ich plane, bis Ende des Jahres eine Immobilie zu kaufen. Ein konkretes Objekt habe ich leider noch nicht. Da die Darlehenszinsen aktuell erfreulich niedrig sind, möchte ich sie mir gerne sichern, bis ich meine Immobilie gefunden habe. Wie kann ich das schaffen?
Ich habe von der "Reservierungshypothek" gelesen. Das klingt genau nach dem, was ich suche! Wenn ich dann allerdings nach Anbietern schaue, finde ich niemanden. Das Produkt scheint nicht sonderlich populär zu sein.
Dann gibt es ja noch das Forward-Darlehen, mit dem ich mir ebenfalls einen Zinssatz sichern kann. Dieses Produkt scheint es aber ausschließlich als Anschlussfinanzierung für ein bestehenden Baukredit zu geben. Passt also nicht.
Zu guter Letzt gibt es ja noch den Bausparer. Der wiederum ist jedoch auf längere Laufzeiten (7 Jahre?) ausgelegt. Oder gibt es den auch mit Ansparzeiten kleiner 1 Jahr? Ich habe da leider nichts entdeckt. Passt also auch nicht.
Mein Anliegen müsste doch jeden betreffen, der plant, in den nächsten 6-12 Monaten eine Immobilie zu kaufen. Gibt es dafür kein Produkt? Oder stehe ich auf dem Schlauch? Kann mir jemand einen Rat geben?
Also, zunächst mal zahlst du nicht überall Strafzinsen, das kann man sehr leicht vermeiden...
Dein gedanke ist natürlich gut, aber eine Hypothek ist immer an ein spezielles Objekt gebunden. Das hast du ja nicht, sondern hast nur die Absicht in den nächsten Monaten etwas zu kaufen. Insofern bliebe dir nur, auf eine vorhandene Immobilie das Darlehen aufzunehmen.
Bis gestern hätte dir jeder bestätigt, dass Zinsniveau steigen wird. Im März wir dei EZB ihre neue Inflationsprognose vorstellen und aktuell erwartet man für das 4. Quartal die erste Zinserhöhung (USA schon viel schneller im März). Für die Notenbanken ist auch nicht die importierte Inflation (z.B. Energiepreise) so furchtbar wichtig, aber es droht eben der Alptraum für jede Notenbank. Die berühmte Lohn-Preis-Spirale, wenn Gewerkschaften mit hohen Lohnforderungen agieren, weil eben die Beschäftigten der hohen Inflation ausgesetzt sind. Die Erhöhung des Mindestlohns ist das auch nicht die beste Idee.
Aber gestern kam Putin mit einer de facto Kriegserklärung an die Ukraine "um die Ecke". Was daraus folgen wird und wie die Notenbanken darauf reagieren werden, das kann heute niemand sagen. Vielleicht zwingt es die Notenbanken anders zu reagieren, wie alle (bis gestern) erwartet haben....
Es stimmt, ich habe keine Immobilie, die ich selbst beleihen könnte. Aber ich kenne jemanden, der eine hat und das tatsächlich auch für mich tun würde. Ich habe deshalb heute Mittag meinen Finanzvermittler auf die Idee angesprochen. Er sagte mir, dass das grundsätzlich funktioniert. Allerdings gäbe es laut ihm zwei Nachteile:
1. Die Zinsen lägen normalerweise leicht über denen einer Immobilienfinanzierung.
2. Das Darlehen würde solange ungenutzt "leer" laufen und Kosten verursachen, bis ich meine Immobilie gefunden habe und es dafür einsetze.
Für mich kam bisher noch der dritte Nachteil hinzu, dass ich den ausgezahlten Darlehensbetrag irgendwo parken müsste und dafür Negativzinsen fällig werden würden. Deshalb hatte ich den Ansatz letztlich verworfen. Aber wenn sich das vermeiden lässt..?
Inwiefern könnte die geopolitische Lage den Leitzins beeinflussen? Hypothetisch?
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bruno68
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AW: Aktuelles Zinsniveau sichern
Nein, Werner1976,
das "Nein" bezieht sich auf ihre Antwort von heute, 8:26 Uhr.
Sie liegen leider gleich im zweiten Satz daneben: Mein Anliegen ist es doch gar nicht, ein Darlehen ohne Immobilie aufnehmen. Stattdessen möchte ich mir das aktuelle Zinsniveau sichern. So lautet sogar der Titel meines Threads.Bedauerlicherweise ist auch Ihr erster Satz nicht besser. Dafür ist der Rest wieder konstruktiv, sodass wir es in Summe mal am besten dabei belassen.
Der eigentliche Zinssatz wird aus Laufzeit, Beleihung und Ausfallrisiko zusammen gesetzt.
Damit wird klar, dass es keine aktuelle Zinssicherung, auf Basis eines Bankendarlehn geben kann, dass ja eine Beleihung unmöglich ist.
Selbst wenn Sie ein Objekt besitzen, stellt sich die Frage, inwieweit eine Beleihung darauf möglich ist! Der Gläubiger braucht keine Freigabe der Grundschuld bis zur Laufzeit zu ermöglichen!
Der BGH hat einen vorzeitigen Beendigung, gerade bei Darlehn deren Laufzeit bis 10 Jahren ausgeschlossen, einzig der Verkauf recht fertig ein vorzeitiges Ende der Laufzeit! Aber eine Vorfälligkeitsentschädigung wird wohl fällig sein. Die Höhe kann bis zum 1,9-fachen der Restzinsschuld betragen, ohne die Wuchergrenze zu übersteigen.
Aber der Gläubiger kann einer vorzeitigen Tilgung, ohne Verkauf einvernehmlich zustimmen, aber evtl. mit Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe kann bis zum 1,9-fachen der Restzinsschuld betragen, ohne die Wuchergrenze zu übersteigen.
Wobei das "Einvernehmliche" zum Verlust des Widerrufsjokers, für dieses Darlehn einhergeht. Unter Umständen können mehrere zig tausende € Schadensersatz verloren gehen. Siehe auch OLG Köln.
Das nur zu Thema vorhandenes Objekt!
Zum Thema Bankendarlehn
Dies sind immer Objekt bezogen und nicht Personen bezogen, daher ist es unmöglich vorab ein Grunddarlehnszins festzulegen! Weil der Verkehrswert des zu finanzierenden Objektes unbekannt ist!
Demnach bleibt nur ein Bausparvertrag als gesetzlich erlaubtes Finanzierungsinstrument, über. Aber auch nur, wenn dieser zuteilsreif ist. Eine Bauspardarlehnsvorfinanzierung, für diese Darlehnsform gelten die gleichen Bedingungen wie für ein Bankendarlehn.
Sie können sich selbst überzeugen indem sie einfach in den Artikel 247 des BGBEG, in den jeweiligen Abschnitten und § nachlesen! inwieweit, der Gesetzgeber das Format und den schriftlichen Inhalt der zu verwendeten Wörter vorschreibt.
Eine Abweichung gilt als nicht geschrieben und sind null und nichtig, im § 505 d BGB sind die Sanktionen festgeschrieben.
U. a. Verlust der Vorfälligkeitsendschädigung und den vereinbarten Soll- und eff. Zins gegenüber den Schuldner.
Die Bafin wird der Bank eine weitere Kreditvergabe versagen, wegen Verstoß gegen § 48 u KWG.
Die EZB und Bundesbank, werden wegen Verstoß gegen Basel III Auflagen, eine weitere Teilnahme an den Geldmengentender versagen. Was wegen, der täglichen, wöchentlichen, monatlichen, 1/4, 1/2 und 1/1 laufenden Rückzahlungen in eine Schieflage führt.
Sie können sich bei der Bundesbank über Sanktionsmöglichkeiten gegen Banken informieren, wenn diese von der Normdarlehnsvergabe abweichen.
Ihr genannte "Vorratsdarlehn" wurde, mit Einführung der Neuordnung der Darlehnsvergabe, zum 21.03.2016 einen Riegel vorgeschoben, da dies zu einer unsachgerechten wechselseitig Verzinsung führte!
Mit Inkrafttreten von Basel III werden die Banken gezwungen, für jedes Darlehn eine laufzeitgleiche Refinanzierung aufzunehmen, um eine Bankenkrise, wie 2008 zu vermeiden.
Ich hoffe, Sie verstehen jetzt, dass es Sachen, die vormals gab, jetzt Geschichte sein können!
Hallo Werner, Sie kennen jemanden der eine Immobilie hat .."und es für Sie tun würde"...
Also, hier kann es natürlich möglich sein dass jemand aus der Familie ein Objekt zur Sicherheit zur Verfügung stellt.
Dann gibt es aber auch hier ganz normale Baufinanzierungskonditionen.
Parken müssen, ist gedanklich nicht korrekt. Denn Sie erhalten es ja für eine bestimmten Zweck, es sei denn Ihr Bekannter macht eine Kapitalbeschaffung wo er Darlehensnehmer ist und stellt Ihnen das Geld zur Verfügung.
Was die Geolage geht, so hat auch ein Reissack in China der umfällt Auswirkungen, oder auch nicht.
Alles hypothetisch und was zählt sind hier nur in D die Baufinanzierungskonditionen die von einem Bankpartner für Donnerstag wieder angehoben werden.
Also, mir scheint, dein Bekannter will auch daran verdienen, was ihm natürlich zusteht. Nur sollte er dann bei der Wahrheit bleiben und sagen: Das ist meine "Provision" für die Hilfe....
Wie Bankkaufmann sagt, wenn er das macht, dann bekommt er die "normalen" und "aktuellen" Zinsen und es entstehen ihm auch keine zusätzlichen Kosten.
Es gibt genügend Banken, die keine Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte verlangen. Wenn du zusätzlich noch die Einlagen garantiert willst, dann gilt eben für Einzelperson 100.000 Euro pro Bank und du musst ein paar Konten eröffnen.
Ukraine/Russland:
Die Zinserhöhungen in den USA und der EU begründen sich aktuell mit 2 Ursachen: Einerseits wachsen die Wirtschaften aus der Coronakrise heraus und es gibt einen hohen Inflationsdruck.
Wenn nun Putin alle Hemmungen verliert und in die Ukraine einmarschiert, haben USA und EU extreme Sanktionen angekündigt. Genaues weiß man nicht, aber theoretisch vom Swiftausschluss bis Exportverboten ist da alles möglich. Das würde natürlich Russland stärker treffen aus uns, aber uns natürlich ebenso. Würde bedeuten, dass uns eine Stagnation oder im Extremfall mit härtensten Sanktionen eine Rezession drohen würde.
Die würde aber automatisch dazu führen, dass (importierte Inflation mal außen vor) die für die Notenbanken wichtige Kerninflation wahrscheinlich stark sinken würde. Das wiederum würde bedeuten, dass die Gründe für das Beenden des "Krisenmodus" in der Geldpolitik entfallen würden.
Wie gesagt, vor ein paar Tagen hätte dir (fast) jeder mit deinen Überlegungen Recht gegeben, weil es sehr wahrscheinlich war, dass die Zinsen bis Jahresmitte oder Jahresende steigen werden. Jetzt kann auch genau das Gegenteil passieren...
Letztlich liegt das bei Putin und ich kenne niemanden der seriös einschätzen kann, was dieser Mann wirklich mit der Ukraine will oder plant...
Es gibt keine AGB´s, denn AGB ist schon die Mehrzahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen
@ Werner
Letztendlich ist es nun mal so -> niedrige Zinsen -> run auf Immobilien -> steigende Preise (und umgekehrt)
Wir haben unser Haus 2012 für 90.000 EUR gekauft, ca. 20.000 EUR reingesteckt am Anfang, dann nochmal 10.000 EUR für eine neue Heizung investiert und werden das jetzt 2022 für 210.000 EUR verkaufen.
Die Zwischenfinanzierung für das neue Haus über 80.000 EUR gesplittet in 2 normale Verbraucherdarlehen kosten heute 1,5% weniger an Zinsen als 2012 das Annuitätendarlehen der Bank.
Ich hätte erwartet, dass ich eine Zinszusage auf Basis von Prämissen bekommen könnte. Das heißt, dass ich der Bank Angaben mache, aus denen Sie die von Ihnen aufgezählten Kriterien Laufzeit, Beleihung und Ausfallrisiko berechnet. Sobald ich die Immobilie dann habe, prüft die Bank, ob die Prämissen erfüllt sind und gewährt mir dann das Darlehen zum vorher ausgemachten Zinssatz.
Wie auch immer. Ich habe jetzt verstanden, dass es so nicht geht. Und Sie, Bruno, haben mir nun auch erklärt, warum das so ist. Vielen Dank an alle, damit ist meine ursprüngliche Frage beantwortet!
Ich habe noch eine Nachfrage zur Beleihung einer bestehenden Immobilie, die oben andiskutiert wurde:
Zitat von Bankkaufmann
Dann gibt es aber auch hier ganz normale Baufinanzierungskonditionen.
Parken müssen, ist gedanklich nicht korrekt. Denn Sie erhalten es ja für eine bestimmten Zweck, es sei denn Ihr Bekannter macht eine Kapitalbeschaffung wo er Darlehensnehmer ist und stellt Ihnen das Geld zur Verfügung.
Wenn derjenige sich das Geld zur Baufinanzierung leiht, dann gilt für ihn doch das gleiche, wie für mich: Ohne (neue) Immobilie bekommt er kein Baudarlehen. Ist das korrekt? Falls ja, dann kann er das Darlehen nur als Kapitalbeschaffung (= nicht zweckgebunden) aufnehmen.
Ich frage, weil es offensichtlich einen Unterschied macht. Ein Baudarlehen ist meines Wissens gegenüber einem nicht-zweckgebundenem Darlehen im Vorteil. Denn der Zinssatz ist niedriger und die Laufzeit startet auch erst, wenn das Darlehen abgerufen wird.
Wir haben letztes Jahr eine Anschlussfinanzierung über 28.000 € meiner Wohnung machen müssen, die ich 2016 für 65.000 € gekauft habe. Zusätzlich haben wir 72.000 € gebraucht um meinem Schwager seinen Teil vom möglichen Erbe des Elternhauses abzukaufen.
Habe also insgesamt 100.000 € mit 10 jähriger Zinsbindung für 0,84% bekommen - für einen relativ hohen Beleihungsauslauf.
Aktueller Zinsvergleich als Beispiel:
Am 14. Februar wurde für eine Anschlussfinanzierung in 2024 ein Zins von 1,50% gefixt für 10 Jahre.
Aktuell wäre das Forwarddarlehen bei 2,00% bei gleicher Sollzinsbindung.
@Werner, ein Bauspardarlehen bekommen Sie auch nur wenn eine Immobilie dazu vorhanden ist. Die Wohnwirtschaftliche Verwendung muss ja bestätigt werden.
Eine Kapitalbeschaffung auch durch Grundschuld abgesichert auf einer Immobilie hat den gleichen Zins wie eine normale Baufinanzierung also Kauf als Beispiel.
Bei Kapitalbeschaffung ist das Objekt ja vorhanden und kann an erster Rangstelle eingetragen werden und dann zur freien Verfügung verwendet werden.
Doch bei einem Bauspardarlehen sollte man prüfen wie hoch der Bauspardarlehenszinssatz ist.
Möglich ja dass die aktuellen Baufinanzierungskonditionen immer noch besser sind als der Bauspardarlehenszins.
Eine Kapitalbeschaffung auch durch Grundschuld abgesichert auf einer Immobilie hat den gleichen Zins wie eine normale Baufinanzierung also Kauf als Beispiel. Bei Kapitalbeschaffung ist das Objekt ja vorhanden und kann an erster Rangstelle eingetragen werden und dann zur freien Verfügung verwendet werden.