Rentenversicherung beleihen?

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  1. Avatar von Herrmueller
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    Standard Rentenversicherung beleihen?

    Hallo,

    kennt jemand einen Weg, wie man schnell (in max. 4 Wochen) eine oder mehrere Rentenversicherungen beleihen kann?
    Kündigen wäre wohl der teuerste Weg, soll einen Zeitraum von 8-12 Wochen überbrücken.

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Rentenversicherung beleihen?

    Nun Herrmueller,

    so einfach geht das nicht! Was heißt hier Rentenversicherung? Was für eine RV, welcher Art? bAV, Riester, Rürup?

    Name der Versicherung! Und ohne eine Einsicht in die AGB's wird das eh nicht gehen!

    Bruno68

  3. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Rentenversicherung beleihen?

    Eine fondgebundene RV

    BTW: Es heißt AGB, nicht AGBs und schon gar nicht Genitiv AGB´s. Die AGB sind schon die Mehrzahl "Allgemeine Geschäftsbedingungen"

  4. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Rentenversicherung beleihen?

    Würd mal direkt bei der Versicherung anfragen. Möglichkeiten gibts schon. Policendarlehen etc.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Rentenversicherung beleihen?

    Nein Marc2512,

    statt einer Beleihung würde ich zur Abtretung einer zulässigen Police neigen. Da dies kostenfrei ist, während eine Beleihung Zinsen für das Geld zahlen muss. Evtl. mehr als Kreditzinsen? Man braucht nur eine Sicherheit zu stellen!

    @Herrmueller,

    Ich stelle die Frage: "Was für eine Versicherung, den Namen und Art der Versicherung?"

    Antwort: "Eine fondsgebundene RV!"; Ich sage nur: "Und? Weiter!" Denn alle Versicherungen können fondsgebunden sein, selbst die betriebliche Altersvorsorge kann eine fondsgebundene Gruppenversicherungen sein.

    Aber um ihr Problem zu lösen, ich, denke eine Abtretung zur Besicherung ausreichen würde. Diese Sicherheit muss zwingend auch Abtretbar bzw. Beleihbar sein.
    Aber eine Beleihung ist eine Kreditaufnahme, ein verzinsliches fondsgebundene Policendarlehn!
    Daher der Neigung zur Abtretung!
    Aber dies kann weitere Probleme aufdecken zu einem, dass die Policensicherheit wegen den Sicherheitsabschlag von Policenwert zu gering sein könnte. (mir sind Wertabschläge von 30 % bekannt)
    Zum anderen, dass der Gläubiger eine Policensicherheit nicht annehmen braucht, sondern nur die gesetzlichen Zahlungsmittel!

    bruno68

  6. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Rentenversicherung beleihen?

    Danke, hat sich geklärt, ich kann aus der Versicherung bis auf einen Restbetrag von 2.500 EUR Geld entnehmen und später wieder auffüllen.

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