Erhöhung der Tilgungsrate

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  1. Avatar von SebiLausW
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    Standard Erhöhung der Tilgungsrate

    Hallo Zusammen,

    wenn ich bei meiner Bank eine Erhöhung des Tilgungssatzes beantrage, wird dann die Erhöhung auf die derzeitige Restschuld berechnet oder auf den Anfangssatz?
    Konkret ist das Darlehen auf zwei Banken aufgeteilt. KFW und Sparkasse. Ich will KFW aber nicht ändern, weil ich das mit Auslauf ablöse.
    Auf dem "Hauptdarlehen" sind derzeit noch 310.000 € offen von ursp. 550.000 €.

    Muss ich die erhöhte Tilgung auf 310.000 € oder auf 550.000 € rechnen für die Berechnung der monatlichen Belastung?

    Lieben Dank für eure Meinung.

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Erhöhung der Tilgungsrate

    Auf die ursprüngliche Darlehenssumme.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Erhöhung der Tilgungsrate

    Hallo SebiLausW,

    wenn ich ihre Fragen so anschaue. Es ist ja nicht nur eine Frage, sondern es ergeben sich weitere schwer wiegende weitere.

    So fragen sie nach: "einer Erhöhung der Tilgung?" Warum? Steht denn nicht im Darlehnsvertrag, dass Sie jährlich Sondertilgen dürfen?

    Unterscheiden Sie lieber:

    Dass Sondertilgungen, die innerhalb der vertraglichen vereinbarten Rahmen, den möglichen vorhandenen 3 Widerrufs-Joker innerhalb des Darlehnskonstrukt, aus Bank und KfW-Darlehn zu erhalten!

    Anders wäre es, wenn Sie die Regeltilgung bei einem Vertrag ändern wollen, dieser bedarf dann die Zustimmung des Gläubigers, die sogenannte vertragliche "Einvernehmlichkeit".

    Mit ihrer Unterschrift ergibt sich automatischen den Verlust des Widerrufs-Jokers!
    Die Folgen wären fatal und unabsehbar!

    So würden Sie, wegen der Einvernehmlichkeit, auf die zu erwartenden Zinsersparnisse wegen der Laufzeitverkürzung verzichten! Denn die vertragliche Zinssumme aus dem Darlehnsvertrag auch nicht der vertragliche Sollzinssatz aus dem Vertrag ändert sich ja nicht. Sondern nur der eff. Zinssatz erhöht sich und dieser ist rechtlich nicht relevant!

    Also Verzicht von Zinsersparnis, wegen Einvernehmlichkeit.

    Zum anderen steht ihnen wegen der vorzeitige Rückzahlung, eine Vermögensgutschrift zu, diese entsteht, wenn die Bank durch die vorzeitige Rückzahlungen von niedrigen zinsbelasteten Darlehn, ein Neudarlehn verausgaben kann und die Zinsdifferenz, wegen der Einvernehmlichkeit, nicht teilen oder auskehren braucht.

    Also Verzicht von Vorfälligkeitskosten zugunsten des Schuldners, wegen Einvernehmlichkeit.


    Wie sie unschwer erlesen können, sind ihre "Bedingungen", die Sie erfüllt haben wollen, der eine mögliche Weg zu Verlust des Eigentums! Ohne es selbst zu verstehen!
    Aber Sie haben, das "Gefühl", dass irgendwas in dem Finanzierungskonstrukt nicht stimmt. Und werden Sie sehr wohl recht haben!

    Da dies eine Co Finanzierung ist, sind Fallstricke eher die Regel als die Ausnahme!

    Und wenn ehrlich ist, das vorzeitige tilgen könnte Sie eher vernichten denn helfen, weil ihnen später das Geld fehlt sich einen fähigen Anwalt zu leisten!
    Und auf eine Rechtsschutzversicherung zu vertrauen, ist Schall und Rauch! Wissen Sie: "Warum RS so billig sind?" Nein! Weil Sie für hoffnungslose Fälle, keine Kostenzusage erteilen.

    bruno68

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Erhöhung der Tilgungsrate

    @ bruno
    Für den Fall, dass eine Tilgungssatzveränderung im Darlehensvertrag explizit erlaubt ist, dürften deine Aussagen wie immer völlig am Thema vorbeigehen.
    Hauptsache Panik verbreiten.

  5. Avatar von SebiLausW
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    Standard AW: Erhöhung der Tilgungsrate

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Auf die ursprüngliche Darlehenssumme.
    Des Gesamtdarlehen oder nur auf den nicht KFW Vertrag?

  6. Avatar von SebiLausW
    SebiLausW ist offline
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    Standard AW: Erhöhung der Tilgungsrate

    Zitat Zitat von bruno68
    Hallo SebiLausW,

    wenn ich ihre Fragen so anschaue. Es ist ja nicht nur eine Frage, sondern es ergeben sich weitere schwer wiegende weitere.

    So fragen sie nach: "einer Erhöhung der Tilgung?" Warum? Steht denn nicht im Darlehnsvertrag, dass Sie jährlich Sondertilgen dürfen?

    Unterscheiden Sie lieber:

    Dass Sondertilgungen, die innerhalb der vertraglichen vereinbarten Rahmen, den möglichen vorhandenen 3 Widerrufs-Joker innerhalb des Darlehnskonstrukt, aus Bank und KfW-Darlehn zu erhalten!

    Anders wäre es, wenn Sie die Regeltilgung bei einem Vertrag ändern wollen, dieser bedarf dann die Zustimmung des Gläubigers, die sogenannte vertragliche "Einvernehmlichkeit".

    Mit ihrer Unterschrift ergibt sich automatischen den Verlust des Widerrufs-Jokers!
    Die Folgen wären fatal und unabsehbar!

    So würden Sie, wegen der Einvernehmlichkeit, auf die zu erwartenden Zinsersparnisse wegen der Laufzeitverkürzung verzichten! Denn die vertragliche Zinssumme aus dem Darlehnsvertrag auch nicht der vertragliche Sollzinssatz aus dem Vertrag ändert sich ja nicht. Sondern nur der eff. Zinssatz erhöht sich und dieser ist rechtlich nicht relevant!

    Also Verzicht von Zinsersparnis, wegen Einvernehmlichkeit.

    Zum anderen steht ihnen wegen der vorzeitige Rückzahlung, eine Vermögensgutschrift zu, diese entsteht, wenn die Bank durch die vorzeitige Rückzahlungen von niedrigen zinsbelasteten Darlehn, ein Neudarlehn verausgaben kann und die Zinsdifferenz, wegen der Einvernehmlichkeit, nicht teilen oder auskehren braucht.

    Also Verzicht von Vorfälligkeitskosten zugunsten des Schuldners, wegen Einvernehmlichkeit.


    Wie sie unschwer erlesen können, sind ihre "Bedingungen", die Sie erfüllt haben wollen, der eine mögliche Weg zu Verlust des Eigentums! Ohne es selbst zu verstehen!
    Aber Sie haben, das "Gefühl", dass irgendwas in dem Finanzierungskonstrukt nicht stimmt. Und werden Sie sehr wohl recht haben!

    Da dies eine Co Finanzierung ist, sind Fallstricke eher die Regel als die Ausnahme!

    Und wenn ehrlich ist, das vorzeitige tilgen könnte Sie eher vernichten denn helfen, weil ihnen später das Geld fehlt sich einen fähigen Anwalt zu leisten!
    Und auf eine Rechtsschutzversicherung zu vertrauen, ist Schall und Rauch! Wissen Sie: "Warum RS so billig sind?" Nein! Weil Sie für hoffnungslose Fälle, keine Kostenzusage erteilen.

    bruno68
    Hähh ich verstehe kein Wort.
    Wenn ich die Tilgung erhöhe, zahle ich das Darlehen schneller zurück.
    Was sollte mich da "vernichten" um bei Ihrer Aussage zu bleiben?

    Ich verstehe leider nur Bahnhof. Nix für ungut.

  7. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Erhöhung der Tilgungsrate

    Hallo Sebi, KfW Tilgung ist "Baukastensystem"
    Hier ist keine Änderung der Tilgung oder Sondertilgung möglich.

    Bei Ihrem Hauptdarlehen bezieht sich eine Änderung der Tilgung immer auf die Ursprungssumme.
    Bei Berechnung der neuen Rate Ihren Wunschtilgungssatz mit Zinssatz addieren und mit der Ursprungssumme EUR 550.000 berechnen.

    Klar, wenn Sie die Tilgung erhöhen zahlen Sie das Darlehen schneller zurück.
    Doch schauen Sie ob Sie den Tilgungssatz ändern können. Das muss im Vertrag stehen.
    Manche Banken bieten kostenlose Änderung Tilgungssatz an.
    Manche Banken bieten aber keine Änderung der Tilgung an.

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