ich habe eine Frage zur Steuerklassenwahl nach der Geburt. Aktuell sind meine Frau und ich in der Steuerklasse 4/4. Meine Frau bekommt unabhängig Ihrer Steuerklasse (3/4/5) das maximale Kindergeld von 1800 Euro (Aktuell 4300 Brutto). Ich frage mich nun, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn wir während der Elternzeit meine Frau dann in die 5 wechseln lassen, damit ich ein höheres Netto erziele (Aktuell 3500 Brutto).
Meine Fragen dazu wären:
a) Habe ich hier richtig gerechnet?
b) Spielt der Progressionsvorbehalt hier eine Rolle?
c) Wann sollten wir den Wechsel beantragen und kann meine Frau danach wieder normal in die 4?
Du meinst vermutlich maximales Elterngeld und nicht Kindergeld?
Habe in einem Brutto/Nettorechner mal 4300€ brutto eingegeben und komme auf folgendes Netto:
SK5 -> 2200€ netto
SK4 -> 2650€ netto
SK3 -> 3000€ netto
Da das maximale Elterngeld erst ab 2700€ gezahlt wird, ist es vermutlich mit Steuerklasse 5 nicht der Fall.
Allerdings zählt ja das Netto der 12 Monate vor der Geburt.
Hier liegt vielleicht ein generelles Missverständnis vor - die Steuerklasse hat nur Auswirkungen auf das monatlich ausgezahlte Netto - für die endgültige Steuer hat es keine Auswirkung.
Man kann sich also nur aussuchen, ob man das Jahr über mehr netto hat - dann aber nach der Steuererklärung viel zurückzahlen muss - oder ob man das Jahr über etwas wengier netto hat und dann vielleicht sogar etwas zurück bekommt.
Aber um sicher zu sein sollte man natürlich seinen Steuerberater/Steuerhilfeverein oder Finanzamt fragen.