Natürlich kann man sich dagegen versichern, Viktor!
A) Normalerweise sind Mietsachen nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.
B) Die Geschäftshaftpflicht versichert nur die Haftpflichtansprüche gegenüber Kunden.
C) Können gesonderte Haftpflichtversicherung gegen diese Ansprüche der Vermieter (Raum, Geräte, Wagen, Leasing... etc.) abgeschlossen werden?
Wieso kommen Sie auf solch komischen Fragen?
Allein die Fragestellung ist recht seltsam
Normalerweise sind Mietsachen nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.
Brennt die Mietwohnung aus, so ist dies sehr wohl ein Haftpflichtfall. Ausnahme: Bei Vorsatz! Bei der Annahme der Deliktfähigkeit!
Brennt das Eigenheim aus, so ist die Gebäudeversicherung zuständig. Diese endet beim Eckventil, Stromschalter, für den Inhalt ist die Hausratversicherung zuständig.
Demnach sind Sachen, die Dritten gehören, evtl. mitversichert sein!
Zwar können alle Sachen beim Totalverlust versichert sein, aber wegen Unterversicherung wird nur ein Teil finanziell ersetzt.
B) Die Geschäftshaftpflicht versichert nur die Haftpflichtansprüche gegenüber Kunden.
Die Geschäftshaftpflicht sichert nur gegen Schäden, die ein Dritter "erleidet".
Für den Inhalt ist die Geschäftsinhaltsversicherung zu ständig, wenn Sie einen Schaden erleiden.
Insbesondere wenn die KBU abgeschlossen ist, diese erspart bei Wasser, Sturm,... die Eigenhaftung.
Schädigt jedoch ein Dritter Sie, so haftet dieser vollumfänglich bis hin, zum Bankrott! Alternativ seine Versicherung zahlt! Kann der Schädiger nicht zahlen, so gibt/kann es eine Ausfalldeckung innerhalb der eigenen Haftpflicht geben!
Zu C) Natürlich könne Sie sich versichern so viel und so oft wie Sie möchten, aber da es sich um Schadensversicherungen handelt, übersteigt der Schadensersatz niemals den Schaden!
Das Problem ist aber, wenn man 5 Versicher abschließt und diese jeweils eine SB haben, könnte der SB 5-fach wirksam sein, was faktisch keine bzw. nur eine kleine Ersatzleistung bedeutet!