Checkt das Finanzamt wie der Kaufpreis eines Immoobjekts gezahlt wird, woher das Geld kommt ?
Das weiss wohl nur das Finanzamt selbst. Im Kaufvertrag, von dem das FA ein Exemplar erhält, ist ja ersichtlich ob Hypothek eingetragen wurde oder nicht.
Ob die prüfen ? Liegt wohl am Sachbearbeiter. Da eine Kontenabfrage problemlos machbar ist, wenn da nicht ersichtlich oder aus den bisherigen
Steuererklärungen könnte der Sachbearbeiter Arbeitseifer entwickeln. Eine Prüfung auf Plausibilität könnte ggf. erfolgen.
Grundsätzlich ohne Bargeld kann das Finanzamt problemlos die Geldflüsse nachvollziehen. Nicht nachvollziehbar ist Bargeld...
Das gäbe es 2 Möglichkeiten:
1. Entweder wird vorher viel Bargeld auf das Konto einbezahlt und davon der Kaufpreis bzw. Teile davon überwiesen. Dann müsste die Bank das als Verdachtsfall melden.
2. Oder Kaufpreis bzw. Teiel davon wird direkt beim Notar bar bezahlt. Dann müsste der Notar das als Verdachtsfall melden.
Ob und wie Banken, Notare, Makler usw. diese Meldepflichten wahrnehmen, dass wired dir niemand sagen können. Mit viel Glück vielelicht nicht, im Normalfall wahrscheinlich eher schon.
Was für eine Frage Viktor,
Wer hat soviel Bargeld? Nur ein Blödian würde versuchen direkt das Geld direkt anzulegen! Grundsätzlich wird ab 10.000 € eine Kontrollmitteilung an den Zoll und/oder FA gesendet.
Das steht am jeden Geldautomat!
Bei einem Notar sind noch mehr Auflagen vorhanden und grundsätzlich steht stets bei solchen Berufen, das Berufsverbot im Raum! Denn bei unklarer Herkunft des Geldes, steht stets eine Geldwäschetätigkeit im Raum, denn seit 04.2021 gilt dies als grundsätzlich, dass Schwarzgeld mit einer Straftat in Verbindung steht. Entweder aus Verbrechen oder Steuerhinterziehung!
Denn für Bargeld gilt ja, dass dies, aus einem regulären versteuerten Einkommen kommt, auch dass einen schriftlichen Nachweis belegbar ist. (Kontoauszüge). Selbst bei einer Schenkung, Leihe oder
Darlehn, innerhalb der Familie lässt sich ein Nachweis erbringen, dass diese ja selbst das Geld, evtl. nur als Buchgeld von einem Konto kommen kann.
Ich weise darauf hin, dass es unglaubwürdig ist, wenn die Eltern und Geschwister nur ein durchschnittliches Einkommen haben, irgendwie 100.000 € Bargeld haben! Diese Summe würde auch eher als Giralgeld vorhanden sein, was zum Kontoauszug führt.
Wenn Sie selbst 100.000 € Bargeld haben, dann haben Sie auch den Nachweis dadurch, dass Sie die jährliche Steuererklärung abgeben und auch eine hohe eff. Steuerlast haben.
Denn zu wenig Steuerlast, bedeutet ja auch zu wenige Einkommen für ein hohes Bargeldvermögen aufzubauen.
bruno68
Wenn man hochpreisiges verkauft (Immo, Autos, Geräte, Antiquitäten, ...) das geld dann bit by bit abhebt, mit der zeit hat man soviel bargeld in der hand.
auf konto bekommt sowieso kaum noch zinsen, sogar mit minuszins belastet.
wenn mit diesen geldern wieder was teures kauft, oder die rechnungen zahlt, dann wird man verdächtigt.
So lang man nur verdächtigt wird, ist doch nichts schlimmes dabei. Nur wenn du eben die Abhebung oder den Barverkauf nicht nachweisen könntest, dann könnte aus dem Verdächtigen ein Angeklagter und im nächsten Schritt ein "Verbrecher" werden.Zitat von viktor
Auf der Straße ist es nicht anders, die Magnetstreifen vor einem Blitzer registrieren jedes Auto (verdacht). Nur die, bei denen die Zeitspanne zu gering ist, die werden geblitzt (angeklagt). Wenn dann auch noch dein Kennzeichen zu lesen ist, dann wirst du verklagt (Busgeldbescheid).
Gleiche ist mit Kameraüberwachung...
So nicht Benni,
Was eine Straftat ist bestimmt der Staat und niemand anderes! Und die Unterscheidung ist, zwischen Tafel- und Giralgeschäft zu ziehen. Aber trotzdem gibt es eine weitere Grenzen, die eine ist, dass Neo- oder Seniorgeschäft!
Zum anderen stellt sich die Frage: "Dass woher? Woher stammt das Geld? Egal ob Tafel-, Giral-, Neo- oder Seniorgeschäft!
Beim Kredit oder Darlehn kein Thema! Zumeist kommt es von den Banken, Bausparkassen oder Versicherungen! Da diese Verträge immer schriftlich erfolgen! Ist der Nachweis immer vorhanden.
Selbst Lottogewinne, ab 8.000 € werden meist unbar nur von der Gesellschaft und mit den Schreiben zum Gewinn ausgestellt und bezahlt.
Wer ein Gewinn von 7.999 € erzielt, den darf der Lottoeinnehmer vor Ort, das Geld entweder bar oder auch unbar auszahlen. Natürlich ist es besser unbar, weil sonst dir einer der Neider dir, mit einem Knüppel dir einen neuen Scheitel zieht und das Geld dann nach dem Aufwachen weg ist.
Zum Thema Kamera
Was für eine billige Phrase. Ein Geschäft, das sich mit An- und Verkauf von Wertvollen tätigt ist, ist allein aus versicherungstechnischen Gründen Pflicht bildliche Aufzeichnungen dauerhaft anzulegen.
Selbst Handygeschäfte unterliegen beim An- und Verkauf, der Ermittlung des Klarnamen des Handykäufers.
Es gibt mindestens 3-Strafformen: Begünstigung, Beihilfe und Straftat, deren auch drei Grundsätzliche Strafmaßnahmen folgen: Geldstrafe, Vermögensverfall und Haftstrafe, inkl. Vermögensverfall und Berufsverbot und Haftstrafe, nicht unter 6 Monate, max. 10 Jahre!
Dass daneben auch eine Sozialstrafe erfolgt, sollte jeder mit einplanen! Denn Urteile stehen dann im Gewerbezentralregister und Führungszeugnis! Bis zu 20 Jahre!
Man darf überhaupt mit keiner Sicherheit mehr rechnen!
Wer sich auf den aktuellen Stand bringen will, sollte sich kostenfrei das GWG aus dem Internet laden, dann das StGB käuflich erwerben.
Wer mehr wissen will sollte hier das Buch "Geldwäscherecht in der notariellen Praxis" von Martin Thelen vom C. H. Beck für 79 € erwerben.
Allerdings halte ich es für 3 von 4 Personen für verlorenes Geld!
Der 1. faselt nur vom Geld, was er nie besitzen wird.
Der 2. versteht nicht die Komplexität des GWG nicht und macht Bekanntschaft mit diesem Gesetz.
Der 3. "wandert" einfach so für bis zu 10 Jahre ins Ausland aus!
Der 4. versteht, die wesentlichen Zusammenhänge und weis deshalb von der richtigen Vermögensbildung, ohne eine Straftat!
bruno68
victor,
grundsätzlich kannst du in Deutschland jeden Preis mit Bargeld begleichen, auch 1 oder 5 Mio. Allerdings wirst du eben nachweisen müssen woher das Geld stammt.... wenn du das kannst, dann ist alles ok.
Weshalb man generell von einem Verdacht ausgeht, ist halt das extrem unübliche Vorgehen. Warum sollte ich 1 Mio von meinem Konto bar abheben und damit das Risiko eingehen, dass mir das Geld gestohlen wird? Jeder "normale" Mensch würde das Risiko nicht eingehen und einfach überweisen...
Aber wenn du willst, darfst du es gerne tun.... nur eben mit Nachweis woher das Geld kommt.
@StGe1973,
Da kann man nur beipflichten!
Was aber 1. Mio. € nur in 200 € Scheinen wiegen? Laut Wiki wiegt ein Schein 1,07 g, das sind 5.000 Scheine zu 200 € runde 5.350 g nur Papiergeld.
Da zieht sicherlich ein 3. gerne den Kofferträger einen Knüppel einen neuen Scheitel. Also wer kein Opfer werden will, unterlässt solche Optionen, sonst liegt man sehr schnell in Grab.
bruno68
Das Finanzamt checkt erstmal gar keine Konten. Ich vermute, da müsste schon der dringende Tatverdacht der Steuerhinterziehung notwendig sein.Zitat von rheingeist
Der Verkäufer muß dem Notar ggf. melden, dass der Kaufpreis geflossen ist. Ob der mit Einreichung der Notarverträge auch diese Information ans Finanzamt weitergibt, hab ich keine Ahnung.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es schon bei unseren Finanzämtern schwierig ist, die Verträge innerhalb der Behörden weiterzureichen.
Die Verträge bekommt das Finanzamt, welches für den Grunderwerb zuständig ist. Das Finanzamt für die Veranlagung bzw. wie ich gerade habe, das Finanzamt welches für Betriebsprüfung zuständig ist, hat die Verträge noch lange nicht. Die werden bei uns nochmal angefordert.
Zahlungsnachweise für diverse Sachverhalte darf ich auch regelmäßig zuarbeiten.