Von Ackerland zu Bauland

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  1. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline
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    Standard Von Ackerland zu Bauland

    Guten Morgen
    Gibt es eine Grundlage für eine Berechnung , wenn Ackerland zu Bauland wird .
    Ein Investor möchte ein Ackerland bebauen . Straßen Kanal und Strom Wasser und und … muss alles hergestellt werden .
    Wie ist anschließend das Land pro/qm zu bewerten.
    Hat jemand eine Ahnung und kann was dazu schreiben .
    Danke im Voraus

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Von Ackerland zu Bauland

    Weil dir die zahlreichen Antworten im anderen Forum nicht gefallen, versuchst du es nochmal hier?

  3. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Von Ackerland zu Bauland

    geht nicht vorab zu bewerten. Es wird aber mehr Wert sein als vorher, wenn man das Ackerland umwidmen darf. Da kann vieles entgegen stehen. Je nach Lage, kann da viel draus werden, nur dann wird die Gemeinde dem Besitzer zu einem deutlich geringeren Preis das Land erst einmal abkaufen und den Gewinn selber einstreichen...

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Von Ackerland zu Bauland

    Selbst wenn er die Zahl kennen würde, nützt ihm das als Ackerlandbesitzer nix, da er weder weiß, wie hoch die Anbindungskosten, die Umwidmungskosten, die Gemeinkosten und der Gewinnaufschlag des Unternehmens ist. Der Bebauungplan muß ggf. in Richtung des Investors entwickelt und erstellt werden, auch das kann kosten. Dazu weiß er nicht, welcher Anteil vom Gesamtland überhaupt als Bauland verkaufbar ist.

    Er verkauft halt nur die Zutat und nicht das Endprodukt. Dem Getreidebauer ist der Endpreis des Kuchens auch egal.

  5. Avatar von Sellicando
    Sellicando ist offline

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    Standard AW: Von Ackerland zu Bauland

    Frag doch beim Gutachterausschuss deiner Gemeinde nach. Die haben vielleicht Vergleichspreise von ähnlichen Verkäufen (Bauerwartungsland). Mit viel Glück haben die auch Erfahrungswerte von Entwicklungskosten anderer Baugebiete. Der mögliche Verkaufspreis des Investors wird wahrscheinlich der Bodenrichtwert (+XX?) sein. Den bekommst du auch vom Gutachterausschuss gesagt.

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