Erbe einer Wohnung / von Familie "gekauft"? Welche Steuern für wen??

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  1. Avatar von mazemania
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    Standard Erbe einer Wohnung / von Familie "gekauft"? Welche Steuern für wen??

    Hallo!

    Einige Fragen zu einer Erb-Wohnung, die ich ggf. übernehmen könnte/würde, nach Tod des Vaters (neben mir drei Geschwister und eine Mutter):
    Wenn ich sie alleine übernehme, erbe ich sie dann oder „kaufe“ ich sie von meiner Familie ab? Fällt auch dann wirklich keine Grunderwerbsteuer an, da sie „in der Familie“ bleibt? Wer kann mir das schriftlich garantieren oder sollte ich das Finanzamt anrufen? Bzw. brauche ich das schriftlich für meine Unterlagen?
    Wie sieht es mit der "nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen" Regel aus? Da sie in der Familie "bleibt" (aber ich bin ja durchaus ein "neuer" Eigentümer), kann ich sie jederzeit schon steuerfrei verkaufen? (Vater hat ja darin gelebt seit 20 Jahren, sie war nie vermietet)?

    Meine Geschwister bekommen dann stattdessen Geld vom Konto des Vaters überwiesen (Vollmacht darüber hat die Mutter). Dort gelten dann die normalen Erbschaftssteuer-Beträge? Schenkungssteuer ist hier dann gar kein Thema, oder?
    Es gibt kein Testament und wir wollen da per Erbauseinandersetzungsvertrag erledigen. Wie wäre die richtige Orga-Kette? Erst Steuerberater fragen (was wäre evtl. noch zu beachten bzw. welche Fragen?) dann zum Notar und die Wohnung umschreiben lassen?
    Was wäre noch zu beachten, aus Steuer- und Notarsicht evtl.?

    Danke und Grüße!????

    maz

  2. Avatar von mazemania
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    Standard AW: Erbe einer Wohnung / von Familie "gekauft"? Welche Steuern für wen??

    Zitat Zitat von tneub
    Deine Berechnung ist falsch. Du hast dich selbst um 12,5T€ beschissen.

    Du schreibst oben, die Erbmasse ist 400T€
    Dann hättest du einen Anteil von 1/8= 50T€

    Von den 400T€ sind 150T€ Wert der Wohnung. Davon steht die 1/8 zu (18.750€)
    Also stehen dir von den restlichen 250T€ ebenfalls noch 1/8 zu. (31.250€)

    Unter Umständen kann das noch verrechnet werden, so dass du effektiv noch 100T€ zu überweisen hast.

    Das wird dir aber der Steuerberater sagen können, wie das sinnvoll ist und ob das eventuell auch noch steuerlich attraktiver gehen kann und was da zu beachten ist.
    Ich werde dir keine Tipps und Hinweise zur steuerlichen Optimierung geben. Das ist den Steuerberatern vorbehalten.
    Denke bitte dran, das was jetzt schief läuft, hast du unter Umständen 50 Jahre auszubaden. Das kann deutlich teurer werden, als die Steuerberaterkosten, die du unter Umsänden auch noch absetzen kannst.
    ja, so sehe ich das auch.
    jedenfalls lese ich raus, dass das FA sich für den Kaufvertrags-Preis interessiert, nicht um die Gelder, die geflossen sind innerhalb der Familie?
    Ideal wäre also, es steht 150k auf dem Kaufvertrag und den Rest machen wir privat (ist ja alles unter Erbschaftssteuer Niveau), aber ja, muss den Steuerberater fragen.
    Grüße, Maz

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Erbe einer Wohnung / von Familie "gekauft"? Welche Steuern für wen??

    Zitat Zitat von mazemania
    ja, so sehe ich das auch.
    jedenfalls lese ich raus, dass das FA sich für den Kaufvertrags-Preis interessiert, nicht um die Gelder, die geflossen sind innerhalb der Familie?
    Das kann man so pauschal nicht sagen.
    Stell dir vor, Eltern kaufen von Ihren Kindern ein Grundstück für 100T€ statt für 200T€ und zahlen die restlichen 100T€ im selben Atemzug als "Schenkung". Das heißt ggf. für den Verkäufer weniger Spekulationssteuer zu zahlen und für den Käufer weniger Grunderwerbsteuer(sofern nicht steuerberfreit) . Auch wenn die Schenkung unterm Freibetrag ist, kann das dann ganz schnell auf Steuerhinterziehung hinauslaufen, denn in zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksveräußerung ist die Schenkung eben nicht als Schenkung anzusehen.

    Es muß halt plausibel sein, was Kaufpreis ist und was Erbauseinandersetzung.
    Kann aber durchaus sein, dass das alles in den Notarvertrag mit aufgenommen wird.

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