Hallo zusammen,
ich stehe momentan noch ein wenig auf dem Schlauch, bezüglich der Entscheidung, ob Mietkauf oder Kredit. Da mein Finanzberater momentan nicht zur Verfügung steht, würde ich gerne mal eine Einschätzung von euch erhalten.
Ich beschreibe mal die Ist-Situation:
- Freistehendes Haus mit 2 separaten Wohneinheiten. Aufteilung: 1 Wohnung im EG 2. Wohnung im OG+DG
- EG wurde von mir und meiner Frau gekauft. OG+DG ist in Besitz der Schwiegereltern
- EG Wohnung wird aufgrund von der Größe von den Schwiegereltern bewohnt- OG+DG von uns. Jeweils ist die andere Partei Vermieter (Wir vermieten das EG, Schwiegereltern das OG+DG uns).
- Ziel: Übergang von Besitz beider Wohnungen zu uns
- Da wir noch keine Mietverträge haben, sind noch keine Mieten angesetzt. Lediglich die EG Miete haben wir grob auf 1000€/Monat angedacht.
- Die OG+DG Wohnung hat noch eine Restschuld von ca. 70k im Grundbuch (Kredit der Schwiegereltern)
- Kaufpreisermittlung der OG+DG Wohnung liegt bei ca. 531k (ohne Grundschuldbetrachtung)
Nun sind mir folgende Optionen eingefallen, wie man den Besitz der 2. Wohnung übertragen kann:
1) Mietkauf auf beispielsweise 15 Jahre:
Variante a) 2500€/Monatsmiete für die OG/DG Wohnung ansetzen - bei 100% Anrechnung wären das 450k anrechenbare Mietzahlungen --> 81k Restschuld nach 15 Jahren.
Variante b) Wenn nun aber die 1000€ Miete von den 2500 abgezogen werden, dann sind wir bei 270k Anrechnung - ergo bei Restschuld: 260k
2) Kredit über 15 Jahre: 2500€ monatlicher Abschlag bei bspw. 3% Sollzins (15 Jahre Bindung): getilgt: 266k ; Restschuld: 267k
Ich stehe bei der Entscheidung noch ein wenig auf dem Schlauch... Wie man mit der 1000€ Miete der Schwiegereltern umgehen soll- wenn ich nur 1500€ durch den Mietkauf monatlich tilge, kann ich auch zum Kredit greifen.
Die Cashflows für mich sind in beiden Varianten nat. gleich -1500€ im Monat. Bei Variante b) und beim Kredit ist die Tilgung ungefähr gleich (1,5k zu 1,478k)... Variante a) ist für die Schwiegereltern im Nachteil, weil sie nat. weniger für das Objekt erhalten (nach 15 Jahren)...
Könnt ihr mir weiterhelfen? Ich hoffe ich habe es verständlich umschrieben.
Viele Grüsse,
Sensewell