber du im Kredit klingt nicht so einfach, weil du dann ja keine Sicherheit hinter dem Kredit hast. Ggf könnte man sagen "Kredit zur Kapitalbeschaffung, Sicherheit ist die alte Wohnung" aber vermutlich ist da keine 100% Beleihung möglich und die Konditionen wären auch nicht so gut.

    Ansonsten ggf ginge es auch die Wohnung erst zu verkaufen, eventuell noch mit nem Wohnrecht in der Übergangszeit (das kostet aber möglicherweise auch was), um so die Zwischenfinanzierung zu vermeiden?

    Wenn die Hausbank erstmal nein sagt, vielleicht auch mal bei einem der Finanzierungsberater anklopfen. Die haben ggf noch mehr Einfälle.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.923
    Danke
    61

    Standard AW: Zwischenfinanzierung für Kind aufnehmen?

    Leider ist dies nicht so einfach Mai,

    gegenwärtig sind die Zinsen aus dem Ruder gelaufen! Man kommt eher an eine 3 vor dem Komma! Selbst bei Dr. Klein sehen die Zinsen nicht mehr billig.

    Allerdings haben Zinsen nichts mit der Bezahlung durch Courtagen, Provisionen zu tun.

    Zum anderen eine Zwischenfinanzierung, mit bis zu 5 Jahren bedarf, den gleichen technischen Aufwand! Insbesondere wenn es solche Konstruktionen gewählt werden, verdoppelt, verdreifacht sich der Aufwand!

    Da aber eine volle Vergütung von der Summe mal Laufzeit abhängt! So ist der Faktor 1, wenn die Laufzeit 10 Jahre beträgt! und wenn 15 Jahre vereinbart ist, bekommt man nur den 1,3-fach Faktor.

    So beträgt die Vergütung von 500.000 € Darlehn je nach Darlehnssystem, zwischen 1 % bis 4,0 %, also zwischen 5.000 und 20.000 € für 10 Jahre Laufzeit.
    Umgekehrt gilt dies auch für kürzere Laufzeiten, weniger als 1 % Courtage, bei min. doppelter Arbeit!
    Aber das trifft nicht immer zu, es gibt Zeitfenster wo die Zinsen um 0,3 % gesenkt sind, oder kurzfristige Finanzierungen gefördert werden! Das sind aber die Ausnahmen und nicht die Regel.

    Zum anderen, dafür bedarf es auch Vermittler, wie Sie selber schreiben:
    Wenn die Hausbank erstmal nein sagt, vielleicht auch mal bei einem der Finanzierungsberater anklopfen. Die haben ggf. noch mehr Einfälle.
    Rechtlich ist diese Finanzierung nicht über ein Pfandbrief möglich, da dieser mindestens 10 Jahre läuft.

    Zum anderen auch machen nicht viele Gläubiger solche eine Finanzierung nicht gerne, insbesondere bei Neukunden! Da die Forderung gegen einen andere Person läuft als dem Eigentümer, stellt der Schuldner die Zahlung ein, so gibt es erhebliche Probleme, die Forderung beizutreiben.

    - Zerfall von Schuldner und Eigentümer!

    Wie sie erkennen, ist eine solche Finanzierung erheblich komplexer und daher für viele Gläubiger deshalb unakzeptabel. Siehe auch 505 d Abs. 2 BGB.
    § 505d Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
    (1) Hat der Darlehensgeber gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verstoßen, so ermäßigt sich

    1. ein im Darlehensvertrag vereinbarter gebundener Sollzins auf den marktüblichen Zinssatz am Kapitalmarkt für Anlagen in Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, deren Laufzeit derjenigen der Sollzinsbindung entspricht und
    2. ein im Darlehensvertrag vereinbarter veränderlicher Sollzins auf den marktüblichen Zinssatz, zu dem europäische Banken einander Anleihen in Euro mit einer Laufzeit von drei Monaten gewähren.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des marktüblichen Zinssatzes gemäß Satz 1 ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie gegebenenfalls jeweils der Zeitpunkt vertraglich vereinbarter Zinsanpassungen. Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag jederzeit fristlos kündigen; ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung besteht nicht. Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer eine Abschrift des Vertrags zur Verfügung, in der die Vertragsänderungen berücksichtigt sind, die sich aus den Sätzen 1 bis 3 ergeben. Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn bei einer ordnungsgemäßen Kreditwürdigkeitsprüfung der Darlehensvertrag hätte geschlossen werden dürfen.
    (2) Kann der Darlehensnehmer Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, nicht vertragsgemäß erfüllen, so kann der Darlehensgeber keine Ansprüche wegen Pflichtverletzung geltend machen, wenn die Pflichtverletzung auf einem Umstand beruht, der bei ordnungsgemäßer Kreditwürdigkeitsprüfung dazu geführt hätte, dass der Darlehensvertrag nicht hätte geschlossen werden dürfen.
    (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, soweit der Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung darauf beruht, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig Informationen im Sinne des § 505b Absatz 1 bis 3 unrichtig erteilt oder vorenthalten hat.
    Daher ist zu prüfen, ob der Eigentümer genauso finanziell leistungsstark ist, wie der Schuldner! Ist dies nicht der Fall, so entschied das BGH, dass bei krasser Überforderung, die Darlehnsschulden null und nichtig sind!

    Wie sie ersehen können, ist diese Variante hoch risikobehaftet, zu dem gibt es nur sehr wenige Vermittler, die dies schon mal gemacht haben und dies auch können.

    Bruno68

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Zwischenfinanzierung für Kind aufnehmen?

    Sowohl die neu zu erwerbende Immobilie kann mit Verweis auf Verkauf einer Bestandsimmobilie mit einer Zwischenfinanzierung oder einem variablen Darlehen belegt, beliehen werden, wie auch aus beleihungsauslauftechnischen Gründen (bessere Konditionen) die Bestands-, und die Kaufimmobilie.

Ähnliche Themen

  1. Zwischenfinanzierung

    Von Stesra im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 13.02.2017, 12:54
  2. Zwischenfinanzierung

    Von Mich13 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 16.02.2016, 18:19
  3. Was ist eine Zwischenfinanzierung?

    Von Michael S. im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 12.10.2011, 09:12
  4. Zwischenfinanzierung mit Kaufpreisabtretung

    Von CarolaK im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 25.10.2010, 14:47
  5. Zwischenfinanzierung

    Von ironman im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 07.12.2008, 23:38