Welchen Riester-Fondssparplan

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  1. Avatar von seppk
    seppk ist offline
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    Standard Welchen Riester-Fondssparplan

    Hallo zusammen,

    ich bin 23 Jahre alt, habe nur einen geringen Verdienst und möchte nun einen Riester-Fondssparplan abschließen.

    Bei der örtlichen Sparkasse war ich bereits, die haben mir einen "Deka-ZukunftsPlan Classic" angeboten. Leider sind hier die anfallenden Gebühren und Kosten nicht übersichtlich dargestellt. Ich denke aber, dass Kosten und Gebühren ganz entscheidend sind.

    Ich überlege, ob ein Vertrag bei Union Investment, den es bei der örtlichen GenoBank gäbe, besser wäre.

    Wer hat da vielleicht Hinweise oder Informationben bzw. Kostenübersichten?

    Vielen Dank.

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Welchen Riester-Fondssparplan


  3. Avatar von peer
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    Standard AW: Welchen Riester-Fondssparplan

    Überlege dir, gerade in deinem Alter und dem langen Anlagehorizont, lieber in einen ACWI ETF mittels Sparplan zu investieren und dir damit eine deutlich günstigere Altersvorsorge aufzubauen.

  4. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Welchen Riester-Fondssparplan

    Mein Tipp prüfe welcher Typ Altersvorsorge du überhaupt bist.

    Solange du das nicht bewerten kannst, spare das was du kannst auf ein Tagesgeldkonto. Wenn du herausgefunden hast welcher Typ du bist kannst du entsprechend anlegen. Du hast die Auswahl zwischen folgenden Altersvorsorgearten wobei einige schon aufgrund der Angabe geringes einkommen herausfallen...

    Schicht 1:
    # Gesetzliche Rentenversicherung (für Arbeitnehmer verpflichtend)
    # Rürup (Gutverdiener)

    Schicht 2:
    # Betriebliche Altersvorsorge (Arbeitgeberförderung abhängig)
    # Riester (gut für Famile mit vielen Kindern oder mit gutem Einkommen ohne Kinder)

    Schicht 3:
    # private Rentenversicherung (derzeit kaum lohnenswert)
    # Fondsdepot (wohl am besten geeignet wenn die Kosten gering sind)

    Schicht 4:
    # Immobilie (wahrscheinlich derzeit für fast alle unerschwinglich)

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Welchen Riester-Fondssparplan

    Das kann man ich so nicht stehen lassen, titan1981!
    Mit Falschberatung zur Rürup-Rente? Schadenersatz!von Michael Fiedler
    Basis-Rente: Wird nicht über Nachteile eines Altersvorsorge-Produkts aufgeklärt, kann Falschberatung vorliegen und Schadenersatz fällig werden. Das zeigt ein Urteil des OLG Köln.
    Versicherungsvermittler müssen auf die Vor- und Nachteile von Versicherungsprodukten hinweisen und sollten das auch unbedingt dokumentieren. Ist dies nicht der Fall, droht der Vorwurf der Falschberatung und Schadenersatzforderungen.
    Über einen solchen Fall hat die Kanzlei BlumLang aus Rheinland-Pfalz.
    Im vorliegenden Fall schloss der Mandant der Kanzlei 2008 eine Rürup-Versicherung ab. Insgesamt zahlte er 52.000 Euro Beiträge an den Versicherer. Als er erfuhr, dass er im Notfall nicht an das Geld herankommen würde, beauftragte er seinen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung seiner Interessen.
    Zwar wurde die Klage in erster Instanz noch abgewiesen, doch im Berufungsverfahren vor dem OLG Köln (Az.: 20 U 185/18) wendete sich der Fall. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine Aufklärung über die Nachteile nicht erfolgte. Schließlich fehlte jede Dokumentation zu dem abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag.
    Vier Nachteile von Rürup-Renten

    Nachteil #1:
    Die Rürup-Rente kann im Kündigungsfall nicht ausgezahlt, sondern lediglich beitragsfrei gestellt werden. Zum Renteneintrittsalter kann dann nur eine Rente ausgezahlt werden, d. h. ein Rückkaufswert bzw. Kapitalwahlrecht ist ausgeschlossen.

    Nachteil #2:
    2. Die Rürup-Rente kann nicht vererbt werden. Lediglich der Ehepartner und Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, können im Sterbefall des Versicherungsnehmers eine Hinterbliebenenrente erhalten. So sind viele Fallkonstellationen denkbar, in welchen das angesparte Kapital mit dem Tod des Versicherungsnehmers ersatzlos beim Versicherer verbleibt und die Erben leer ausgehen.
    Nachteil #3:
    Die Rürup-Rente kann nicht übertragen, veräußert oder beliehen werden. Unterm Strich bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer bis zu seinem Tod an die Versicherung gebunden ist. Ein Verkauf oder eine Abtretung ist nicht möglich. So kann die Versicherung z.B. bei einer Finanzierung einer Immobilie nicht als Sicherungsmittel eingesetzt werden.

    Nachteil #4:
    Ein weiterer Nachteil sind die Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Versicherungen mit sich bringen. Diese schmälern die Rendite der Versicherungsnehmer, sodass der Ertrag in den meisten Fällen rückläufig ist. Pro 10.000,00 € Vertragsguthaben wird oftmals eine monatliche Rente von lediglich 20,00–30,00 € gezahlt.
    Was noch empfehle ist:
    Sind Sie wirklich gut beraten?
    Wenn es um eine erfolgreiche Altersvorsorge geht, sind Versicherungsagent oder Makler meist die ersten Ansprechpartner. In manchen Fällen ist eine komplette Rückabwicklung des Vertrages möglich.
    Das OLG Saarbrücken (Urteil vom 26.02.2014, Az. 5 U 64/13) entschied, daß der Versicherungsmakler auf die Unterschiede der Rürup- bzw. Basisrente zu anderen Modellen einer flexiblen Privatrente hinzuweisen hat (so bereits: OLG Stuttgart, in: VersR 2007, 1069). So ist etwa über die fehlende ordentliche Kündbarkeit für den Erhalt eines Rückkaufswertes aufzuklären.
    Es dürfen nicht nur steuerliche Vorteile in der Einzahlungsphase in den Vordergrund gestellt werden.
    Schadensersatz wegen fehlerhafter
    Grundsätzlich hat jeder Versicherungsmakler die sogenannten Sachwalterpflichten zu erfüllen (Risikoprüfung, Objektuntersuchung, Rechenschaft geben, Eindecken des Risikos). Bei der Vermittlung von Lebensversicherungen fordert die Rechtsprechung entsprechend dem sogenannten BOND-Urteil, daß die Vermittlung „anleger- und objektgerecht“ erfolgt (BGH, Urteil vom 14.06.2007, Az. III ZR 269/06) – womit das Versicherungsprodukt und die Kundenbedürfnisse angesprochen sind:
    Bei der anlegergerechten Beratung wäre beispielsweise daran zu denken, daß in der Zukunft die Mehrheit der Rentner Riester- und Rüruprenten auf die Grundsicherung angerechnet bekommen. Für diese Versicherungskunden wäre eine Geldverwendung durch den laufenden Kauf von Lottoscheinen meist mit mehr Hoffnung verbunden, als absehbar nahezu sicher am Ende nur den Staat zu entlasten. Dies läßt sich mathematisch später vielleicht bestens belegen.
    Bei der objektgerechten Beratung wäre etwa zu bedenken, dass Lebensversicherer überwiegend in Staatsanleihen investieren (müssen), jedoch diese seit 2013 durch EU-weite nationale Umschuldungsklauseln nicht mehr sicher am Ende vollständig vom Staat zurückbezahlt werden. Dazu kommen die mehr als ein Dutzend an Herabsetzungsmöglichkeiten der Versicherer (VR), auch unter den Garantiewert – so daß am Ende auch wegen des „Nullzins“ in der Euro-Zone und den Verwaltungskosten immer häufiger weniger als die Summe der Beiträge zurückbezahlt wird.
    Objektgerechte Beratung erfordert aber auch ein Grundverständnis über die Ursachen der Finanzmarktkrise, sowie die Schwierigkeiten der Versicherer überhaupt noch bei rentablen Investmentmöglichkeiten mit den Banken zu konkurrieren. Die angedachte Privatisierung der Straßen des Bundes im Inland wird den durchschnittlichen Renditeverfall auch bei Infrastruktur-Investments kaum aufhalten können – die Nachfrage ist enorm, aber es fehlen Investmentmöglichkeiten.
    Gleichwohl propagieren neuerdings Unwissende und Politiker einen „Staatsfonds zum Selbstkostenpreis“ für einen Ausbau der kapitalgedeckten Altersversorgung: Mit null Rendite?
    Ausführliche Beratung ist erforderlich
    Das OLG Saarbrücken stellt klar, daß es nicht genügt dem Versicherungskunden einfach das Produktinformationsblatt und die Versicherungsbedingungen in die Hand zu drücken: „Demgegenüber schuldet der Versicherungsmakler einem Interessenten viel weitergehender die Auswertung der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen und genügt der oben dargestellten Beratungspflicht nicht dadurch, dass er dem Interessenten eine Vielzahl von Unterlagen zur eigenen Auswertung zur Verfügung stellt.“!
    Zudem hat der Makler spätestens seit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der ab 01.01.2008 gültigen Fassung den Kunden – entsprechend subjektiven Wünschen und objektiven Bedürfnissen – zu beraten, und zu jedem Rat eine (fachliche) Begründung abzugeben, § 61 VVG.
    Außerdem muss dies regelmäßig zumindest in Textform – inhaltlich entsprechend den Beratungspflichten nach Gesetz und Rechtsprechung – dokumentiert werden, §§ 61 I, 62 VVG.
    Sekundäre Beweislast liegt beim Vermittler
    Zunächst trifft den Versicherungsnehmer die Beweis- und Behauptungslast für eine Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung. „Die mit dem Nachweis einer negativen Tatsache verbundenen Schwierigkeiten werden dadurch ausgeglichen, dass die andere Partei die behauptete Fehlberatung substantiiert bestreiten und darlegen muss, wie im Einzelnen beraten bzw. aufgeklärt worden sein soll.“ Ohne Protokollierung der Beratung wird dies dem Vermittler kaum gelingen.
    Dies wird noch dadurch verschärft, daß die Dokumentation nach § 62 VVG häufig als „bester Beweis einer Fehlberatung“ angesehen wird – fehlt die Dokumentation des Vermittlers oder stellt sie nur ein kaum aussagefähiges Formular dar, wie bisher in bis zu mehr als 85% der Fälle zu beobachten, führt dies bis hin zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungskunden (BGH, Urteil vom 13.11.2014, III ZR 544/13).
    Das OLG Saarbrücken stellt dies klar: „Die Beweislast war sogar zum Nachteil des Beklagten umgekehrt, weil das von diesem vorgelegte Beratungsprotokoll vom 09.04.2008 entgegen § 61 Abs. 1 S. 2 VVG keine Dokumentation über die eben dargelegte erforderliche Beratung enthält.
    Kann der Versicherungsvermittler eine Dokumentation nach § 61 Abs. 1 VVG nicht vorlegen, ist dem Versicherungsnehmer eine Beweislasterleichterung bis hin zur Beweislastumkehr zuzubilligen“.
    Kläger kann Prämien zurückverlangen
    Dem Versicherungskunden, der sich schlecht oder fehlerhaft beraten für eine Basis-Rente bzw. Rürup-Rente entschieden hatte, steht eine Erstattung der bezahlten Prämien durch den Makler zu.
    Die gilt genauso, wenn statt dem Makler ein Agent tätig war. Dann muss der VR die Prämien zurückzahlen – dazu aber auch gezogenen Nutzungen: Der Versicherungsagent haftet gemeinsam mit dem Versicherer als Gesamtschuldner.
    Dafür muss der Versicherungsnehmer an den Vermittler die späteren Renten herausgeben, bis diese insgesamt die Höhe der Prämienrückzahlung erreicht haben.
    Meist lenken Versicherer ein, bevor es zu einem Urteil kommt, und vereinbaren dann, dass beide Parteien ein Stillschweigen bewahren, damit der gute Ruf des Versicherers nicht leidet.
    „Für den Schaden und die Kausalität der Pflichtverletzung ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer beweisbelastet. Allerdings kommt ihm die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens zugute, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der zu Beratende auch bei richtiger Aufklärung das vorgeschlagene Produkt erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (allgemein: BGH, Urt. v. 12.05.2009 – XI ZR 586/07 – VersR 2009, 1370)“.
    Auf Beratung kann nicht verzichtet werden
    Mancher Makler fühlt sich als Experte für Risiken, entscheidet sich jedoch – nicht frei von Rechtsirrtum – für eine unwirksame Verkürzung der Verjährungsfrist seiner Haftung, § 309 Nr.7 b BGB. Auch ein Zusatz „soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (…) entgegenstehen“ kann die Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung nicht beseitigen (BGH, Urteil vom 22.09.2015, Az. II ZR 340/14).
    Häufiger sind Maklerverträge aus der Konserve anzutreffen, auch im Internet. Darin wird dann ein Beratungsverzicht vereinbart. Indes hat der Gesetzgeber dies durch Formulare nur gestattet, wenn es sich nach § 61 II VVG um eine „gesonderte schriftliche Erklärung“ handelt, also mit Unterschrift, § 126 BGB. Alles andere wäre zudem wettbewerbswidrig (LG Köln, Urteil vom 14.10.2005, Az. 84 O 65/15).
    Das häufige Versprechen der Betreuung oder Vertragsverwaltung durch den Makler führt zu einem Dauerschuldverhältnis – er muss daher ständig beraten und prüfen. Verjähren dabei irgendwann Ansprüche des Kunden gegen den Versicherer, so beginnt die Verjährungsfrist wegen Verschulden des Maklers dann überhaupt erst zu laufen.
    Kein Steuersparmodell zur Altersversorgung
    Der steuerliche Preis der Rürup-Rente ist die (unter Umständen) volle Steuerpflicht im Alter – also dann, wenn man (als Kundenbedarf) meist sowieso jeden Cent zum Leben braucht.

    Spätestens in 15 Jahren betrifft dies bald mehr als die Hälfte der Rentenantragsteller, die sich dann verarmt fühlen oder Grundsicherungsrente beantragen können. Anlegergerecht wäre es meist, die im Erwerbsleben leichter verkraftbare höhere Besteuerung der Sparleistung zu wählen – also dann keinesfalls die Basis-Rente, wie inzwischen etwa das LG Heidelberg festgestellt hat.

    von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm
    Sie können sich über die Autoren per Googel informieren!

    bruno68

  6. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Welchen Riester-Fondssparplan

    ach bruno vielleicht gut gewollt aber nicht gekonnt....

    erst lesen, dann verstehen und erst dann schreiben..... Aber klappt ja offensichtlich bei dir nicht. finde den fehler

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Welchen Riester-Fondssparplan

    Nein, analog gilt dies auch für die Riester-Ente, Titan1986

    Denn wenn Rürup 0 % Rendite erzielt, so gilt dies auch für Riester! Denn beide erleiden den gleichen Fehler!
    Nachteil #1:
    Die Rürup-Rente kann im Kündigungsfall nicht ausgezahlt, sondern lediglich beitragsfrei gestellt werden. Zum Renteneintrittsalter kann dann nur eine Rente ausgezahlt werden, d. h. ein Rückkaufswert bzw. Kapitalwahlrecht ist ausgeschlossen.
    Nachteil #2:
    2. Die Rürup-Rente kann nicht vererbt werden. Lediglich der Ehepartner und Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, können im Sterbefall des Versicherungsnehmers eine Hinterbliebenenrente erhalten. So sind viele Fallkonstellationen denkbar, in welchen das angesparte Kapital mit dem Tod des Versicherungsnehmers ersatzlos beim Versicherer verbleibt und die Erben leer ausgehen.
    Nachteil #3:
    Die Rürup-Rente kann nicht übertragen, veräußert oder beliehen werden. Unterm Strich bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer bis zu seinem Tod an die Versicherung gebunden ist. Ein Verkauf oder eine Abtretung ist nicht möglich. So kann die Versicherung z.B. bei einer Finanzierung einer Immobilie nicht als Sicherungsmittel eingesetzt werden.
    Dass dies bei der Häufigkeit eher bei Riester auftritt, ändert nichts an dieser Tatsache!
    Bei der anlegergerechten Beratung wäre beispielsweise daran zu denken, daß in der Zukunft die Mehrheit der Rentner Riester- und Rüruprenten auf die Grundsicherung angerechnet bekommen.
    Dass bei Riester eher der Versicherer zustimmt, bei der Rückabwickelung liegt an der Häufigkeit dieser Versicherung! Denn für beide gilt!
    Meist lenken Versicherer ein, bevor es zu einem Urteil kommt, und vereinbaren dann, dass beide Parteien ein Stillschweigen bewahren, damit der gute Ruf des Versicherers nicht leidet.
    Beide erkranken Versicherungsformen an den gleichen Geburtsfehler:

    1) Anrechnung auf staatliche Hilfe zur Grundsicherung
    2) Steuerpflicht bei Überschreiten der Grundsicherung
    3) Total- oder Teilverlust bei vorzeitigen Ableben
    4) zu hohe Kostenbelastung durch staatliche Regulierung
    5) keine Ablaufgarantien mehr

    Siehe wie gleich Riester und Rürup sind, haben ja die gleichen Entwickler Bert Rürup. Das eine für jährlich 2.100 €, das andere mit 25.000 jährlich. Oder meiste der Fliesenleger Riester hat "seine" Rente selber entwickelt?

    bruno68

  8. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Welchen Riester-Fondssparplan

    brünö69 lesen, verstehen dann schreiben, bei nicht verstehen und nicht lesen kommt das was du machst raus.... oder hapert es am denken?

    Frage war welcher Riester Sparkasse oder Volksbank?

    Die Antworten waren bisher entweder erst mal prüfen von Riester an sich Riester mit Fonds, über einen ETF-Sparplan, den man übrigens immer machen kann, weil kostengünstig bis hin, dass man mal alle Altersvorsorgeprodukte mal nennt die man nutzen könnte ohne Rücksicht ob es anwendbar für ihn ist oder nicht nur, damit er weiß was es alles gibt außerhalb der gerne verkauften Riester / Wohnriester etc.


    Deine Antwort ist wie immer total an der Frage vorbei. Mittlerweile Zweifel ich echt dass du annähernd überhaupt Ahnung hast von dem was du von dir gibst. Deine Zertifikate mit denen du gerne zu wedeln versuchst zeigen dass du dich drauf berufen musst, weil du sonst keinen Fachlichen Hintergrund hast der den Fragestellern auch nur ansatzweise helfen würde.

    Frei nach dem Motto ich verängstige die Opfer die ich später dann ausnehme. 3 Kunden und ein Brünö69 nur einer von den vieren macht gewinn. Jetzt darf jeder raten wer der Gewinner ist

    Gut dass es keine Brünö69 Rente gibt denn da müsste jeder einzahlen und nur Brünö69 entnehmen..... Wer war das noch mal der behauptet hat dass man bei ETF 24/7/365 in drei Schichten die Kurse verfolgen muss? --> Brünö69 komischer weise kann das Brünö69 angeblich alleine für alle seine Opfer (äh Kunden) wieder alleine.... War das nicht mal so, dass alle gewerblichen Nutzer sich hier mit Klarnamen und dem Link zu ihrer Arbeit offen legen müssen? Wegen der Transparenz? Leider fehlt das bei deinen angaben, vielleicht auch besser so, dann finden weniger Menschen zu dir.... Das ist vielleicht auch nicht gewollt weil dann könnten andere die bei dem 3:1 Beispiel verloren haben auch mal melden Nur so ein gedanke

  9. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Welchen Riester-Fondssparplan

    Zitat Zitat von titan1981
    brünö69 lesen, verstehen dann schreiben, bei nicht verstehen und nicht lesen kommt das was du machst raus.... oder hapert es am denken?
    Mindestens. Früher gab es die Klappse.

  10. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Welchen Riester-Fondssparplan

    Welche dumme Frage von Dir, Titan1981!
    Frage war welcher Riester Sparkasse oder Volksbank?
    Wenn etwas zwischen den Zeilen lesen und verstehen würde, würde man begreifen, was ich meinte! Aber so, wegen dem vorhanden Minderfachwissen.

    Wer den Text nochmal liest und auch zu deuten weis, ist klar im Vorteil. Wer sich beruflich mit der Altersvorsorge zu tun hat, weis dass seit dem 01.01.2022 für alle Neu und Altverträge der bAV, zwar ein Zuschlag von 15 % hinzugezahlt!
    Was zwar schön ist, aber was nicht erzählt wird, ist dass nur eine Ablaufleistung auf 80 % des Zahlbetrags garantiert ist!

    Zahlt ein AN 43 Jahre, 200 € monatlich ein und bekommt zusätzlich die 15 % vom AG hinzu =103.200 € Eigenbetrag + 15 % 15.480 € AG Zuschuss ergibt einen 118.680 € Guthaben!
    Garantiert sind aber ab Vertragsabschluss 01.01.2022 nur noch 80 % 103.200 €, das sind 82.560 € Vermögen aus Eigenbetrag + 15 % 15.480 € / davon 80 %, 12.384 € AG Zuschuss ergibt einen 94.944 € Guthaben!
    Glauben Sie eine Kunde würde dies, auf ein gesondertes Blatt unterschreiben? Glauben Sie selbst, man verzichtet vorab, auf ca. 24.000 € Eigenbetrag, nebst Inflation? Also auf eine weitere verminderte Ablaufleistung von 100.000 €?

    Zwar wird hier die bAV vorgeschoben, die ihr eigenes Regelrecht besitzt. Wer aber lesen kann, der wird diesen "Schwund" in den für Versicherungen geltenden VAG / VVG finden.
    Denn Riester, Rürup oder die bAV unterliegen dem Versicherungsrecht! Demnach wäre eine Kürzung auf 80 % des gesamten Zahlbetrages sehr wohl möglich! Also fehlen hier auch die Zins- und Dividendengewinne.
    Für alle Versicherungsprodukte gibt es kein garantierten Mehrgewinn mehr! Sondern nur weniger als der Zahlbetrag, rechnet man die Inflation hinzu, verbleiben nur noch Cent über. Und werden zur Freude versteuert und der GKV und PVN belastet.

    Einzig die Riester Rente, kann einer Sozialverbeitragung und auch eine Versteuerung entgehen, sofern man gewillt ist auf Basis des Existenzminimums als Rentner zu leben.

    Noch Fragen?

    bruno68

  11. Avatar von titan1981
    titan1981 ist gerade online

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    Standard AW: Welchen Riester-Fondssparplan

    Und was hat das wieder mit der Beantwortung der Frage zu tun richt nichts.

    Einzig sich selbst schlau zu machen bringt die gewünschte Rendite, ohne die die für teuer Geld mit offensichtlichen falschsingen sich das auch nicht bezahlen lassen wollen. Gut dass deine Antworten zu Themen hier für alle ersichtlich sind.

    Was ist denn nun als gewerblicher Anbieter hier mal die Hosen runter zu lassen versteckst dich ja noch immer hinter deinem Synonym….

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