Kriterien für den Bezug von Arbeitslosengeld bei kurzfristiger Kündigung

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  1. Avatar von Schrippe
    Schrippe

    Standard Kriterien für den Bezug von Arbeitslosengeld bei kurzfristiger Kündigung

    Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen. Mein Arbeitgeber hat sich kurzfristig entschlossen, mich ab November nicht weiter zu beschäftigen. Bisher hatte ich zweimal lediglich befristete Jahresverträge. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber war ich unbefristet beschäftigt. Nun bin ich nicht sicher, für welchen Zeitraum ich Arbeitslosengeld beanspruchen kann, bevor ich „Hartz IV“ beziehen muss. Da ich noch nie vorher arbeitslos war, weiß ich nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

  2. Avatar von Christof
    Christof

    Standard AW: Kriterien für den Bezug von Arbeitslosengeld bei kurzfristiger Kündigung

    Zitat Zitat von Schrippe
    Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen. Mein Arbeitgeber hat sich kurzfristig entschlossen, mich ab November nicht weiter zu beschäftigen. Bisher hatte ich zweimal lediglich befristete Jahresverträge. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber war ich unbefristet beschäftigt. Nun bin ich nicht sicher, für welchen Zeitraum ich Arbeitslosengeld beanspruchen kann, bevor ich „Hartz IV“ beziehen muss. Da ich noch nie vorher arbeitslos war, weiß ich nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
    Hallo Schrippe,

    Um überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, musst du mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung gearbeitet haben.

    Der Zeitraum der Zahlung richtet sich wohl danach, wie lange du überhaupt gearbeitet hast.

    Christof

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