in den KfW-Programmen gibt es etliche Maximierung!
So die Höchstförderung von 150.000 €, wobei 50 % davon geleistet wird. Ob dies als Direktzuschuss einmalig/anteilig an den Rechnungen oder über die Laufzeit über ein gesparten Zins ihnen zufließt. Kann ich ihnen auch nicht sagen!
Ob Sie das richtige Programm genommen haben, steht auch hier im Raume. Denn es gab etliche weitere Förderungen, die evtl. auch infrage gekommen währen.
Beispielsweise wäre bei einem erhöhten Kostenaufwand von 150.000 €, 75.000 € als Zuschuss geflossen. Hier wohl als direkter Zuschuss bei Einreichung der Rechnung der Mehrkosten.
Allerdings wäre ein Querzeichen, durch den Architekt und/oder den registrierten baubegleitenden Energieberater Pflicht.
Allerdings bei der geringen Summe verzichtete man darauf und man gibt es als verbilligtes Geld über die gesenkten Zinsen an den Kunden aus.
Auch ist möglich wenn es beim kauf des Objektes schon KfW 55 war und nur eine neue Heizung, Tür oder Fenster ersetzt worden ist.
Bei einer ordentlichen umfangreichen Beratung dürfte es keine solcher Fragen aufkommen! Ob sie nicht weitere Förderung verschenkt haben, ist leider jetzt (02.2022) nicht mehr feststellbar.
Seinen Sie froh über den Zuschuss. Ärgern Sie sich nicht über die möglichen entgangen weitere Förderung.