Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgung

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  1. Avatar von Krolock
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    Standard Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgung

    Hallo hier ins Forum,

    lese schon eine Zeit mit, nun gibt es Probleme mit einer Münchner Bank und wollte gern Euren Meinung haben.

    Wir haben zwei Darlehen bei der Bank laufen und jedes Jahr erhielten wir für das Finanzamt die Abrechnung an Zins und Tilgung. Nur 2021 scheint nicht zu klappen. Wir wollen die Unterlagen beim Finanzamt einreichen, erhalten diese aber nicht von der Bank. Nun hatten bereits Angerufen und wurden aufgeforder schriftlich den Wunsch einzureichen. Gemacht aber keine Reaktion der Bank. Dnna inzwischen Sondertilgung eingereicht, auch hier erhielten wir sonst eine Eingangsbestätigung und auch einen neunen Restlaufzeitplan.

    Nun haben wir ein Einschreiben an die Bank geschickt mit Frist von 21 Tagen auf unser Schreiben zu Antworten, ohne Erfolg.
    Daher meine Fragen:
    Steht ein Jahresabschluss überhaupt zu mit den Salden und gibt es da Fristen. Gleiches mit der Sondertilgung, sollte man eine Bestätigung der Bank erwarten, ggf. gibt es ein Recht auf neuen Zahlungsplan? Die Bank hat sich schon einmal erheblich verrechnet, daher wollen wir schon einen Jahresabschluss der Konten prüfen...

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgu

    Hallo Krolock, denke mal dass es für eine gezahlte Sondertilgung nicht unbedingt einen Rechtsanspruch auf eine Bestätigung der Bank gibt.
    Doch einen jährlichen Jahresabschluss oder Jahreskontoauszug mit Auflistung der gezahlten Zins und Tilgungsrate sei es monatlich aufgelistet oder in einer Summe kumuliert ist doch absoluter Standard.
    Denn Sie könnten ja nach Ablauf Sollzinsbindung bei einem anderen Bankpartner eine Umschuldung machen.
    Und hier benötigt der neue Bankpartner ja immer von den letzten Jahren einen Nachweis dass Sie anstandslos gezahlt haben. Also schon alleine deswegen ist es ein Muss dass Sie so ein Dokument erhalten.

    Wenn die Bank nicht reagiert könnte ggfalls noch ein falsches Postfach oder Adressfehler sein.
    Schließt man das auch aus und der oder die Sachbearbeiter reagieren einfach nach angemessener Zeit nicht schreiben Sie den Vorstand der Bank an und weisen darauf hin den Sachverhalt das Bafin prüfen zu lassen warum die Bank Ihnen keinen Jahreskontoauszug zusendet.

    So etwas hilft erfahrungsgemäß relativ schnell.

  3. Avatar von Krolock
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    Standard AW: Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgu

    Super Anwort, klar die Bankenaufsicht. Mit der Einzahlung auf das eigende Konto als Sondertilgung könnte es Probleme geben, wenn das Geld tatsächlich nicht eingegangen ist. Das könnte ggf. nur durch die Jahresmeldung geklärt werden, die aber erst im Folgejahr erstellt wird. Das bedeutet ein Recht auf Sondertilgung im alten Jahr bereits abgelaufen ist. Jetzt habe ich aber was gefunden, da die Sondertilgung mit der Bank vereinbart ist und der Tilgungsverlauf sich verändert ist dieser sicherlich von der Bank anzupassen...

    Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
    § 14 Tilgungsplan
    (1) Verlangt der Darlehensnehmer nach § 492 Abs. 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Tilgungsplan, muss aus diesem hervorgehen, welche Zahlungen in welchen Zeitabständen zu leisten sind und welche Bedingungen für diese Zahlungen gelten. Dabei ist aufzuschlüsseln, in welcher Höhe die Teilzahlungen auf das Darlehen, die nach dem Sollzinssatz berechneten Zinsen und die sonstigen Kosten angerechnet werden.
    (2) Ist der Sollzinssatz nicht gebunden oder können die sonstigen Kosten angepasst werden, ist in dem Tilgungsplan in klarer und verständlicher Form anzugeben, dass die Daten des Tilgungsplans nur bis zur nächsten Anpassung des Sollzinssatzes oder der sonstigen Kosten gelten.
    (3) Der Tilgungsplan ist dem Darlehensnehmer auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Der Anspruch erlischt nicht, solange das Vertragsverhältnis besteht.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 492 Schriftform, Vertragsinhalt
    (3) Nach Vertragsschluss stellt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine Abschrift des Vertrags zur Verfügung. Ist ein Zeitpunkt für die Rückzahlung des Darlehens bestimmt, kann der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber jederzeit einen Tilgungsplan nach Artikel 247 § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche verlangen.

    Gut ich denke das passt und kommt ja auch nicht für die Bank völlig unerwartet, da Sie bereits über 10 Jahre so ptaktizierte und natürlich bei der vereinbarten Sondertilgung sich Änderungen im Tilgungsplan und zeitlichen Ablauf des Kredites ergeben...

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgu

    So viel Quatsch, so viel durcheinander!!
    .
    Die Bank ist verpflichtet, jährlich einen Jahreskontoauszug dem Darlehensnehmer auszuhändigen, dh. nicht, das auch - wie es viele Banken tätigen - automatisch auszuführen. Fordert der DN das an, muss die Bank das einmal kostenlos zur Verfügung stellen.

    Was anderes stellt die Bestätigung der Sondertilgung dar, hier steht die Bank nicht in der Pflicht, lässt sich diese ja anhand des verpflichtenden Jahreskontoauszuges nachvollziehen und kontrollieren!

  5. Avatar von Krolock
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    Standard AW: Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgu

    Hallo noelmaxim, auf Deinen Kommentar hatte ich nur gewartet.

    Du konntes meinem Beitrag wohl inhaltlich nicht folgen, sonst hättest Du erkannt, dass telefonisch und auf Briefe per Einschreiben nicht reagiert wurde. Zu viel durcheinander für dich? Kann sein, aber so ist das mit Gesetzen nun mal.

    Es ging mir hier nicht um einfache Behauptungen oder persönliche Lebenserfahrung, die jeder hat unter dem Motto "das ist ebenso", sondern eine fachkundige Antwort, wo und wie das vertraglich oder gesetzlich geregelt ist Wenn Du "einmal" und "verpflichtend" so bleibst so sollte man diese Behauptungen auch fachkundig belegen können...

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgu

    Wenn du auf meinen Beitrag gewartet hast, dann lies ihn, lies ihn immer wieder, bis dir klar geworden ist, wie sich das bezüglich deines Problems zu verhalten hat.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgu

    Achso, eines noch, benenne die Bank doch bitte mal, danke.

  8. Avatar von Krolock
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    Standard AW: Münchner Bank verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgu

    ... wo zu soll das denn führen? Du zumindest "fachkundig belegt" in dieser Angelegenheit nicht wirklich was fachkundiges beitragen zu können. Damit wollen wir es belassen...

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgu

    Zitat Zitat von noelmaxim
    So viel Quatsch, so viel durcheinander!!
    .
    Die Bank ist verpflichtet, jährlich einen Jahreskontoauszug dem Darlehensnehmer auszuhändigen, dh. nicht, das auch - wie es viele Banken tätigen - automatisch auszuführen. Fordert der DN das an, muss die Bank das einmal kostenlos zur Verfügung stellen.

    Was anderes stellt die Bestätigung der Sondertilgung dar, hier steht die Bank nicht in der Pflicht, lässt sich diese ja anhand des verpflichtenden Jahreskontoauszuges nachvollziehen und kontrollieren!
    Fachkundiger geht es leider nicht.

    Es mag an verschiedenen Dingen liegen, warum sie ihren Jahreskontoauszug nicht bekommen, ich frage mich, wie man da helfen kann, ausser ihnen mitzuteilen, dass die Bank ihnen einen Jahreskontoauszug zusenden muss, was viele Banken jährlich im Januar von sich aus machen. Eben darum habe ich auch nach der Bank gefragt, dann hätte ich ihnen zumindest noch mitteilen können, dass der Jahreskontoauszug an sie raus ist und ggf. der Fehler nicht bei der Bank liegt, sondern an ihnen, der Post oder sonst wem/was.

    Zumal, sollte die Bank eine Bank sein (das sind nur noch wenige), dies das nur noch auf Anforderung veranlasst, müsste dieser ebenfalls bei ihnen angekommen sein, denn sie haben ihn ja scheinbar angefordert.

    Ich erachte es für uns als schwierig, darüber hinaus beurteilen zu können, warum sie das nicht erhalten haben, was die Banken ihnen auszuhändigen hat und ihnen auch ausgehändigt hat. Eine Mitteilung über die Sondertilgung nicht erhalten zu haben, obwohl sie diese immer erhalten haben, zwingt die Bank nicht, das zukünftig weiterhin zu tun. Ggf. gab es hier mal eine Änderung in den Geschäftsbedingungen, die man ihnen dann auch ausgehändigt hat, die den kostenlos, automatischen Versand nicht mehr als Bestandteil der Geschäftsbedingungen gekennzeichnet hat.

  10. Avatar von Krolock
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    Standard AW: Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgu

    ... icvh glaube es reicht - alle hier im Forum haben verstanden

  11. Avatar von Krolock
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    Standard AW: Münchner BAnk verweigert Abschluss 2021 und Bestätigung der gezahlten Sondertllgu

    BAFI hat geholfen. Abrechnung ist gekommen, aber die Sondertilgung wurde vergessen Kann passieren bei einer Bank - müssen ja auch leben. Wenig später erfolgte die Berichtigung durch die Bank Dann als Ersatz für die Bestätigung der neuen Sondertilgung kam dann auch ein neuer Tilgungsplan...

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