Zitat von
bruno68
Hallo Flushracer,
zu ihren Fragen! Grundsätzlich gibt es kein Rutschen! Wenn Sie in das Grundbuch Abteilung III schauen, werden sie feststellen, dass eine Reihenfolge beziffert gibt.
Der erste Rang und oder Nachrang setzt aus den Verkehrswert und die Beleihung und vom Gläubiger genutzten % Grenzen.
Es gibt Gläubiger, die bis 50 %, andere Gläubiger bis 60 % des Verkehrswerts als Erstrang verwenden. Das ergibt dann den Grundzinssatz, den Mindestzinssatz.
Dann werden Stufungen von 5 % oder bis 10 % vom Beleihungswert als Zinszuschlag, für den Gesamtdarlehnsbetrag verwendet.
Daher ist eine fixe Aussage ist unmöglich, denn theoretisch jeder Gläubiger hat sein eigenen 1. Rang!
Gehen wir von ihrem Modell aus 400.000 Kosten davon EK 50.000 ergibt 350.000 € Darlehnssumme, einmal 300.000 € und 50.000 €
Nun was ist der 0. Rang?
Bei 400.000 € Kosten Bank A mit 50 % sind es 200.000 €, bei 80 % 320.000 € Darlehn.
Bei 400.000 € Kosten Bank B mit 60 % sind es 240.000 €,
In beiden Fällen läuft es hinaus das der 0. Rang spielend überschritten wird! Gesetzlich läuft es bei 80 % hinaus! Die max. Grenze für Pfandbriefe!
Bis dahin geht auch der 1. Rang, für eine Beleihung! Ab 81 % des Verkehrswerts fängt der Nachrang, 324.000 € an!
Dies gilt aber nur für einen ordentlichen Ablauf. Beim außerordentlichen Ablauf, also bei einer Zwangsinsolvent, werden die Nebenkosten zuzüglich berechnet!
Also 300.000 € Darlehn plus 15 % Nebenkosten ergibt 345.000 €, 50.000 € Darlehn plus 15 % ergibt 57.500 € zusammen 402.500 € Gesamtkosten!
Wie sie unschwer erkennen können übersteigt, bei einem Zahlungsausfall, die Folgekosten den Wert des Objektes.
Geht die Regelzahlung weiter, so wird der neue Gläubiger, mit den 200.000 €, den Rang 0 oder 1 einnehmen. Noch besser wäre es wenn das 50.000 € Darlehn mit abgelöst werden kann.
bruno68