Honorarberatung: Mehr Gebote für Gebühren von Martin Thaler
Berichte über Exzesse in der Honorarberatung bzw. -vermittlung ziehen eine ganze Branche in Misskredit. Es stellt sich die Frage: Braucht es striktere Vorgaben?
„Unsere Honorarmodelle sind fair und lassen jeden Vergleich zu“ – kundennah und transparent wirbt ein Mannheimer Honorarberater für seine Leistungen und schiebt vertrauensvoll hinterher: „Bei uns erleben Sie keine unliebsamen Überraschungen.“ Diese Aussage kann ein Kunde, dessen Fall von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geschildert wird, wohl nicht unterstreichen:
Für die Beratung zur Geldanlage von 49.000 Euro rief der Berater – bei einem veranschlagten Zeitaufwand von 80 Stunden – ein Honorar in Höhe von knapp 21.000 Euro auf. Zusätzlich wurde für die Dauer der Geldanlage (29 Jahre) ein monatliches Salär von weiteren 82 Euro gefordert – das wären noch einmal rund 28.500 Euro gewesen.
Zwar blieb der Kunde aufgrund des verwendeten Widerrufsjokers im vorliegenden Fall schad-, weil vertragslos. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Honorarberatung – die sich ja immer mit der Vermeidung möglicher Interessenkonflikte rühmt – einer stärkeren Regulierung bedarf. Zumal laut Aussagen der Verbraucherzentrale verstärkt Verbraucher zu ihnen kämen, um eine Einschätzung einzuholen, ob aufgerufene Honorare fair und angemessen sind.
Ob eine Honorarberatung preislich den Marktgegebenheiten entspricht oder der Hilfe suchende Kunde schlicht ausgenommen wird, ist für diesen kaum ersichtlich – Finanz- und Versicherungsberatung ist eine Vertrauensdienstleistung, die Ergebnisse der Beratung werden oftmals erst Jahrzehnte später sichtbar. Auch eine allgemeine Orientierung über die Honorarhöhen am Markt gibt es nicht: Anders als bei Rechtsanwälten, bei denen die Rechtsanwaltsvergütungsverordnung zu einem gewissen Grad veranschaulicht, wie sich das Honorar zusammensetzt, bekommen Kunden von Finanzberatern und -vermittlern keinerlei Orientierungshilfe an die Hand.