Verkauf Haus mit PV-Anlage

+ Antworten
7Antworten
  1. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.12.2019
    Beiträge
    431
    Danke
    26

    Standard Verkauf Haus mit PV-Anlage

    Guten Tag, angenommen meine Anlage hat noch einen Buchwert von 5000 EUR. Ich verkaufe das Haus + ausgewiesener Preis der PV-Anlage von z.B. 10.000 EUR im Notarvertrag. Dann muß ich ja die 5000 EUR Gewinn versteuern. Was wäre wenn ich die Anlage für 2000 EUR verkaufe, also unter Buchwert. Kann ich dann den Verlust geltend machen? Danke

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.07.2013
    Beiträge
    2.826
    Danke
    129

    Standard AW: Verkauf Haus mit PV-Anlage

    unter Buchwert verstehst du den Wert der Anlagenteile und die Förderung der PV-Anlage ist bereits abgelaufen?

    Dann würde ich als Käufer des Hauses verlangen die Entsorgung des ausgedienten PV-Anlage anzustoßen. Meist kann man die alte PV-Anlage mit der Stromproduktion nicht mehr an ein Energieversorungsunternehmen verkaufen.... Somit ist die Anlage für viele Käufer nur noch Schrott der entsorgt werden muss.

  3. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.12.2019
    Beiträge
    431
    Danke
    26

    Standard AW: Verkauf Haus mit PV-Anlage

    Nein, Anlage ist erst fünf Jahre alt, Einspeisevertrag läuft noch. Buchwert ist der Wert abzüglich der Abschreibung. Und dieser Wert ist noch höher als der Preis den ich im notariellen Kaufvertrag angegeben habe. Wollte auf jeden Fall keinen Verkaufsgewinn machen wegen der Steuer.

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.572
    Danke
    252

    Standard AW: Verkauf Haus mit PV-Anlage

    Generell kann du das sicher versuchen auszuhandeln und anzusetzen. Im Gegenzug zahlt der Erwerber aber mehr Grunderwerbsteuer, wenn man davon ausgeht, dass der gleiche Gesamtpreis erzielt werden soll. Außerdem hat er dann kaum Abschreibung. Ob er sich darauf einlässt?
    Vermutlich nur, wenn du ihm beim Gesamtpreis engegenkommst.

    Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass das Finanzamt ggf. rückwirkend Liebhaberei annimmt, wenn kummuliert nur Verluste erzielt wurden.
    Dann hättest du ggf. gegenteiliges erreicht.

    Außerdem scheint bei Veräußerungsgewinnen die 5tel Regelung zu gelten:
    https://de.blog.milkthesun.com/hinwe...oltaikanlagen/

    Die Summe der Abgaben wird sich gar nicht viel nehmen. Die Frage ist nur, wer die zahle (Käufer oder Verkaufer) und ob ein finanzieller ausgleich dafür gefunden wird.

  5. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.12.2019
    Beiträge
    431
    Danke
    26

    Standard AW: Verkauf Haus mit PV-Anlage

    Das Haus wurde verkauft für Betrag X. In diesem Kaufpreis sind 5000 € enthalten für die PV-Anlage. Die Anlage hat aber noch einen Buchwert von 8500 €. Die Verträge sind schon lange abgeschlossen.

  6. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.572
    Danke
    252

    Standard AW: Verkauf Haus mit PV-Anlage

    Ok. Dann würde ich es als Buchverlust ansetzen und hoffen, dass das Finanzamt nicht zu Liebhaberei tendiert.

    Hast du das Thema der Nichtsteuerbarkeit wegen Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der Umsatzsteuer beachtet?

  7. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.12.2019
    Beiträge
    431
    Danke
    26

    Standard AW: Verkauf Haus mit PV-Anlage

    Der Verkauf erfolgt erst am 01.06 2022 gemäß Notarvertrag. Ich mache jetzt meine Umsatzsteuer für 2021 und gebe dann die Betriebsaufgabe nächstes Jahr bei der Steuer an?

  8. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.572
    Danke
    252

    Standard AW: Verkauf Haus mit PV-Anlage

    Für eventuell anfallende Umsatzsteuer ist Leistung oder Gegenleistung ausschlaggebend.

    Leistungszeitpunkt für die Leistung ist der Übergang Nutzen und Lasten laut Notarvertrag.
    Zeitpunkt der Gegenleistung ist der Zahltag.

    Bei Sollversteuerung kommt es darauf an, welcher der beiden Zeitpunkte eher ist. Dann ist die Ust fällig.
    Bei Istversteuerung kommt es auf das Zahlungsdatum an.
    Ich gehe davon aus, dass du die Istversteuerung gewählt hast.

    Allerdings gibt es bei Geschäftsveräußerung einen Ausnahmetatbestand, das der Umsatz nicht steuerbar ist und damit keine UST fällig wäre.
    Wenn du also nicht noch weitere Umsatsteuerpflichtigen Umsätze hättest, wäre das vermutlich auf dich zutreffend.
    Meist stehen dazu Angaben aber auch im Notarvertrag.

    Für die Ertragsteuer (Einkommensteuer) dürfte der Übergang Nutzen und Lasten laut Notarvertrag ausschlaggebend sein.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 04.02.2022, 18:32
  2. Vollfinanzierung Haus - Verkauf kurz danach möglich?

    Von TraumvomHaus im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 50
    Letzter Beitrag: 06.11.2019, 17:08
  3. Verkauf oder nicht Verkauf

    Von slowrookie im Forum Immobiliengeschäfte
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 16.10.2018, 07:57
  4. Haus verkauf 2020, brauche aber jetzt Geld

    Von altersack im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 61
    Letzter Beitrag: 03.01.2018, 13:42
  5. Haus Verkauf und Umfinanzierung

    Von Regulator im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 02.02.2015, 11:42