Abnahmefrist verlängert

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  1. Avatar von fpx
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    Standard Abnahmefrist verlängert

    Hi,

    Ich habe vor fast 12 Monaten ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Bei dem Immobilienprojekt ist ist allerdings die Auszahlung erst am Ende vorgesehen, so das bislang noch keine Zahlungen geleistet wurden. Jetzt verzögert sich die Fertigstellung und Abnahme um wenige Monate auf nach der Abnahmefrist des Kredites. Der Bank habe ich das dargelegt und sie hat die Frist um 6 Monate verlängert. Allerdings schreibt sie auch das alle anderen Vereinbarungen sich nicht ändern.
    Verlängert sich damit eigentlich auch die zinsfreie Bereitstellung? Falls nicht, welche Auswirkungen hat die Verlängerung?

    Grüße
    fpx

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Abnahmefrist verlängert

    Welche Frist hat die Bank denn für Sie um 6 Monate verlängert?
    Vielleicht war es sogar die Bereitstellungszinsfreie Zeit die um 6 Monate verlängert worden ist um Ihnen helfen zu können.
    Können Sie den Textlaut der Fristverlängerung um 6 Monate hier einstellen?

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Abnahmefrist verlängert

    Selbstverständlich verlängert sich die bereitstellungsfreie Zeit nicht, vielmehr beginnt nun nach Ende der freien Zeit die Zahlung der Zinsen von voraussichtlich 3 % auf die volle, wohl noch nicht ausgezahlte, gesamten Darlehenssumme.

    Alle anderen Vereinbarungen wie Zinsfestschreibungszeit, Tilgungsbeginn (nach Vollauszahlung) und Höhe, sowie Beginn der bereitstellungsfreien Zeit ändern sich nicht.

  4. Avatar von fpx
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    Standard AW: Abnahmefrist verlängert

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Welche Frist hat die Bank denn für Sie um 6 Monate verlängert?
    Vielleicht war es sogar die Bereitstellungszinsfreie Zeit die um 6 Monate verlängert worden ist um Ihnen helfen zu können.
    Können Sie den Textlaut der Fristverlängerung um 6 Monate hier einstellen?
    Alles was geschrieben wurde ist:
    Betreff: Verlängerung der Abnahmefrist
    "Wir verlängern einmalig die Abnahmefrist Ihres Darlehens bis zum 01.10.2022.
    Die Übrigen Vereinbarungen des Darlehensvertrages bleiben hiervon unberührt"

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Alle anderen Vereinbarungen wie Zinsfestschreibungszeit, Tilgungsbeginn (nach Vollauszahlung) und Höhe, sowie Beginn der bereitstellungsfreien Zeit ändern sich nicht.
    Das ist schade, aber welche Auswirkung hat diese Verlängerung dann überhaupt?

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Abnahmefrist verlängert

    @fpx wann fängt eigentlich vertraglich bei Ihnen bislang die Zahlung der Bereitstellungszinsen an?
    Haben Sie ein Bank oder KfW Darlehen?

  6. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Abnahmefrist verlängert

    Hallo,
    laut Vertrag hättest du das Darlehen bis 1.4. abnehmen müssen. Wenn du das nicht machst, kann die Bank eine Nicht-Abnahmeentschädigung verlangen. Das Darlehen wäre damit wahrscheinlich futsch und du hättest erneut eines beantragen müssen.

    Eine Veränderung der weiteren Parameter kann man absolut nicht erwarten und du kannst froh sein, dass die Frist überhaupt verlängert wurde!

    Klar ist es ärgerlich, dass du ab April für das nicht abgerufene Geld wahrscheinlich an die 1.000 € monatlich bezahlen musst, aber das ist wohl das kleinere Übel.
    Je nach Vertragsgestaltung des Projektentwicklers kannst du dir die Mehrkosten sicherlich auch zurückholen.

  7. Avatar von fpx
    fpx ist offline
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    Standard AW: Abnahmefrist verlängert

    @Bankkaufmann Die Bereitstellungszinsen fallen bei am 01.04. an. Es ist ein normales Bankdarlehen ohne KfW.

    Dann muss ich wohl für günstigenfalls zwei Monate in den sauren Apfel beissen. Ende Mai sollte es dann ja zu wirklichen Auszahlung kommen. Zumindest sind bis dahin die Abnahmen bereits terminiert.

    Vielen dank allen.

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