Erbschaft Kleinkind - wie anlegen

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  1. Avatar von Tobi6806
    Tobi6806 ist offline
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    Standard Erbschaft Kleinkind - wie anlegen

    Hallo an alle,

    unser 3 jähriges Kinde wird demnächst einen mittleren 5-stelligen Betrag erben.

    Wie kann und darf es angelegt werden?
    Ich weiß, hochspekulativ ist logischerweise verboten, aber sind Fonds, wie auch ETFs generell verboten?
    Was macht sonst Sinn? Pfandbriefe oder Anleihen bieten ja kaum Renditen über Inflation.

    Danke für hilfreiche Tipps.

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Erbschaft Kleinkind - wie anlegen

    Verboten ist erst einmal nichts. Hoch spekulativ sind andere Anlage Möglichkeiten. Bei einem Dreijährigen Kind sind ETF mit einem minimal Horizont von 15 Jahren die Ablagemöglichkeit für denjenigen der das Vermögen verwaltet.
    Wenn die Anlage Dauer wenige Monate wäre, wären ETF hochspekulativ.

    Augenmerk wäre als Verwalter einen Blick auf die Kosten zu werfen. Kinderdepots sind zur Zeit bei vielen Depots kostenfrei. Es fallen nur die kaufgeführen an.
    Also erst den ausschüttenden Fonds auswählen und dann den dann so zu besparen dass er den Freibetrag des Kindes voll ausnutzt. Den Rest in einen weiteren Weltfonds stecken der thesauriert. Damit die Besteuerung auf den verkaufszeitpunkt verschoben wird. Dann muss man nicht mehr umschichten und hat als Verwalter wenig Arbeit mit.

  3. Avatar von lukezz
    lukezz ist offline

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    Standard AW: Erbschaft Kleinkind - wie anlegen

    Ich würde das Geld in ETF anlegen. Am besten über Online Broker wie Scalable. Da sind die kosten auf jeden Fall billiger als wie wenn die Bank das verwaltet.

    Weniger Kosten = mehr Profit bei gleichbleibenden Risiko

    Guck dir am besten die Videos von Finanzfluss auf Youtube an, der kann es sehr gut erklären was sich lohnt und was nicht.

    Ich würde dir MSCI World ETF empfehlen, da kannst du nicht viel damit falsch machen, habe ich auch seit Jahren und bin sehr zufrieden damit.

    LG und viel Erfolg

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Erbschaft Kleinkind - wie anlegen

    Da steckt man eigentlich in einem Dilemma.

    Das Geld ist verzinslich anzulegen, was Tagesgeld und Sparbuch mittlerweile fast ausschließt. Sichere Anleihen bringend auch keine oder negative Renditen.

    § 1642 Anlegung von Geld
    Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.

    Auf der anderen Seite darf man es nicht spekulativ anlegen, welches man aber aktuell benötigen würde, für den Werterhalt.
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 1807 Art der Anlegung
    (1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen:

    1.
    in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken;
    2.
    in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land sowie in Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind;
    3.
    in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung vom Bund oder einem Land gewährleistet ist;
    4.
    in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind;
    5.
    bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von der zuständigen Behörde des Landes, in welchem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört.

    (2) Die Landesgesetze können für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmen, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist.

    Es gibt aber eine Liste, welche Fonds mündelsicher sind.
    https://www.bvi.de/fondswissen/basis...muendelsicher/
    Notfalls beim Familiengericht nachfragen.

    Als Ergänzung: Ich habe für unser Kind auch Aktien-ETFs ausgewählt, auf die wir regelmäßig einzahlen. Auf die Mündelsicherheit habe ich dabei nicht geachtet.
    Bei einer Erbschaft wird das aber ggf. auch nochmal anders betrachtet, weil die Eltern das Geld ja nur verwalten und nicht selbst eingezahlt haben.

  5. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Erbschaft Kleinkind - wie anlegen

    Zitat Zitat von Tobi6806
    Pfandbriefe oder Anleihen bieten ja kaum Renditen über Inflation.
    Kaum über 7% Rendite mit Sparbriefen oder Anleihen? Wo?

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