Gibt es die Möglichkeit sich gegen Schäden aus einem defekten Regenfallrohr versichern zu lassen ?
Reparatur durch Fachbetrieb. Wenn dann was passiert haftet der Fachbetrieb.
Du musst schon sagen welche Schäden du genau meinst... Dann könntest du die Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder auch die Haftpflichtversicherung mal genauer anschauen ob so ein Schaden in den Bedingungen abgedeckt ist. ggf. das vom Vermittler prüfen und schriftlich geben lassen
Danke, für deine Antwort.
Durch ein defektes Regenfallrohr ist sowohl die Wand zum Schlafzimmer als auch die zum Keller nass. Laut der Versicherung gibt es dort gar keine Möglichkeit Regenwasser einzubinden. Daher meine Frage , ob es bei einer anderen Versicherung möglich wäre
Man kann sich generell gegen fast alles versichern lassen - bei vielen Versicherungen dient das allerdings nur der Versicherungsgesellschaft ...
und wie Titan schon gesagt hat, welchen Schaden soll das Regenfallrohr auslösen?
(Oder ist z.B. ein Sturmschaden gemeint - oder fehlende Wartung vom Hausbesitzer - oder Regenwasserschaden am Gebäude/Inventar etc.)
Hier könnte man die Privathaftpflicht vom Vermieter einschalten - oder den Fachbetrieb der sich um die Wartung kümmert.Zitat von Schlumpf
Wenn man selber Eigentümer ist und keine Wartung beauftragt hat, sollte man in Zukunft darauf achten.
Oder hat der Mieter es nicht zeitnah mitgeteilt? Dann könnte man u.U. die Haftpflicht des Mieters einschalten ...
Hallo Schlumpf,
deine Frage nach zu urteilen ist zu sagen: "Ja, aber!"
Das aber ist abhängig vom Status: Mieter oder Eigentümer!
Um ganz klar auszudrücken, wenn Wasser sich staut auch im Fallrohr, liegt ein ganz anderes Problem vor. Nämlich, dass die Entwässerung durch das Abwasserrohrsystem im Garten nicht mehr einwandfrei ist.
Geben Sie einfach mal "Casa" von Konzept & Marketing ein.
Allerdings ist es ein Maklerprodukt, ein Eigenabschluss ist wohl nicht möglich! Um das Produkt zu verstehen und zu handhaben, benötigen Sie wirklich Hilfe.
Und bei jeden Schaden wird wohl der zuständige Makler den Regulierungsauftrag erhalten!
bruno68
Laut Versicherung? und laut Handwerker?Zitat von Schlumpf
und die Frage zur Miete oder Eigentum?
Wenn Miete, dann muss der Vermieter das Fallrohr reparieren lassen und ggf. kann man Folgeschäden durch die nicht Reparatur des Vermieters an Möbel Einrichtung an die Haftpflicht des Vermieters geben, hierzu muss aber der Schaden dem Vermieter gemeldet worden sein und dieser dann darauf nicht reagiert haben.
Bei Eigenentum wäre die Frage warum man den Schaden am Fallrohr nicht repariert hat, sollte er bekannt gewesen sein, wäre ja Eigeninteresse den Schaden zu reparieren. Da wird es schwer eine Versicherung die aufgrund der "Nachlässigkeit" des Eigentümers zahlt. Somit müsste der Schaden bei wie schon erwähnt bei einem Starkregen aufgetreten sein und dabei das Fallrohr beschädigt worden sein, dann würde die Gebäudeversicherung sollte das Schadensbild in die Bedingungen passen zahlen. Also müsste die Versicherung auch Auskunft geben warum sie nicht zahlt. Dann kann man für zukünftige Ereignisse entweder dieses Schadensbild mit in die Versicherung aufnehmen lassen. Oder gleich nach einer neuen suchen die solche Schäden mit abdeckt.
Selbiges gilt wenn durch die nassen Wände (durch Starkregen inklusive Beschädigung des Fallrohres beim Regen) Möbel beschädigt wurden.... dann wäre ggf. die Hausrat dran.
Wenn du Vermieter bist wäre bei Folgeschäden auch noch ggf. deine Haftpflicht gegen über des geschädigten Mieters vielleicht ein Punkt. Aber auch hier wird jede Versicherung fragen wie kam es zu dem Schaden, warum wurde dieser nicht nach Feststellung repariert und auf Folgeschäden (nasse Wand gewartet)?
Also müsstest du ggf. weiter ausholen. Denn das wirst du in jedem Szenario gegenüber der Versicherung auch machen müssen. Wenn du möchtest dass der Schaden durch eine Versicherung gezahlt wird.
Die nächste Frage wäre dann aber wenn keine Versicherung zahlt zu prüfen wie zukünftig dies Verhindert oder solche Schäden bezahlt werden wenn die jetzigen Versicherungen nicht greifen. Denn bei Wasserschäden können schnell ein vier- oder gar fünfstelliger Schaden vor dem Komma versteht sich entstehen.