Ich habe mit etwas "Spielgeld" letztens ein paar ETF gekauft und ein paar Tage später die gleiche Anzahl Anteile mit Gewinn verkauft. Gleichzeitig sollte so der Freibetrag ausgeschöpft werden.
Da ich davon bereits eine größere Anteilsposition hatte, bin ich entgegen meiner Erwartungen über den Freibetrag gekommen und mir wurde dummerweise teilweise die KapESt abgezogen. Hintergrund war FIFO in Verbindung mit der Teilfreistellung. Fifo war mir klar, aber bei der Teilfreistellung hab ich mich irgendwie verkalkuliert.
Bei Gelegenheit würde ich gern das Spielgeld nochmal nutzen, um im günstigen Moment nochmal einsteigen und hoffentlich mit Gewinn wieder rauszugehen.
Nun habe ich noch eine Verlustposition im Depot. Würde ich diese Position für Kauf und Verkauf nutzen, könnte ich trotz eines möglichen Gewinns über FIFO einen steuerlichen Verlust erzeugen.
Würde dieser Verlust automatisch dazu führen, dass ich jetzt (oder am Jahresende) die Kapitalertragsteuer von der Bank wieder bekomme?
Depotführende Bank ist die DKB, falls das für die Antwort von Belang ist.
Verluste lassen sich nicht zwischen verschiedenen Anlagearten hin- und herschieben.
(Also kann man z.B. nicht Aktienverluste mit ETF-Gewinnen verrechnen.)
Damit ich es richtig verstehe - du hast ETF (teuer) eingekauft - möchtest diese jetzt (billiger) verkaufen - und denkst dass du mit den entsprechenden Verlusten Kapitalertragssteuern aus der Vergangenheit (dieses Jahr) zurückbekommen kannst?
Ich vermute mal, dass das nicht geht und die entsprechenden Verluste nur mit (gewinnbringenden) ETF-Verkäufen in der Zukunft verrechnet werden können ...
allerdings ist das oft nicht sinnvoll, wenn Transaktionskosten anfallen ... oft ist es besser einfach zu warten, bis die Kurse wieder gesteigen sind und keine Verluste anfallen ... die realisierten Verluste müssten in Zukunft natürlich bei Wiederkauf der ETF natürlich bei Kurssteigerungen auch wieder versteuert werden.
Verluste lassen sich nicht zwischen verschiedenen Anlagearten hin- und herschieben.
(Also kann man z.B. nicht Aktienverluste mit ETF-Gewinnen verrechnen.)
Wären beides ETF Gewinne bzw Verluste ,also kein Problem.
Zitat von utopus
Damit ich es richtig verstehe - du hast ETF (teuer) eingekauft - möchtest diese jetzt (billiger) verkaufen - und denkst dass du mit den entsprechenden Verlusten Kapitalertragssteuern aus der Vergangenheit (dieses Jahr) zurückbekommen kannst?
ja.
Zitat von utopus
Ich vermute mal, dass das nicht geht und die entsprechenden Verluste nur mit (gewinnbringenden) ETF-Verkäufen in der Zukunft verrechnet werden können ...
allerdings ist das oft nicht sinnvoll, wenn Transaktionskosten anfallen ... oft ist es besser einfach zu warten, bis die Kurse wieder gesteigen sind und keine Verluste anfallen ...
Gebe ich dir prinzipiell recht, aber, mit dem Spielgeld möchte ich halt auch etwas spielen, ohne es unbedingt langfristig zu binden.
Grob nochmal zum Überblick
ETF A liegt in der Gewinnzone, ETF B liegt in der Verlustzone
Würde ich jetzt ETF C zum "Spielen" nutzen, würde ich auf jeden € Gewinn 25% Kapitalertragsteuer+ Soli zahlen.
Mache ich das gleiche mit ETF B zahle ich dagegen keine KapSteuer. Richtig ist natürlich, dass damit der Einstandspreis durch FIFO abgesenkt wird und ich die Steuerzahlung nur in die Zukunft verlagere.
Jetzt war halt die Frage, ob ich auch die bisher in 2022 gezahlte Kapitalertragsteuer wieder zurückerhalte. Entweder sofort oder als eine Art "Lohnsteuerjahresausgleich" für Kapitalerträge am Jahresende, wenn die Steuerbescheinigung erstellt wird. Das würde das Spielen mit ETF B umso attraktiver machen.
Wenn die Bank das nicht "intern" verrechnet (Gewinne und Verluste), dann kannst du dir eine Verlustbescheinigung von der Bank ausstellen lassen. Diese dann mit Anlage KAP bei der Steuererklärung einreichen, dann sollte das Finanzamt die bezahlte Steuer erstatten...
Zum einen gibt es den „Aktien-Verlustverrechnungstopf“. Hier werden realisierte Gewinne aus Aktien mit realisierten Verlusten aus Aktien verrechnet. Außerdem gibt es den „Allgemeinen Verlustverrechnungstopf“. Hier werden alle anderen Kapitalerträge und übrig gebliebene Aktiengewinne – keine Aktienverluste! – verrechnet. Dazu zählen auch alle Fonds und ETFs – inklusive Aktienfonds. Die Töpfe werden bei jedem Verkauf aktualisiert. Haben Sie einen Freistellungsauftrag eingereicht, werden Gewinne erst mit Verlusten verrechnet, bevor der Sparerpauschbetrag aufgebraucht wird. Werden anfängliche Gewinne im selben Jahr durch Verluste gemindert, wird der durch den Gewinn verbrauchte Teil des Freistellungsauftrags reaktiviert. Darüber hinaus wird einbehaltene Abgeltungsteuer zurückgebucht. Sollte am Ende des Jahres in einem der Verlustverrechnungstöpfe ein Verlust übrig geblieben sein, so wird dieser Verlust ins Folgejahr vorgetragen. Ein Rücktrag von Verlusten auf das Vorjahr ist nicht möglich
Dann bin ich mal gespannt, ob die DKB das auch so sieht.