Stellschrauben Forward-Darlehen

+ Antworten
6Antworten
  1. Avatar von Schumi18
    Schumi18 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    29.11.2018
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard Stellschrauben Forward-Darlehen

    Hallo zusammen,

    folgende Situtation
    Darlehen 1: ausgezahlt Nov 2014
    Darlehen 2: ausgezahlt Jan 2015
    Zinsbindung 20 Jahre, Zins 3,0%

    Ich beabsichtige nach 10 Jahren zu kündigen um einen besseren Zinssatz zu bekommen.
    Hauswert: 650.000 , Restschuld nach 10,5 Jahren ~230.000, Haushaltsnetto 6000€ inkl. Kindergeld
    Kreditnehmer: Baujahr 1978 und 1981

    Die "Beratung" bei In....hyp war naja....erst völlig falsches Angebot geschickt, jetzt ein Angebot mit quasi Volltilgung (Restschuld 250€) und Sondertilgungsmöglichkeit...aber die Sondertilgung darf die Zinsbindung nicht unterschreiten -> max. Sondertilgung 250€ keine Möglichkeit zur Anpassung der Tilgungsrate, dafür 0,1% teurer als der echte Volltilger

    Gibt es beim Forward magische Grenzen? Also Vorlaufzeit, Kredit:Hauswert, Endalter der Kreditnehmer, Tilgungsrate....?

    @noelmaxim Interessant für dich?

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.937
    Danke
    519

    Standard AW: Stellschrauben Forward-Darlehen

    @Schumi18, wenn Sie beide Darlehen ablösen möchten ist das Januar 2015 mit bei 6 monatiger Kündungsfrist zum Juni 2025 ablösbar.
    Das andere von November 2014 müsste dann noch mitschleifen mit 2 Monate Variables Darlehen.
    Geht das nicht dann teilt man die Darlehen auf einmal November 2014 plus 6 Monate = April 2025 und dann eben Juni 2025.
    Möchten Sie ein Angebot über EUR 230.000?
    Welche Sollzinsbindung?
    Welche monatliche Rate?
    Selbstverständlich kann man den Tilgungssatz "kostenfrei" wechseln wie Sie es möchten.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Stellschrauben Forward-Darlehen

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    @Schumi18, wenn Sie beide Darlehen ablösen möchten ist das Januar 2015 mit bei 6 monatiger Kündungsfrist zum Juni 2025 ablösbar.
    Das andere von November 2014 müsste dann noch mitschleifen mit 2 Monate Variables Darlehen.
    Geht das nicht dann teilt man die Darlehen auf einmal November 2014 plus 6 Monate = April 2025 und dann eben Juni 2025.
    Möchten Sie ein Angebot über EUR 230.000?
    Welche Sollzinsbindung?
    Welche monatliche Rate?
    Selbstverständlich kann man den Tilgungssatz "kostenfrei" wechseln wie Sie es möchten.
    Warum? Er kann doch auch beide Darlehen zu Juni 2025 kündigen und dann mit einer Summe ablösen.

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: Stellschrauben Forward-Darlehen

    Haben wirklich beide die gleiche Zinsbindung von 20 Jahren? Fände ich jetzt etwas ungewöhnliche bei gleicher Zinsbindung und gleichem Zinssatz.
    Oder ist ggf. eins ein KFW Darlehen mit 10 Jähriger Zinsbindung?

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.937
    Danke
    519

    Standard AW: Stellschrauben Forward-Darlehen

    Hallo tneub, sicherlich haben Sie hier was übersehen. Zinsfestschreibungen jeweils 10 Jahre beider abzulösenden Darlehen.(Die 20 Jahre sind von Ihnen sicherlich ein Missverständnis) Dazu die BGB Kündigungsfrist 489 und wir haben Sommer 2025 als Ablösung.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Stellschrauben Forward-Darlehen

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo tneub, sicherlich haben Sie hier was übersehen. Zinsfestschreibungen jeweils 10 Jahre beider abzulösenden Darlehen.(Die 20 Jahre sind von Ihnen sicherlich ein Missverständnis) Dazu die BGB Kündigungsfrist 489 und wir haben Sommer 2025 als Ablösung.
    ????? Wenn die Zinsfestchreibungszeit 10 Jahre wäre, wozu bringt man dann BGB § 489 ins Spiel?

  7. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.937
    Danke
    519

    Standard AW: Stellschrauben Forward-Darlehen

    Sorry noelmaxim man soll nicht zuviel auf einmal machen. Damit meinte ich mich gerade.
    Ja klar, hier Sollzinsbindung über 20 Jahre - steht ja auch oben - und Sonderkündigung nach BGB 489.
    Wir hatten vorhin auch schon Kontakt mit den freundlichen Kunden.
    Also Sommer 2025 Sonderkündigung bzw. vorzeitige Ablösung.

Ähnliche Themen

  1. Forward Darlehen

    Von Lipsianer im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 16.01.2021, 15:21
  2. forward darlehen

    Von jamesjunior im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 12.04.2019, 14:47
  3. Forward-Darlehen

    Von Horst24 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 45
    Letzter Beitrag: 08.06.2018, 08:34
  4. Forward Darlehen

    Von rotichfab im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 29.09.2015, 16:51
  5. Forward-Darlehen

    Von MQ6 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 15.04.2014, 16:08