ich bin in einem Festangestellten Verhältnis (Vollzeit) und verdiene ca. 46.000€ Brutto im Jahr. Nun möchte ich nebenher eine Dienstleistung auf der Seite Fiverr anbieten.
Fragen:
Bin ich in dieser Konstellation als Freelancer zu sehen oder welche „rechtliche“ Form trifft auf mich zu?
Muss ich Gewerbe anmelden?
Welche Steuern muss ich abführen?
Muss ich meinen Arbeitgeber von dieser Tätigkeit (vor der Ausübung) informieren?
Einen Steuerberater werde ich definitiv kontaktieren sobald mein Plan vollständig ausgereift ist. Hier ging es mir in erster Linie um schnelle Hilfe die mir einen konkreteren Einblick in meine Planung ermöglicht.
Es ist gewerblich anzusehen! Gewerbesteuerpflicht.
Es ist umsatzsteuerpflichtig.
Die Gebühren sind auch recht happig, 20 % vom Nettopreis. Zwar halte ich es zu happig! Deren Dienstleistung muss es auch wert sein.
Und Geschäfte, Dienstleistungen, ohne Mehrwertsteuer gibt es nicht.
So wie es dargestellt wird, ist es nicht! So wird dargestellt das mit bezahlen alles geregelt ist! Folgerichtig könnte als Kleinunternehmer geeignet sein!
Zum anderen, ob da nicht eine Zustimmung vom Hauptarbeitgebern nötig ist, ist eine gewaltige andere Frage. Man tritt ja als Mitbewerber auf.
Ob man sich wegen die der Courtageteilung sich unter Wert verkauft, um überhaupt Aufträge zubekommen, das wird auch ein Problem sein! Auch besteht das Problem der Abhängigkeit, was später rückwirkend zu einer Rentenpflichtigkeit werden kann!
Es ist gewerblich anzusehen! Gewerbesteuerpflicht.
Gewerbesteuerpflicht vermutlich (es sei denn die Dienstleistung fällt unter §18 ESTG), allerdings muß man da als Nebengewerbe auch erstmal über den Freibetrag kommen.
Zitat von bruno68
Es ist umsatzsteuerpflichtig.
....
Und Geschäfte, Dienstleistungen, ohne Mehrwertsteuer gibt es nicht.
Teils richtig, teils aber auch vollkommen falsch.
Klar gibt es Dienstleistungen ohne UST. Siehe z.B. §4 USTG, §19 USTG, EU- und Drittlandsgeschäfte usw.
Es wurde weder Art noch Umfang der Dienstleistung erwähnt.
Wenn hier Dienstleistungen ins Ausland erbracht werden. (was ich so aus der Webseite herauslese), sollte hier gerade am Anfang ein Steuerberater hinzugezogen werden. Das Thema UST ist in solchen Fällen nicht ganz trivial zu beurteilen.
Zitat von bruno68
Zum anderen, ob da nicht eine Zustimmung vom Hauptarbeitgebern nötig ist, ist eine gewaltige andere Frage. Man tritt ja als Mitbewerber auf.
Wo steht, dass es sich um einen Mitbewerber handelt? Du kennst weder die Art der Tätigkeit des Arbeitgebers noch das was der TE nebenberuflich machen möchte. Pure Spekulation. Ein Hinweise auf den Blick in den Arbeitsvertrag wäre da vermutlich sinnvoller gewesen.
Zitat von bruno68
Ob man sich wegen die der Courtageteilung sich unter Wert verkauft, um überhaupt Aufträge zubekommen, das wird auch ein Problem sein! Auch besteht das Problem der Abhängigkeit, was später rückwirkend zu einer Rentenpflichtigkeit werden kann!
und er hat wieder nicht seine Identität Preis gegeben, wie es von anderen gewerblichen Anbietern Pflicht ist..... Somit kann man sicher davon ausgehen, dass er nur angst verbreiten möchte damit sein Modell drei Kunden und 1 Makler weiterhin passt, denn nur einer von vier macht Gewinn, wer das in der Konstellation ist darf sich jeder selber ausrechnen... Zumal er sich nicht traut wie alle anderen die das beruflich machen für ihre Aussagen gerade zu stehen. Wieder ein Zeichen dass er mit seinen Aussagen nicht in Verbindung gebracht werden möchte, weil im sonst die Kunden weglaufen....
es wird kein freier Beruf sein, wie Anwalt, Ärzte,..., im Übrigen ist die Festsetzung der gewerbefreien Berufsgruppen Bundessache. Diese Liste abschließen und Höchstgerichtlich bestätigt wurde!
Seitdem wurde keine weitere Berufsgruppe gewerbesteuerfrei gestellt!
Zum Thema: Globaler Wettbewerb
Ist doch ehe eher globale Schimäre? Oder? Wer will, mit Inder oder Chinesischen IT'ler preislich antreten?
Zum Thema: Beruf
Bei sich mal auf die Webseite Fiverr begibt, wird feststellen, dass es sich hauptsächlich um IT-Sachen geht! Es daher ist recht nahe anzunehmen, dass sich der Hauptberuf auch in der Richtung hinbewegt.
Man muss kein Idiot sein, um zu verstehen, dass sich der AG sich keine Mitbewerber aus seinem Eigenbetrieb haben will! Daher kann es sein, dass arbeitsvertraglich ein Nebenerwerbsverbot in Art und Umfang seines Hauptberufes vorliegt.
Aushilfsweise ist eine schriftliche Genehmigung durch den AG einzuholen.
Hier hilft nur ein Blick in den Arbeitsvertrag! Im Falle einer fehlender Bestimmung, so wird wohl eine Nachfrage in Personalbüro unausweichlich! Denn wer will ,den AG die Möglichkeit der fristlosen Kündigung durch seinen Verhalten ermöglichen? Da braucht man sich später nicht über eine 12-wöchige Alu 1 Sperre zu wundern!
Dass sich eine Affinität zwischen Haupt- und Nebenberuf ergibt sich schon aus den verlangten Zeugnisse bei Fiverr, ohne eine Qualifikation, keine Zusammenarbeit!
Unter Wiki kann man ja über die Firma sich informieren! Zudem schreibt man zwar folgenden Text:
Fiverr erhebt derzeit keine Mehrwertsteuer von Käufern aus anderen Ländern, dies kann sich jedoch in Zukunft ändern. Du kannst jederzeit deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu deinen Rechnungsinformationen hinzufügen, um eine Rechnung mit diesen Informationen zu erhalten.
Man braucht nur etwas googeln: Unter Fiverr Business Finanzberatung Persönliche Finanzen & Vermögensverwaltung Option Deutsch / Deutsch. Da sehen Sie schon mal das Elend!
Sie brauchen nur die Namen im "Vermittlerregister.info" eingeben, da können Sie erkennen, ob eine ordentliche Zulassung vorliegt. Ein Angestellter Banker ist es nicht erlaubt auf, in, wegen den Namen seines AG, außerhalb der Dienstzeit aufzutreten.
Tippen Sie mal nur den Namen Herr Stxphan Hertel ein: 4 Zulassungen, 3 Personen Deutschlandweit.
Und was erwarten Sie denn bei einer Gebühr von 95,55 €? Und diese wäre wegen der fehlenden Bindung, zwischen Abschluss von Versicherungsverträgen USt.-pflichtig!
Noch Fragen? Wie weit man unter seinen Hauptverdienst bewegt!