Ich bin heute fast vom Stuhl gefallen und bin einfach ratlos .
Bei mir ist heute ein Brief ins Haus geflattert von der AOK.
Fall: Die AOK möchte Nachzahlungen von ca. 4500€ von mir haben, also monatlich ca. 750€ Für das Jahr 2018 für die Monate 1.5 bis 30.09
In der Zeit war ich selbstständig, ohne Umsätze, meine Sozialversicherungsbeitrage habe ich alle brav bezahlt.
Vor ca. 4 Monaten wurde ich dazu aufgefordert eine Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2018 einzureichen, diesen habe ich allerdings erst vor 10 Tagen vom Finanzamt erhalten und dann an die aok abgeschickt.
Was ist jetzt zu tun? Kann man die Forderung der AOK zurückziehen? Können dies das ändern? Ist der vorläufig?
Denn im Bescheid von 2018 habe ich Keine Einkünfte gehabt. War außer den 3 Monaten auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen.
Fall: Die AOK möchte Nachzahlungen von ca. 4500€ von mir haben, also monatlich ca. 750€ Für das Jahr 2018 für die Monate 1.5 bis 30.09
In der Zeit war ich selbstständig, ohne Umsätze, meine Sozialversicherungsbeitrage habe ich alle brav bezahlt.
Denn im Bescheid von 2018 habe ich Keine Einkünfte gehabt. War außer den 3 Monaten auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen.
Mai-September sind 5 Monate x 750€ = 3750€ - ist der Rest Strafzins?
Wenn du die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hast, ist doch die Krankenversicherung dabei?
Welche 3 Monate? Bei ALG2 ist doch Krankenversicherung dabei oder?
Würde dazu einfach mal bei der AOK anrufen - wenn die nicht weiterhelfen können bei der Arge nachfragen.
Das Jahr 2018 war ich außer den Monaten 1.5 bis 30.90 Arbeitslos (Arbeitslosengeld 2 erhalten , (krankheitsbedingt)) die wollten nun von mir wissen was ich in den Monaten, wo ich selbständig war verdient habe. In Bescheid kann man das auch entnehmen dass ich nichts verdient habe. , bin sogar ins Minus gegangen. Also Einnahmen null.
Ich kann dir gerne ein Foto zuschicken vom Brief von AOK.
Wenn die den Einkommensteuerbescheid erhalten, können die das rückwirkend ändern? Die haben mich vor ca. 4-5 Monaten dazu aufgefordert, einen abzugeben, aber ich hatte den Bescheid bis vor 10 Tagen garnicht. Wahrscheinlich haben die den noch gar nicht erhalten.
Was sie nicht verstanden haben, sind sie als Selbstständige freiwillige Versicherte in AOK. Demnach müssen Sie nachweisen, welche Einnahmen Sie haben.
Danach wird es, wie es in ihren Fall finanziell berichtigt. Im Übrigen werden die freiwillige Kunden per Brief angeschrieben und eine Vorabbefragung zum Einkommen durchgeführt. Der Nachweis erfolgt durch die Steuerbescheinigung, des Jahres.
Diese Regelung wurde 2018 eingeführt. Es soll gerade bei Geringverdienern und Anfängern in Selbstständigenbereich finanzielle Luft zu arbeiten geben! Ab da wurde der Beitrag genauso berechnet, wie es Arbeitnehmer der Fall ist.
Vorher, vor 2018, wurde der doppelte Beitrag von Selbstständigen verlangt!
Reichen Sie eine Kopie des Einkommensbescheid ein und bitten um Berichtigung auf den Mindestsatz von ca. 210 €. Damit dürfte das Problem gelöst sein.