Steuervorteile aufgrund der Beiträge zur Riester-Rente
Ich bin 47 Jahre und habe im letzten Jahr einen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen. Daraufhin habe ich im April dieses Jahres einige Unterlagen von meiner Sparkasse erhalten, unter anderem auch eine Bescheinigung für das Finanzamt. Da es einen Sterbefall in der Familie gab, habe ich bisher noch keine Steuererklärung abgegeben. Heißt diese Riester-Bescheinigung nun, dass ich die Beiträge, die ich monatlich in diesen Vertrag einzahle, steuerlich geltend machen kann? Wer hat auch Riester und kann mir Auskunft geben?
AW: Steuervorteile aufgrund der Beiträge zur Riester-Rente
Hallo Panzerknacker,
Sie können die Beiträge zur Riester steuerlich geltend machen. Hierzu gibt es bei der Steuererklärung die Anlage AV. Sie geben also bei Ihrer Steuererklärung die höhe Ihrer Eigenbeiträge an. Diese werden bei der Steuererstattung berücksichtigt, d.h. es wird berechnet in welcher Höhe Sie durch Ihre Eigenbeiträge Steuern zurück erstattet bekommen. Z.B Eigenbeiträge i.H.v. 1.500,00€, Steuersatz 30%, Steuerrückerstattung 450,00€. Nun wird geprüft wieviel staatliche Zuschüsse Sie bereits erhalten haben, z.B. 1 Erwachsener 154€, 1 Kind 185€, also insgesamt 339€. Die bereits erhaltene Förderung wird nun von der Rückerstattung abgezogen, 450€ - 339€. Steuerrückerstattung also 111€.
Das sollte Ihnen aber bei Vertragsabschluss bereits gesagt worden sein.
AW: Steuervorteile aufgrund der Beiträge zur Riester-Rente
Zitat von Panzerknacker
Ich bin 47 Jahre und habe im letzten Jahr einen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen. Daraufhin habe ich im April dieses Jahres einige Unterlagen von meiner Sparkasse erhalten, unter anderem auch eine Bescheinigung für das Finanzamt. Da es einen Sterbefall in der Familie gab, habe ich bisher noch keine Steuererklärung abgegeben. Heißt diese Riester-Bescheinigung nun, dass ich die Beiträge, die ich monatlich in diesen Vertrag einzahle, steuerlich geltend machen kann? Wer hat auch Riester und kann mir Auskunft geben?
Besten Dank
Bei der Riester-Rente erhält der Sparer ja eine Zulage vom Staat, die eigentlich schon den Vorteil darstellt. Je nach Höhe der Beiträge können aber auch weitere Steuervorteile geltend gemacht werden.
AW: Steuervorteile aufgrund der Beiträge zur Riester-Rente
Jeder förderfähige bekommt Zulagen vom Staat. Wenn die Steuererstattung für die Beiträge jedoch höher ist, bekommt er die Differenz vom Finanzamt ausbezahlt. HIerzu muss man die Anlage AV ausfüllen und die Bescheinigung nach §10a EStG beilegen. Dann geht alles seinen richtigen Gang.
Das FInanzamt berechnet dann automatisch, ob Du noch zusätzlich zu den Zulagen eine Steuererstattung bekommst. Zu Riester: