Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

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  1. Avatar von vished
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    Standard Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    Hallo,

    mich würde gerne interessieren wie hier die meisten die Baufinanzierung mit dem Partner/in durchführen.
    Ist das bei allen 50:50 ?

    In meiner Situation ist es so, dass ich mehr verdiene als meine Partnerin.
    Allerdings habe ich auch noch einen Nebenjob, der mir zusätzliche Einnahmen generiert.
    Hier ist es dann natürlich aber auch so, dass ich deutlich mehr Zeit investiere für die Arbeit (die bspw. meine Partnerin mit "schöneren" Dingen durchführen kann).

    Neben der Abbezahlung der Immobilie, möchte ich mir ebenfalls einen Vermögen aufbauen, sodass ich eventuell früher in den Ruhestand gehen kann.
    Das Thema Kinder steht noch aus, sodass meine Partnerin vermutlich auch eine Weile in Elternzeit geht.

    Habt ihr Tipps? Wie machen das die meisten hier?
    Werden Verträge o.ä. geschlossen...?

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    Meistens wird 50:50 gemacht mit allen leidlichen Folgen im über 35% prozentigen Trennungsfall.
    Wenn dann die Frau vielleicht dann Ex Frau nur 10:90 zur Tilgung beigetragen hat. Hast du ihr netter Weise 40% geschenkt! Sollten zusätzlich noch Kinder ins Spiel kommen wird deine dann vielleicht ex-Frau mit den Kindern im Haus weiter leben dürfen und du musst obwohl du 90% an Zahlungen eingebracht hast. Bis du alles geklärt hast zahlst du die Tilgung in vollem Umfang weiter und das können sich nur wenige mit der neuen Miete zusätzlich mit dem Unterhalt für Mutter und Kinder leisten.
    Also lieber so im Grundbuch eintragen wie die Zahlungen für das Haus wirklich sind….. vor allem wenn ein Partner lieber lebt als spart!
    Wenn ihr in einer Zugewinn Ehe lebt kannst du dir das sparen sparen wenn deine Frau dann nicht das selbe in die eigene AV einzahlt…. Bei der Scheidung bekommt sie fürs Leben noch einmal die Hälfte deiner ersparten Altersvorsorge und den Zugewinn an Wertsteigerungen am Haus, Vermögen etc.

    Also lieber alleine finanzieren und bezahlen und somit auch alleine im Grundbuch stehen und auf Gütertrennung bei Eheschließung achten sowie Ehevertrag. Aber auch dies wird dich dann sicher nicht schadlos über eine 35%ige wahrscheinliche Scheidung bringen. Also Augen auf bei Heirat Kinder und Hauskauf und ggf. Scheidung. Sonst sitzt du als der gelackmeierte dauerhaft in einer 1 Zimmer Wohnung zur Miete, wirst nicht mehr von den Kindern besucht darfst aber 30 Jahre für die Kinder zahlen, also über den Rentenbeginn hinaus. Du verlierst dann nicht nur dauerhaft dein Haus, deine Altersvorsorge und dein Vermögen sondern du darfst dann bis zu deiner Rente mit 1.100€ leben abzüglich Miete, etc…. Das wünsche ich keinem der einst mal drüber nach dachte früher in Rente zu gehen. Ich wollte dies auch mal jetzt weiß ich dass ich das nicht mehr kann

  3. Avatar von vished
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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    danke für die Antwort.

    Wie sieht das denn generell aus:
    Sie wird ein Grundstück von ihren Eltern erben. Ich denke mal ich stehe dann nicht im Grundbuch?

    Was ist, wenn sie nicht 50:50 aufbringen kann?
    Wie sieht es in der Zeit aus, in der sie nicht arbeiten kann (Kindererziehung...)

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    Erbsachen erhält nur der Erbe und nicht der Partner des Erbes. Somit stehst du nicht mit im Grundbuch. Das ist auch kein Zugewinn. Zugewinn. Wäre nur wenn dannn in der Eheleute der Wert des Grundstückes steigt. Das würde dann verrechnet werden mit den anderen Zugewinnen

    Dann 60:40 oder 100:0 etc.

    Was mit Kindererziehung etc. Ist müsst ihr klären. Beim Modell sie bleibt zu Hause und du arbeitest weiter würde sie im scheidungsfall die Kinder alleine bekommen. Dann lieber beide zu gleichen Teilen in Elternzeit und danach in Teilzeit damit beide gleich verdienen…. Dann hat man als Mann auch die Chance ein 50:50 Model bei der Kindererziehung zu erhalten. Betonung liegt auf Chance. Wie hoch die Chance ist, ist abhängig wie das Gericht meist pro Mutter entscheidet… wenn auch die Steuerklasse 4:4 dauerhaft gewählt wurde….

  5. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    Die meisten finanzieren und kaufen in der Tat 50% / 50%.
    Wenn Sie noch nicht verheiratet sind können Sie auch bei Heirat eine Gütertrennung machen.
    Doch jetzt wissen Sie noch nicht was das Leben für Sie vorbereitet hat.
    Und es "hätte" schon ein schwäbisches Gschmäckle, wenn man jetzt versucht die Zeit der Kindererziehung am Grundstücksanteil festzuzurren.
    Es ist eben so dass auch eine Mutter "viel im Haushalt macht" was nicht in Geld zu bezahlen ist.
    Sie können alleine kaufen und auch alleiniger Darlehensnehmer werden und bei Heirat Gütertrennung machen.
    Oder stellen Ihre Partnerin mit der Sie etwas "aufbauen" wollen von Anfang an mit 50% gleichberechtigt zur Seite.
    So sollte es doch sein was sicherlich gleich "harmonischer" ist als 60/40 oder so...

  6. Avatar von topjob
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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    Schlussendlich solltest du dich meiner Meinung nach zuerst einmal mit deiner Frau zusammensetzen und zwischen euch klären, was für euch die Ehe bedeutet. Ich kann verstehen, dass du für den Trennungsfall vorsorgen willst und das ist auch absolut vernünftig. Aber irgendwie fehlt mir hier etwas das füreinander einzustehen. Wenn du mehr arbeitest und dadurch auch mehr Verdienst ist die Frage, ob deine Frau in der Zeit tatsächlich rein ihrer Freizeit nachgeht oder ob sie auch für euch, das heißt Haushalt, ... arbeitet. Wenn du ganz korrekt sein willst, muss diese Arbeit nämlich auch monetär aufgerechnet werden. Genauso die Frage, wieso deine Frau Elternzeit nimmt und nicht (auch) du. Sauber gerechnet müsste der Verdienstausfall hierdurch und eine eventuelle spätere Arbeitszeitreduzierung ebenfalls vom Partner ausgeglichen werden. Gut, dass das deutsche Eherecht hierzu mit der Zugewinngemeinschaft schon ein Instrument geschaffen hat, welches einiges schon "automatisch" regelt und ausgleicht.

    So, jetzt genug des ausregens meinerseits. Also für eine saubere Regelung wäre eine Ehevertrag sinnvoll, in dem geregelt ist, wie was in und im Fall einer Scheidung geregelt werden soll. Hier kann auch geregelt werden, was mit dem Haus passieren soll. Solltet ihr in diesem die Gütertrennung vereinbaren wäre auch ein grundbuchlich prozentuale Aufteilung gemäß der Tilgungsbeiträge möglich und ggf. Sinnvoll. Beachte hier aber, dass die Prozentsätze nicht so ohne weiteres verschoben werden kann, wenn sich die Gehälter verändern.
    Zusätzlich wäre ein (gemeinsames) Testament sinnvoll, wenn die gesetzliche Regelung für einen nicht passt.

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    Zitat Zitat von vished


    Wie sieht das denn generell aus:
    Sie wird ein Grundstück von ihren Eltern erben. Ich denke mal ich stehe dann nicht im Grundbuch?

    Was ist, wenn sie nicht 50:50 aufbringen kann?
    Wie sieht es in der Zeit aus, in der sie nicht arbeiten kann (Kindererziehung...)
    Ich lese raus, dass ihr getrennte Kassen machen wollt?
    Seid ihr verheiratet?


    Dann noch die Frage:
    Wem soll das ganze am Ende gehören? Will Sie bauen, willst du bauen oder wollt ihr bauen?

    Wenn ersteres, dann nimmt Sie die Baufinanzierung auf und du zahlst ihr Miete.

    Für zeiteres müsstest du dir ein Grundstück kaufen, bauen und Sie zahlt dir Miete.

    Für den 3. Fall müsstest du ihr einen Anteil (z.B. 50%) abkaufen.
    Wird unterschiedlich EK eingebracht, heißt das dann auch unterschiedliche Beisteuerung zur Rate.

    Für Ausfälle in der Kindererziehungszeit müsstest du ihr natürlich Ausgleich zahlen, da es ja dein Kind ist.
    Oder ihr teilt euch rein.


    Alternativ wenn ihr verheiratet seid, handhabt ihr es wie es das BGB für Ehepartner mit Zugewinngemeinschaft vorsieht.
    Man erfasst das Anfangsvermögen, was jedem Partner zur Eheschließung gehört und rechnet dazu noch Schenkungen und Erbschaften hinzu.
    Trennt man sich, wird der Zugewinn ermittelt, indem das gemeinsame Vermögen aum das bereinigte Anfangsvermögen vermindert wird.
    Jeder bekommt dann den anteiligen Zugewinn zuzüglich seines persönliche Anfangsvermögens.
    Wir haben alles so zusammen geschmissen und hoffen, dass wir bei den 65% sind.

    Titan ist dagegen gebranntes Kind als einer der 35% und wird für strikte Trennung des Vermögens plädieren.

  8. Avatar von utopus
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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    Ich habe damals 100% auf mich genommen - allerdings hatte meine Frau zu dem Zeitpunkt keine Arbeit und ich habe halt auch alles gezahlt.

    Durch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft gehört ihr natürlich trotzdem inzwischen ein Teil der Wohnung/des entsprechenden Vermögens.
    (Finde ich auch gerecht, wenn beide vom gemeinsamen Zugewinn profitieren - dafür heiratet man ja auch ...)

    Da sie inzwischen auch eine gute Arbeit hat, kann sie natürllich auch selber entsprechend Geld anlegen.

  9. Avatar von vished
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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    vielen Dank schon Mal für die Antworten.

    Hier mal ein paar Fakten:
    - (noch) nicht verheiratet. Ich schätze mal wird in den nächsten 1-2 Jahren passieren
    - Ich werde zu 99,9% nicht in Elternzeit gehen (eventuell 1 Monat, mehr nicht - allein finanziell).
    - wir wollen beide bauen und demnach die Immobilie auch gemeinsam abbezahlen.
    Allerdings möchte ich eine gerechte Aufteilung (50:50).

    - Meine Partnerin erbt das Grundstück (Wert ca. 80.000 - 100.000) und wird ca. 50.000 - 60.000 Eigenkapital einbringen (= ca. 25%)
    - Eigenkapital werde ich zwischen 180.000 - 200.000 einbringen (= ca. 75%)

    Thema Elternzeit:
    - Soweit ich weiß gibt es Elternzeit und Mutterschutz. Im Mutterschutz bekommt man glaube ich noch so 60% seines Gehaltes. Wie sieht es in der Elternzeit aus?
    - Sagen wir mal bei 2 Kinden = 6 Jahre Elternzeit. Wäre der Geldeingang hier komplett 0 bei der Partnerin?
    - Wie wird diese Zeit generell sonst von anderen finanziell gelöst?

  10. Avatar von Muenchner82
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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    Wer schon vor der Ehe drüber nachdenkt was ist wenn die Ehe scheitert und alles haarklein auseinanderdividiert sollte die Ehe evtl. nicht eingehen.

    Wie schon einige sagten muss auch Haushalt und Kindeserziehung monetär berücksichtigt werden.

    Wir haben auch 50:50 gekauft und finanziert und ich verdiene auch deutlich mehr als meine Frau. Eine andere Aufteilung war auch nie Thema. Es gibt bei uns aber auch nicht ihr Einkommen und mein Einkommen, sondern unser Einkommen.

    Thema Elternzeit: während der Elternzeit verdient "Frau" erstmal garnix, außer sie arbeitet. In Bayern gibt es außer dem Elterngeld noch das Familiengeld, aber das sind ab dem 2. Lebensjahr nur 250€ für zwei Jahre.

  11. Avatar von utopus
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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    Wie schon gesagt wurde, hängt der Einkommen in der Elternzeit vom Land, Bundesland und sogar vom Arbeitgeber ab.

    (Mein Arbeitgeber zahlt z.B. ein paar Monate das volle Gehalt weiter, wenn man die Arbeitszeit auf 75% reduziert und bietet einen Betriebskindergarten an.)

    In Deutschland kann man (soweit ich weiß) 14 Monate auf die Eltern verteilen - wobei jeder max. 12 Monate nehmen kann - dann gibt es 60-66% von max. 2700€ Nettoeinkommen (Steuerklassen klug vorher wählen) - man kann die Zeit auch verdoppeln - dann halbiert sich aber das Geld.

  12. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    @vished,

    wer so rechnet, macht einen sehr schweren Denkfehler!
    Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?
    Jeder der baut oder mitbaut, der schuldet 100 % der Darlehnssumme! Denn wer unterschreibt, der haftet!

    Das eine ist Familie untereinander, das andere gegenüber den Gläubiger! Grundsätzlich ist der Schuldner verpflichtet, seine Schulden zu begleichen.

    Wie auch immer, man kann nicht sich aussuchen, was man bezahlen will!

    In ihren Fall haftet ihre Partnerin mit ihrem Eigentum "Grundstück" hauptsächlich!

    Also ist ihr Überlegung 50:50 völlig absurdum. Weil sie selber keine Sicherheit stellen können, werden sie auch keine billigen Zinsen erhalten können.

    Ohne Grundschulden, kein Immobiliendarlehn, sondern nur Konsumdarlehn mit deren hohen Zinsen!
    Bedenken Sie, Sie wollen Schulden in ein Grundbuch eintragen lassen, was ihnen nicht gehört und nicht mit verheiratet sind!

    Stimmt die Partnerin der Darlehnsaufnahme über eine Grundschuldbestellung ihrer Person zu und heiratet sie nicht, sondern setzt sie vor der Tür, besitzen nichts am Haus!!! Außer die Pflicht zur Unterhaltszahlung.

    Noch Fragen, wer der Gewinner ist?

    Sie erlaubt ihnen nur ein Darlehn auf ihr Eigentum aufzunehmen, stehen sie nur als Schuldner drinnen, dürfen Sie im Fall einer Trennung die Schulden bezahlen, haben aber kein Anspruch, weil es kein Eigentum von ihnen ist.

    bruno68

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinanzierung mit (Ehe) Partner/in? 50:50?

    Zitat Zitat von bruno68
    @vished,

    wer so rechnet, macht einen sehr schweren Denkfehler! Jeder der baut oder mitbaut, der schuldet 100 % der Darlehnssumme! Denn wer unterschreibt, der haftet!

    Das eine ist Familie untereinander, das andere gegenüber den Gläubiger! Grundsätzlich ist der Schuldner verpflichtet, seine Schulden zu begleichen.

    Wie auch immer, man kann nicht sich aussuchen, was man bezahlen will!

    In ihren Fall haftet ihre Partnerin mit ihrem Eigentum "Grundstück" hauptsächlich!

    Also ist ihr Überlegung 50:50 völlig absurdum. Weil sie selber keine Sicherheit stellen können, werden sie auch keine billigen Zinsen erhalten können.

    Ohne Grundschulden, kein Immobiliendarlehn, sondern nur Konsumdarlehn mit deren hohen Zinsen!
    Bedenken Sie, Sie wollen Schulden in ein Grundbuch eintragen lassen, was ihnen nicht gehört und nicht mit verheiratet sind!

    Stimmt die Partnerin der Darlehnsaufnahme über eine Grundschuldbestellung ihrer Person zu und heiratet sie nicht, sondern setzt sie vor der Tür, besitzen nichts am Haus!!! Außer die Pflicht zur Unterhaltszahlung.

    Noch Fragen, wer der Gewinner ist?

    Sie erlaubt ihnen nur ein Darlehn auf ihr Eigentum aufzunehmen, stehen sie nur als Schuldner drinnen, dürfen Sie im Fall einer Trennung die Schulden bezahlen, haben aber kein Anspruch, weil es kein Eigentum von ihnen ist.

    bruno68
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