Doppelte Besteuerung von Beiträgen in die Firmenrente?
Hallo! Ich habe eine Frage an alle rentenversicherungspflichtigen Berufstätigen: mein Arbeitgeber hat mir angeboten, einen Teil meines Gehalts in eine Firmenrente zu investieren. Ich würde das auch gerne annehmen, frage mich aber, ob ich bei dieser Art von Altersvorsorge auch einen Steuervorteil habe?
Wenn ich jetzt beispielsweise 1.000,- Euro im Jahr in diese Rente fließen lasse, muss ich die dann etwa zweimal versteuern, nämlich jetzt und später, wenn die Rente ausgezahlt wird?
AW: Doppelte Besteuerung von Beiträgen in die Firmenrente?
Ich arbeite in einer großen Firma und bringe mein Urlaubsgeld in die Firmenrente ein. Wenn ich es richtig beobachte, wird es von meinem Bruttogehalt abgezogen und so nur einmal, nämlich bei Rentenauszahlung versteuert...
AW: Doppelte Besteuerung von Beiträgen in die Firmenrente?
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge sind die Beiträge von Steuern und Sozialangaben befreit. Wenn Du dann später die Rente bekommst, muss die Rente versteuert werden. Das ist aber nicht so schlimm, da Dein Steuersatz dann niedriger ist. Außerdem zahlst Du die Steuern später, Du hast also einen Zinsvorteil.
Mein Rat: Mach es!