Grunderwerbssteuer bei Kauf aus Erbengemeinschaft

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  1. Avatar von Jo42653
    Jo42653 ist offline
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    Standard Grunderwerbssteuer bei Kauf aus Erbengemeinschaft

    Hallo zusammen,

    meine Schwiegermutter ist in einer Erbengemeinschaft zu 1/3 beteiligt.
    Diese Erbengemeinschaft hat 3 Häuser, die jetzt verkauft werden sollen.
    Ein Haus möchte gerne meine Schwägerin (Tochter der Schwiegermutter) kaufen.
    Fällt in diesem Fall die Grunderwerbssteuer an oder zählt das als innerfamiliärer Verkauf in direkter Line
    ohne Grunderwerbssteuer?

    Besten Dank für eure Einschätzung.

    Grüße Jo

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grunderwerbssteuer bei Kauf aus Erbengemeinschaft

    Hallo Jo, wenn Mutter an Tochter verkauft fällt keine Grunderwerbsteuer an da gerade Linie.
    Mutter Tochter ist ja das gleiche wie Schwiegermutter und Tochter der Schwiegermutter.
    Dies betrifft den 1/3 Anteil.
    Bezüglich Grunderwerbsteuer für die anderen 2/3 Anteile kommt es darauf an wer hier Eigentümer wird.

  3. Avatar von Jo42653
    Jo42653 ist offline
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    Standard AW: Grunderwerbssteuer bei Kauf aus Erbengemeinschaft

    Das in direkter Linie keine Grunderwerbssteuer anfällt ist klar. Ich wollte nur wissen wie es sich mit der Erbengemeinschaft verhält, da diese ja Verkäufer ist und die Mutter der Tochter nur 1/3 Anteil hat. Der Rest ist zwar auch Familie aber nicht in direkter Linie.

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Grunderwerbssteuer bei Kauf aus Erbengemeinschaft

    Zitat Zitat von Jo42653
    Hallo zusammen,

    meine Schwiegermutter ist in einer Erbengemeinschaft zu 1/3 beteiligt.
    Diese Erbengemeinschaft hat 3 Häuser, die jetzt verkauft werden sollen.
    Ein Haus möchte gerne meine Schwägerin (Tochter der Schwiegermutter) kaufen.
    Fällt in diesem Fall die Grunderwerbssteuer an oder zählt das als innerfamiliärer Verkauf in direkter Line
    ohne Grunderwerbssteuer?

    Besten Dank für eure Einschätzung.

    Grüße Jo
    Lasst euch mal vom Notar oder von einem Steuerberater beraten.

    Ich müsste selbst erst recherchieren, hab aber aktuell keine Zeit. Ich meine, ich hab mal gelesen, es kommt darauf an, von wem die Erbengemeinschaft das Grundstück erhalten hat und wie lange die Erbengemeinschaft bestanden hat. War der Erblasser in Gerader Linie verwandt, dann könnte die Befreiung auch für die restlichen 2/3 gelten.
    Sollte das nicht so sein, könnte man auch noch darüber nachdenken, ob die Schwiegermutter erst das Grundstück erwirbt und dann gleich an die Tochter weiterveräußert. Der Erwerb von Gesamthand an eine Beteiligte Person ist meines Wissens auch irgendwie begünstigt. Auch hier müsste ich erst genauer nachlesen.
    Achtung alles gefährliches Halbwissen. Deshalb mein Rat zum Fachmann zu gehen.

  5. Avatar von Jo42653
    Jo42653 ist offline
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    Standard AW: Grunderwerbssteuer bei Kauf aus Erbengemeinschaft

    Danke für die Info.
    Der Erblasser war der Vater der Mutter. Die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft sind Sohn vom Erblasser (1/3) und 2 Enkel vom Erblasser (1/3)
    Grüße Jochen

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Grunderwerbssteuer bei Kauf aus Erbengemeinschaft

    Zitat Zitat von tneub
    Lasst euch mal vom Notar oder von einem Steuerberater beraten.

    Ich müsste selbst erst recherchieren, hab aber aktuell keine Zeit. Ich meine, ich hab mal gelesen, es kommt darauf an, von wem die Erbengemeinschaft das Grundstück erhalten hat und wie lange die Erbengemeinschaft bestanden hat. War der Erblasser in Gerader Linie verwandt, dann könnte die Befreiung auch für die restlichen 2/3 gelten.
    Sollte das nicht so sein, könnte man auch noch darüber nachdenken, ob die Schwiegermutter erst das Grundstück erwirbt und dann gleich an die Tochter weiterveräußert. Der Erwerb von Gesamthand an eine Beteiligte Person ist meines Wissens auch irgendwie begünstigt. Auch hier müsste ich erst genauer nachlesen.
    Achtung alles gefährliches Halbwissen. Deshalb mein Rat zum Fachmann zu gehen.
    Exakt so sieht es aus, zum Steuerberater und schon hat man die Antwort bzw. eine Lösung.

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