Zitat von
bruno68
Hallo SebiLausW,
wenn ich ihre Fragen so anschaue. Es ist ja nicht nur eine Frage, sondern es ergeben sich weitere schwer wiegende weitere.
So fragen sie nach: "einer Erhöhung der Tilgung?" Warum? Steht denn nicht im Darlehnsvertrag, dass Sie jährlich Sondertilgen dürfen?
Unterscheiden Sie lieber:
Dass Sondertilgungen, die innerhalb der vertraglichen vereinbarten Rahmen, den möglichen vorhandenen 3 Widerrufs-Joker innerhalb des Darlehnskonstrukt, aus Bank und KfW-Darlehn zu erhalten!
Anders wäre es, wenn Sie die Regeltilgung bei einem Vertrag ändern wollen, dieser bedarf dann die Zustimmung des Gläubigers, die sogenannte vertragliche "Einvernehmlichkeit".
Mit ihrer Unterschrift ergibt sich automatischen den Verlust des Widerrufs-Jokers!
Die Folgen wären fatal und unabsehbar!
So würden Sie, wegen der Einvernehmlichkeit, auf die zu erwartenden Zinsersparnisse wegen der Laufzeitverkürzung verzichten! Denn die vertragliche Zinssumme aus dem Darlehnsvertrag auch nicht der vertragliche Sollzinssatz aus dem Vertrag ändert sich ja nicht. Sondern nur der eff. Zinssatz erhöht sich und dieser ist rechtlich nicht relevant!
Also Verzicht von Zinsersparnis, wegen Einvernehmlichkeit.
Zum anderen steht ihnen wegen der vorzeitige Rückzahlung, eine Vermögensgutschrift zu, diese entsteht, wenn die Bank durch die vorzeitige Rückzahlungen von niedrigen zinsbelasteten Darlehn, ein Neudarlehn verausgaben kann und die Zinsdifferenz, wegen der Einvernehmlichkeit, nicht teilen oder auskehren braucht.
Also Verzicht von Vorfälligkeitskosten zugunsten des Schuldners, wegen Einvernehmlichkeit.
Wie sie unschwer erlesen können, sind ihre "Bedingungen", die Sie erfüllt haben wollen, der eine mögliche Weg zu Verlust des Eigentums! Ohne es selbst zu verstehen!
Aber Sie haben, das "Gefühl", dass irgendwas in dem Finanzierungskonstrukt nicht stimmt. Und werden Sie sehr wohl recht haben!
Da dies eine Co Finanzierung ist, sind Fallstricke eher die Regel als die Ausnahme!
Und wenn ehrlich ist, das vorzeitige tilgen könnte Sie eher vernichten denn helfen, weil ihnen später das Geld fehlt sich einen fähigen Anwalt zu leisten!
Und auf eine Rechtsschutzversicherung zu vertrauen, ist Schall und Rauch! Wissen Sie: "Warum RS so billig sind?" Nein! Weil Sie für hoffnungslose Fälle, keine Kostenzusage erteilen.
bruno68