Steuervorauszahlung eines Verstorbenen bis zur Vollstreckungsankündigung
Guten Tag!
Ende März 2021 ist ein nahestehender Onkel von mir verstorben.
Ich hatte mich weitgehend um die Nachlassangelegenheiten gekümmert, somit auch um die Steuer.
Er hatte vierteiljährlich eine Steuervorauszahlung von €132,- was immer von seinem noch bis heute bestehenden Konto abgebucht wurde.
Die letzte Abbuchung fand Anfang Sep. 2021 statt.
Ich hatte im August 2021 die Einkommensteuer für 2020 eingereicht mit der Versendung der Sterbeurkunde. Daraufhin kam ein Schreiben, dass jeder Erbe dem zustimmen musste, was auch jeder tat.
Erwartet wurde eine Rückzahlung von etwas über €500,-
Dann hatten wir sehr lange nichts mehr gehört.
Im Dezember hatte ich dann ein Schreiben vom Finanzamt bekommen über eine Mahnung der fehlenden Einkommen+Kirchensteuer für das 4.VJ 2021.
Daraufhin rief ich beim FA FFM an. Dort wurden mir zwei Tel.-Nr. von Personen genannt, die das bearbeiten sollten.
Dort hatte ich bestimmt 100x angerufen, jedoch nie jemanden erreicht.
Also hatte ich dann nach 2-3 Wochen noch einmal eine Sterbeurkunde hingeschickt, dass die Person schon im März verstoben sei.
Kurz nachher kaum eine "Ankündigung der Vollstreckung" an.
Also rief ich wieder in der Zentrale des FA an. Dort wurden mir zwei andere Tel.-Nr. gegeben, wo ich dann wieder nach zig-maligen Versuchen jemand erreichen konnte und das darstellen konnte.
Wieder 2-3 Wochen später bekam ich dann endlich den Bescheid. Dieser bestand genau aus dem von mir errechneten Betrag ABZÜGLICH Einkommen+ Kirchensteuer 4.VJ 2021 und Mahngebühren.
Frage, wieso möchte das FA noch weiterhin eine Steuervorauszahlung, obwohl die Person längst verstorben ist und wieso hatte sie es nicht einfach vom Konto einbezogen wie sonst?
Ich meine, er hatte ja auch kein Einkommen mehr, die Rente wird ja dann tag-genau eingestellt bzw. wieder nachher zurückgefordert, also wieso noch eine Steuervorauszahlung?
Ich werde mich morgen wohl wieder ans Telefon setzen müssen.
AW: Steuervorauszahlung eines Verstorbenen bis zur Vollstreckungsankündigung
Zitat von Tobi6806
Daraufhin rief ich beim FA FFM an. Dort wurden mir zwei Tel.-Nr. von Personen genannt, die das bearbeiten sollten.
Dort hatte ich bestimmt 100x angerufen, jedoch nie jemanden erreicht.
Das sind Beamte, also Menschen erster Klasse, wie man während der Pandemie unschwer gemerkt hat. Die sind alle leistungsarm in Homeoffice.
Der Tod entbindet nicht von Steuerzahlungen. Die werden vererbt. Also das Erbe ausschlagen oder zahlen.
AW: Steuervorauszahlung eines Verstorbenen bis zur Vollstreckungsankündigung
Zitat von brainy
Das sind Beamte, also Menschen erster Klasse, wie man während der Pandemie unschwer gemerkt hat. Die sind alle leistungsarm in Homeoffice.
Der Tod entbindet nicht von Steuerzahlungen. Die werden vererbt. Also das Erbe ausschlagen oder zahlen.
Das ist schon klar, aber wenn dem FA gemeldet wird, dass die Person verstorben ist, sollte auch keine Steuer-Vorauszahlung mehr von Nöten sein, zudem noch das Konto weiterhin besteht, von dem das FA per SEPA die Zahlungen eingezogen haben.
AW: Steuervorauszahlung eines Verstorbenen bis zur Vollstreckungsankündigung
@Tobbi6806,
deine Aussage stimmt leider nicht.
Das ist schon klar, aber wenn dem FA gemeldet wird, dass die Person verstorben ist, sollte auch keine Steuer-Vorauszahlung mehr vonnöten sein, zudem noch das Konto weiterhin besteht, von dem das FA per SEPA die Zahlungen eingezogen haben.
Da ist der Fehler auch! Sie haben die Sterbeurkunde auch der Bank vorgelegt? Wenn ja, hat die Bank zur Sicherung des Vermögens alle Lastschriften storniert.
Jetzt stellt sich die Frage: "War die Steuer eine Vorauszahlung oder eine nachschüssige Steuerpflicht?W
Damit ist das Verhalten des Finanzamts erklärbar. Scheinbar ist ein "Eingriff" in das laufende System sehr schwierig, hier wird wohl zum Kassenabschluss die Arbeit gemacht!
Denn den Sterbefall ist sehr wohl, auch dem Finanzamt "bekannt", durch die Stornierung der Lastschrift!
AW: Steuervorauszahlung eines Verstorbenen bis zur Vollstreckungsankündigung
Zitat von bruno68
@Tobbi6806,
Jetzt stellt sich die Frage: "War die Steuer eine Vorauszahlung oder eine nachschüssige Steuerpflicht?W
bruno68
Wo ist da der Unterschied?
Ich sehe es generell als nicht ok an, dass obwohl kein Einkommen mehr da ist, weiterhin Steuer Vorauszahlungen (oder wie auch immer) eingezogen werden, zumal in einem solchen Fall dem FA schon bekannt sein müsste, dass eine Bank das Lastschriftmandat dann einstellt.
Zudem hätte das FA ja auch schon in der 1. Mahnung mitteilen können, dass hier 1. das Lastschriftmandat fehlt und dass es noch weiterhin für das ganze Jahr Steuer einzieht.
Aber ich denke das ist zu viel Intelligenz der Behörde zugemutet...
AW: Steuervorauszahlung eines Verstorbenen bis zur Vollstreckungsankündigung
Ok, also vermutlich aufgrund der Renteneinkünfte.
Es hätten durchaus ja auch andere Einkünfte sein können z.B. Vermietung.
Die Steuervorauszahlung ist einmal festgesetzt und damit prinzipiell erstmal fällig.
Die Vorauszahlung wird aufgrund der Vorjahre festgesetzt.
Ändern sich die Einkünfte gegenüber dem Vorjahr, kann man einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Der Tod und damit der Wegfall von Einkünften kann so ein Grund sein.
Da reicht es aber nicht einfach die Sterbeurkunde hinzusenden, sondern man sollte mitteilen bzw. nachweisen, wieviel Einkünfte für das Jahr 2021 zu erwarten sind.
Wichtig sind die Worte "Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen 2021"
Gleichzeitig solltest du für die zu vollstreckenden Beträge noch einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuervorauszahlung IV/2021 bis zur Entscheidung über oben genannten Antrag" stellen. Nur so hälst du erstmal die weitere Vollstreckung auf. Alternativ zahlst du die Beiträge. Da ich davon ausgehe, dass der Antrag auf Herabsetzung genehmigt wird, dürfte sich dann auch die Vollstreckung erledigen.
Für eventuelle zusätzliche Säumniszuschläge kann man auch noch einen "Erlassantrag" stellen. Dort mußt du begründen, warum alles so gelaufen ist. (z.B. Bank hat den Abbuchungsauftrag ohne dein Wissen storniert...das wurde dir nicht mitgeteilt usw.). Ist das der erste Fall von verspäteter Zahlung, sind die Finanzämter in der Regel kulant.
Du solltest das alles in ein langes Schreiben packen, du solltest aber schnell handeln.