Auch nach umfangreicher Recherche konnte ich leider nicht herausfinden, was denn nun Sache ist: Gerne würde ich als deutscher Unternehmer für die Dienstleitung (Software- und Webservice Programmierung) eine andere Firma beaufragen, mir einen Teil der Arbeit abzunehmen und mir Softwarelösungen als Produkt sehr preiswert bereitzustellen. Dass das umfassend praktisziert wird, ist mir bekannt; allerdings ist meine Frage, ob sich dies als Ausgabe geltend machen lässt. Die Programmierer-Firma ist nicht in Indien, sondern Belize, was wohl als Offshore-Land gilt, Demnach sind keine Steuern auf der Rechnung enthalten und ich habe gewiss nicht vor, diese Ausgaben "abzusetzen" o.ä. Sondern die Frage ist nur, ob solche Ausgaben zu Problemen mit dem Finanzamt führen.
Schließlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es legitim ist, diese Ausgaben zu verschweigen oder gar privat zu zahlen!
Leider musste ich von einem Fall erfahren, wobei das dt. Unternehmen mit einem Fragenkatalog vom Finanzamt bombardiert wurde. So kompliziert darf das nicht sein! Outsourcing und Freelancing ins Ausland gehört insbesondere bei Webentwicklung dazu, um marktfähig zu bleiben.
Gibt es Richtlinien, die man prüfen muss, bevor man mit einer Firma in einem Offshore-Land oder Ausland allgemein Geschäftsverhältnisse eingeht bzw. deren Dienste in Anspruch nimmt?
Hallo Alex, ich habe eine ähnliche Situation wie du gehabt und bin ebenfalls offshore gegangen. Mir hat eine Schweizer Firma dabei Unterstützung geboten, die auf solche Fälle spezialisiert ist. Home, da würde ich mal unverbindlich anfragen. Die Firma heisst Swiss Financial Yard AG mit Sitz in Zug.
Gruss,
Auch wenn der Thread schon etwas älter ist: man sollte bedenken, dass Outsourcing nicht nur Vorteile hat! Zum Beispiel wird da eine Menge Know-how im eigenen Unternehmen aufgegeben..