Haftung bei Abhebung mit gestohlener EC-Karte nach Einbruch
-
Haftung bei Abhebung mit gestohlener EC-Karte nach Einbruch
Hallo,
vor zwei Wochen wurde in unsere WG eingebrochen. Neben vielen anderen Dingen wurden sowohl meine EC-Karte als auch der Brief mit meiner PIN gestohlen. In derselben Nacht wurde mit der Karte ein größerer Betrag an einem Geldautomaten abgehoben. Obwohl ich die PIN nicht direkt mit der Karte gemeinsam aufbewahrte, weigert sich meine Bank, den mir entstandenen Schaden zu ersetzen. Habe ich eine Möglichkeit, darauf zu bestehen?
Danke
scolopender
-
AW: Haftung bei Abhebung mit gestohlener EC-Karte nach Einbruch
Zitat von
scolopender
Hallo,
vor zwei Wochen wurde in unsere WG eingebrochen. Neben vielen anderen Dingen wurden sowohl meine EC-Karte als auch der Brief mit meiner PIN gestohlen. In derselben Nacht wurde mit der Karte ein größerer Betrag an einem Geldautomaten abgehoben. Obwohl ich die PIN nicht direkt mit der Karte gemeinsam aufbewahrte, weigert sich meine Bank, den mir entstandenen Schaden zu ersetzen. Habe ich eine Möglichkeit, darauf zu bestehen?
Danke
scolopender
Ob es dazu ein Urteil gibt, weiß ich nicht. Meine Bank hat sich in einem ähnlichen Fall sehr kulant gezeigt und mir das Geld erstattet. Sie haben für solche Fälle doch Versicherungen..... Keno
Ähnliche Themen
-
Von Kuschelbär im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
Antworten: 3
Letzter Beitrag: 12.05.2010, 17:51
-
Von MickeyMouse im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
Antworten: 2
Letzter Beitrag: 10.04.2010, 16:41
-
Von AnRö im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
Antworten: 2
Letzter Beitrag: 09.12.2009, 04:45
-
Von cloudy im Forum Banken & Sparkassen
Antworten: 5
Letzter Beitrag: 14.10.2009, 13:35
-
Von Juliane im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
Antworten: 2
Letzter Beitrag: 09.09.2009, 15:41
Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0
Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.