Sind Darlehen von zwischen verschiedenen Objekten austauschbar?
Hallo zusammen,
der Titel hört sich etwas konfus an, aber ich habe eine Frage zu folgender Situation.
Ich habe ein selbst bewohntes Objekt mit einem Darlehen und einem Zins von über 2%.
Nun habe ich ein vermietetes Objekt bei dem ich nach 10 Jahren das alte Darlehen gekündigt hatte und nun ein neues Darlehen von unter 1% habe.
Ist es möglich die Darlehen "auszutauschen", damit ich eine höhere Zinslast besser bei dem vermieteten Objekt von der Steuer absetzen kann?
AW: Sind Darlehen von zwischen verschiedenen Objekten austauschbar?
Freistellungsauftrag meine sind 1602 € nutzen. (als Ehepaar)
ETF`s / Aktien, Teil in Wohnung oder Ferienwohnung und Rest Cash
Aber vom Grundsatz her hast Du schon recht macht Sinn es zu vergleichen.
Nur die Überlegung ist jetzt noch 1/2 - 3/4 Jahr zu früh und würde ich auch erst
wenn alles abgewickelt ist.
AW: Sind Darlehen von zwischen verschiedenen Objekten austauschbar?
Zitat von Tobi6806
Ein Bausparer, der sich schon in der Tilgungsphase befindet, ein Bausparer als Wohnriester, noch in der Ansparphase befindet (Vorausdarlehen) und auch noch von meiner Frau ein Darlehen, ebenso Wohnriester. Alle wären nächstes Jahr kündbar da dann 10 Jahre um sind.
Die Vor- und Nachteile von Wohnriester sind dir hoffentlich bekannt ... Riesterinfizierte Immobilie etc.?
AW: Sind Darlehen von zwischen verschiedenen Objekten austauschbar?
Man, was soll da noch funktionieren?
Grundsätzlich kann man nicht tauschen, allein wegen dem Finanzamt nicht!
Zudem sollte man auch verstehen, dass wenn steuerlich, was abgesetzt wird, das Finanzamt die Hand beim Verkauf aufhält!
Jede AfA, die getilgt wird, wird später beim Verkauf als Gewinn gewertet! Die gezahlten Zinsen sind deswegen bei gewerblichen Finanzierungen, bis 1,0 % teurer, weil davon 50 % als Steuer anfällt.
Zum anderen, solange Sie Darlehnsschulden haben, werden ihre GS niemals gelöscht, sondern immer erstrangig im GB besichert. Selbst, wenn Sie "schlau" sein wollen. Werden Sie es nicht merken, das sich jede Bank im Nachrang einen Platz in jeden GB haben wird.
Demnach würde eine erstrangige Tilgung, den in Nachrang befindlichen Darlehnssumme durch eine Prolongieren innerhalb der Darlehnslaufzeit den Zinnsatz absenken könnten! aber bei steigenden Zinsen würde ich eher vermuten, das der neue Zinssatz teurer wäre, als der alte sein wird.
Allerdings wie gesagt hängt jeder Finanzierung vom Konstruktion der Finanzierung ab, daneben muss auch die steuerlichen Seite in diesen Konstrukt beachtet werden. Sonst kommt dieses Gesamtkonstrukt zu Fall, bei Finanzierungsschwierigkeiten!
Stellen Sie mal vor, Sie müssten verkaufen! Welches Haus würden Sie verkaufen? Privat oder gewerblich? Was sie würden feststellen, inwieweit die einzelne Steuerlast des privaten und gewerblichen Nutzung verändern würde!
bruno68
AW: Sind Darlehen von zwischen verschiedenen Objekten austauschbar?
Zitat von utopus
Die Vor- und Nachteile von Wohnriester sind dir hoffentlich bekannt ... Riesterinfizierte Immobilie etc.?
Nein! Wohnriester habe ich nie wirklich verstanden und möchte es auch nicht mehr verstehen.
Es wurde mir damals von dem "Finanzberater" empfohlen, dem ich vertraut hatte.
Ähnlich wie ein Ahnungsloser, der mit dem Auto in die Werkstatt fährt und hofft dass richtige und nur das notwendige repariert wird.
Heute weiß ich lediglich, dass es wohl einige Nachteile bei der Rente mit sich bringt, was mir aber relativ egal ist, da ich für's Alter ausreichend vorgesorgt habe.
Übrigens u.a. auch durch ETFs, Aktien, etc.
AW: Sind Darlehen von zwischen verschiedenen Objekten austauschbar?
Zitat von bruno68
Zudem sollte man auch verstehen, dass wenn steuerlich, was abgesetzt wird, das Finanzamt die Hand beim Verkauf aufhält!
Jede AfA, die getilgt wird, wird später beim Verkauf als Gewinn gewertet!
Schwachsinnige Aussage. Spekulationsfrist ist dir kein Begriff?
Zitat von bruno68
Die gezahlten Zinsen sind deswegen bei gewerblichen Finanzierungen, bis 1,0 % teurer, weil davon 50 % als Steuer anfällt.
Wieder Schwachsinn. Was hat die Bank mit der Absetzbarkeit der Zinsen zu tun? Vermietung ist einfach ein höheres Risiko für die Bank und deswegen höherer Zinsaufschlag.
Zitat von bruno68
Sonst kommt dieses Gesamtkonstrukt zu Fall, bei Finanzierungsschwierigkeiten!
Stellen Sie mal vor, Sie müssten verkaufen! Welches Haus würden Sie verkaufen? Privat oder gewerblich?
Eine gewerbliche Nutzung hat er bei einer Vermietung gar nicht. Da müsste er schon eine größere Pension oder ein Hotel betreiben.
Seine geplante Vermietung fällt unter Vermögensverwaltung.
Zitat von bruno68
Was sie würden feststellen, inwieweit die einzelne Steuerlast des privaten und gewerblichen Nutzung verändern würde!
Wenn du deutsch schreiben würdest, wüsste man auch was du damit aussagen möchtest.
AW: Sind Darlehen von zwischen verschiedenen Objekten austauschbar?
Zitat von noelmaxim
Nein, auch bei perfektem Deutsch bleibt der Inhalt seiner unsäglichen Posts schwachsinnig, falsch und wirre/irre!!!!
Ich habe immer das dringende Bedürfnis seinen Schwachsinn für die Allgemeinheit richtigzustellen. Nur scheitere ich viel zu oft an seinen wirren Aussagen.
AW: Sind Darlehen von zwischen verschiedenen Objekten austauschbar?
Mir geht es absolut genauso und ich habe mich auch an den admin mit einer Bitte gemeldet und das auch ausführlich begründet, aber es wird so akzeptiert, was wir auch zu akzeptieren haben.
Für mich ist das was Bruno im Baufinanzthread schreibt Spam, reiner Spam!!