Zitat von
bruno68
Hier sieht man wieder, dass nichts unbedingt so ist wie angepriesen wird!
Gehe ich von den Zahlen bedeutet dieses Folgendes zusätzlich!
120 € mal 12 Monate ergibt 1.440 € weniger Einkommen jährlich!
Davon 63 % als Krankengeld ergibt 907,20 €. Runde 550 € weniger Krankengeld, bei max. 78 Wochen Krankenfall bis zum Renteneintritt je Vorgang 1.361 € Einkommensverlust! Je Krankenfall bis zur Rente!
Das Gleiche gilt auch für eine Arbeitslosigkeit, von 18/24 Monate! Also max. 1.814 € weniger ALU je Fall!
Das gilt dann auch grundsätzlich für die Rente, denn 1.440 € mal 25 Jahre ergibt weniger 36.000 €, was ca. 0,87 Rentenpunkte weniger bedeutet.
Ein Rentenpunkt entspricht 41.000 € Lebenseinkommen, dafür gibt es 34,10 € monatliche gesetzliche Rente.
Was 34,10 € mal 0,87 RP sind weniger 29,67 € monatliche gesetzliche Rente! Bei einer weiteren Lebenserwartung von 20 Jahren sind dies 7.121 € weniger gesetzliche Rente!
Des Weiteren besteht die Gefahr, die fehlenden Beträge die Kredit-/ Darlehnsfähigkeit beschneiden! Denn die 1.440 € fehlen schlicht und einfach überall.
Des Weiteren können Vermögenswerte die in einer bAV stecken nicht, beliehen, Abgetreten oder verkauft werden. Schlicht die Summe von 270 € mal 300 Monate, sind 81.000 €, ohne Zinseszins fehlt in der Vermögensplanung.
Auch ist zu beachten, dass die Insolvenzsicherheit nur gilt, wenn der Vertrag rechtlich einwandfrei ist!
Zum anderen, der Kapitalstock ist im Regelfall nur relativ sicher, nicht aber die Rente daraus! Dies ist voll pfändbar, inkl. die Steuer und Sozialbeträge, diese müssten dann aus der gekürzten gesetzlichen Rente mitfinanziert werden. Was meistens in der Regel in Altersarmut endet.
Zum weiteren, sofern man nur verheiratet ist, bekommt nur der Ehepartner eine Rente. Im Falle des Todes der beider Ehepersonen, gleichzeitig vor oder während der Rentenphase, ergibt sich es keine Erbmasse daraus! Das Vermögen verfällt als Übersterblichkeitsgewinn, in den Risikotopf der Metallrente/ Versicherung.
Die Sonderheit ist hier verstirbt die versicherte Person, einen Vertragsinhaber gibt es hier wohl nicht, weil dies ein Gruppenvertrag ist! Damit besteht die Gefahr, dass bei Tod des AN und ein Altersunterschied von 15 Jahren die Ehepartner keine wechselseitig Rente aus der bAV bekommen.
Das Gleiche gilt, wenn der Ehepartner weniger als ein 1 Jahr verheiratet ist, 0 € bAV Rente. Selbst bei Unfall!
Die Erben, Kinder gehen immer leer aus!
Ob oder inwieweit die Metallrente portierfähig ist, auf andere Branchen und dabei keine weiteren Kosten zu ihren Lasten anfallen. Lässt sich pauschal nicht sagen!
Auch der Zuschuss von 20 % kann entfallen zur bAV! Scheinbar dienen diese zur Abdeckung von den Abschlusskosten, denn 84.000 € mal 4 % AP ergibt 3.240 € Kosten.
Den freiwilligen Zuschuss von 20 % ergibt wohl für die ersten 8 Jahre.
Mich erstaunt ihre Berechnung, bei 120 € Eigenleistung, plus 20 % sind bei mir 24 € und weitere 30 € sind insgesamt 174 €! Wie kommen sie auf 270 € monatlich(?)
Klar der AG hat zum 01.01.2022 "seine" gesparten Sozialbeträge an die bAV einzuzahlen! 10 % RV plus 10 % Rest (ALU, GKV, PN)!
Wie sollen sich die 270 € mögliche Anlagevermögen zusammensetzen?
bruno68