Privat Kredit

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  1. Avatar von Jessica110
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    Standard Privat Kredit

    Hallo ihr lieben, nach etlichen Kredit Ablehnungen habe ich die Schnauze voll. Ich benötige einen Kredit in Höhe von 5000€ ich habe genug Geld um die Rate im Monat zu zahlen dennoch werde ich andauernd abgelehnt ich befinde mich noch die nächsten 2 Monate in Elternzeit danach bin ich arbeiten. Wer kann mir helfen ?

  2. Avatar von Sephir0th
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    Standard AW: Privat Kredit

    Da es bereits etliche Ablehnungen gab, liegen vermutlich keine ausreichenden Sicherheiten vor. Insofern wirst du auch hier keine Darlehensgeber finden. Mögliche Optionen sind dementsprechend:

    -> Dispo nutzen
    -> Ratenzahlungen mit Gläubigern vereinbaren
    -> Bekannte/Freunde/Familie/Arbeitgeber um Darlehen bitten
    -> Schuldnerberatung

    Hierfür sind u.a. folgende Fragen wichtig:

    -> Wofür und wie lange wird der Kredit denn benötigt?
    -> Wie stellst du dir die Rückzahlungsbedingungen vor?
    -> Welches Einkommen ist vorhanden?
    -> Bestehen bereits Verbindlichkeiten?

    und eben

    -> Gibt es Sicherheiten?

  3. Avatar von Jessica110
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    Standard AW: Privat Kredit

    Es lag natürlich nur an der Elternzeit weil ich 1242€ netto im Monat „nur“ habe 😅

  4. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Privat Kredit

    Dann ist natürlich nichts pfändbar - das wäre mir als Kreditgeber auch zu unsicher.

    Wie sieht es denn mit weiteren Krediten aus?
    Wird in 2 Monaten wieder die alte Tätigkeit in Vollzeit aufgenommen?

    Bei 67% Elterngeld wären das dann ca 1850€? (Auch nicht viel pfändbar?)

    Wieviel bleibt denn pro Monat übrig und kann gespart werden? Kita-Platz schon sicher? Kann ja durchaus auch viel kosten.

  5. Avatar von Jessica110
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    Standard AW: Privat Kredit

    Ich habe im Monat genug über um einen Kredit abzahlen zu können aber ja Elterngeld und co ist nicht pfändbar laut denen. Kindergarten und alles ist alles abgesichert.

  6. Avatar von Sephir0th
    Sephir0th ist offline

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    Standard AW: Privat Kredit

    Zitat Zitat von Jessica110
    Ich habe im Monat genug über um einen Kredit abzahlen zu können aber ja Elterngeld und co ist nicht pfändbar laut denen.
    Das wird hier vermutlich der Knackpunkt sein. Bei nicht pfändbarem Einkommen und ohne weitere Sicherheiten wird sich - außer vlt. im privaten Umfeld - kein Darlehensgeber finden, da dieser damit rechnen müsste, im Zweifelsfall das Geld nicht wiederzusehen. Im nicht privaten Umfeld wird man sich auf einfache Absichtserklärungen zur Rückzahlung nicht einlassen werden. Vielleicht lässt sich alternativ ja die geplante hohe Anschaffung noch 2 Monate aufschieben, bis wieder ein höheres Einkommen vorliegt und damit eine Kreditwürdigkeit eher gegeben ist?

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Privat Kredit

    Wenn, ich das Lese verzweifele ich immer mehr.

    So hat sie kein Einkommen! Die 1.242 €, sind Pfändungsfrei. Das Gleiche gilt für alle staatlichen Leistungen! Zwar bekommt die Kindsmutter das Kindergeld ausbezahlt, aber von Rechtswegen ist dies nur wegen der Geschäftsunfähigkeit des Kindes geschuldet.

    Denn mit 18.Jahren kann das Kind, das Kindergeld selber beantragen. Demzufolge ist das Kindergeld gegenwärtig auch unpfändbar. Weil hier nur eine treuhänderische Versorge-Verwaltung der Mutter vorliegt.

    Hier bleibt wirklich nur die Familie oder der Kindsvater, als Kreditgeber über.

    Hier sollte man wirklich anfangen nachzudenken, denn der Kindsvater hat eh Unterhalt zu leisten, sofern dieser bekannt ist.
    Die gesamte Sozialleistung muss der Kindsvater leisten und bis zu seinem eigenen Tod nachzahlen.

    Ein DNA-Abgleich verrät den Vater sowieso!

    Anbei Aktuelle Leistungen:

    Auch die liebe Verwandtschaft des Kindsvater kann zur Unterhalt beitragen: siehe Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 I BGB

    Ohne Hilfe bekommen Sie, keinerlei Rechtshilfe, geschweige Geld.

    bruno68
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  8. Avatar von Sephir0th
    Sephir0th ist offline

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    Standard AW: Privat Kredit

    Zitat Zitat von bruno68
    Zwar bekommt die Kindsmutter das Kindergeld ausbezahlt, aber von Rechtswegen ist dies nur wegen der Geschäftsunfähigkeit des Kindes geschuldet.
    Das ist natürlich vollkommener Unsinn. Das Kindergeld ist eine familienpolitisch begründete Transferleistung an die (i.d.R.) Eltern des Kindes und dient steuerrechtlich der Freistellung des Existenzminimums des Kindes von der Einkommenssteuer auf das Einkommen der Eltern (-> Kinderfreibetrag). Liegt dieser niedriger als das Kindergeld, so nimmt es zudem den Charakter einer Sozialleistung an. Anspruchsberechtigt sind aber so oder so die Eltern und das hängt in keiner Weise mit der Geschäftsunfähigkeit des Kindes zusammen.

    Das wird auch daran deutlich, dass voll geschäftsfähig gewordene volljährige Kinder gerade keinen Regelanspruch auf Kindergeld haben, sondern einen entsprechenden Abzweigungsantrag nur im Ausnahmefall stellen können, wenn die Eltern ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen sollten.

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