folgende Situtation
Darlehen 1: ausgezahlt Nov 2014
Darlehen 2: ausgezahlt Jan 2015
Zinsbindung 20 Jahre, Zins 3,0%
Ich beabsichtige nach 10 Jahren zu kündigen um einen besseren Zinssatz zu bekommen.
Hauswert: 650.000 , Restschuld nach 10,5 Jahren ~230.000, Haushaltsnetto 6000€ inkl. Kindergeld
Kreditnehmer: Baujahr 1978 und 1981
Die "Beratung" bei In....hyp war naja....erst völlig falsches Angebot geschickt, jetzt ein Angebot mit quasi Volltilgung (Restschuld 250€) und Sondertilgungsmöglichkeit...aber die Sondertilgung darf die Zinsbindung nicht unterschreiten -> max. Sondertilgung 250€ keine Möglichkeit zur Anpassung der Tilgungsrate, dafür 0,1% teurer als der echte Volltilger
Gibt es beim Forward magische Grenzen? Also Vorlaufzeit, Kredit:Hauswert, Endalter der Kreditnehmer, Tilgungsrate....?
@Schumi18, wenn Sie beide Darlehen ablösen möchten ist das Januar 2015 mit bei 6 monatiger Kündungsfrist zum Juni 2025 ablösbar.
Das andere von November 2014 müsste dann noch mitschleifen mit 2 Monate Variables Darlehen.
Geht das nicht dann teilt man die Darlehen auf einmal November 2014 plus 6 Monate = April 2025 und dann eben Juni 2025.
Möchten Sie ein Angebot über EUR 230.000?
Welche Sollzinsbindung?
Welche monatliche Rate?
Selbstverständlich kann man den Tilgungssatz "kostenfrei" wechseln wie Sie es möchten.
@Schumi18, wenn Sie beide Darlehen ablösen möchten ist das Januar 2015 mit bei 6 monatiger Kündungsfrist zum Juni 2025 ablösbar.
Das andere von November 2014 müsste dann noch mitschleifen mit 2 Monate Variables Darlehen.
Geht das nicht dann teilt man die Darlehen auf einmal November 2014 plus 6 Monate = April 2025 und dann eben Juni 2025.
Möchten Sie ein Angebot über EUR 230.000?
Welche Sollzinsbindung?
Welche monatliche Rate?
Selbstverständlich kann man den Tilgungssatz "kostenfrei" wechseln wie Sie es möchten.
Warum? Er kann doch auch beide Darlehen zu Juni 2025 kündigen und dann mit einer Summe ablösen.
Haben wirklich beide die gleiche Zinsbindung von 20 Jahren? Fände ich jetzt etwas ungewöhnliche bei gleicher Zinsbindung und gleichem Zinssatz.
Oder ist ggf. eins ein KFW Darlehen mit 10 Jähriger Zinsbindung?
Hallo tneub, sicherlich haben Sie hier was übersehen. Zinsfestschreibungen jeweils 10 Jahre beider abzulösenden Darlehen.(Die 20 Jahre sind von Ihnen sicherlich ein Missverständnis) Dazu die BGB Kündigungsfrist 489 und wir haben Sommer 2025 als Ablösung.
Hallo tneub, sicherlich haben Sie hier was übersehen. Zinsfestschreibungen jeweils 10 Jahre beider abzulösenden Darlehen.(Die 20 Jahre sind von Ihnen sicherlich ein Missverständnis) Dazu die BGB Kündigungsfrist 489 und wir haben Sommer 2025 als Ablösung.
????? Wenn die Zinsfestchreibungszeit 10 Jahre wäre, wozu bringt man dann BGB § 489 ins Spiel?
Sorry noelmaxim man soll nicht zuviel auf einmal machen. Damit meinte ich mich gerade.
Ja klar, hier Sollzinsbindung über 20 Jahre - steht ja auch oben - und Sonderkündigung nach BGB 489.
Wir hatten vorhin auch schon Kontakt mit den freundlichen Kunden.
Also Sommer 2025 Sonderkündigung bzw. vorzeitige Ablösung.