Wohnung Eigentümer mein Bruder und ich.
Grundschuld 1: liegt Grundschuldbrief + Löschungsbewilligung von der Bank vor
Grundschuld 2: hat sich Großvater eine Grundschuld eintragen lassen (verstorben - Großmutter geerbt - Bruder und ich)
Die Wohnung läuft noch auf verstorbenen Vater aber
eindeutig Erben 50% Bruder und ich. (Großvater verstorben, Großmutter verstorben später Sohn (Sohn = unser Vater verstorben)
Grundschuld 1: kann ich über Vollmacht über Tod hinaus löschen lassen (kein Problem)
Grundschuld 2: kann ich über Vollmacht Großmutter über Tod hinaus die wiederum Vollmacht über Tod hinaus vom Mann (Großvater)
bestätigen lassen (keine Forderungen deshalb möchte ich es löschen lassen.)
Wird dazu Grundschuld 2 ein Grundschuldbrief (nicht mehr vorhanden) oder Löschungsbewilligung benötigt.
Es gab nie einen Kredit vom Vater (Großvater) an Sohn (unseren Vater) Eintragung wurde gemacht weil
Vater nicht mit Geld umgehen konnte.
Muss ich da extra nach Heilbronn zum Notar oder kann ich das in BW bei jedem Notar klären?
Über unzählige Vollmachten vom Notar über Tod hinaus kann ich sowohl Großvater verstorben, Großmutter verstorben, Mutter und auch Vater verstorben
in allen Angelegenheiten vertreten.
Unsere Mutter wurde durch eine Versicherung mit Geld bis zu Tode abgesichert
deshalb hat Sie dann auch Erbe ausgeschlagen. Alles unterhalb der Freibeträge
und keine Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer.
Hintergrund:
Mein Bruder und ich möchten in ein paar Jahren die Wohnung vielleicht
verkaufen dann stehen wir vor dem Problem der Grundschuld!
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#2
Bankkaufmann
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AW: Grundschuld löschen lassen wie ?
Hallo Martin, heutzutage trägt man Buchgrundschulden ein. Keine Briefgrundschulden wie früher.
Es ist hier die Frage ob Ihr Großvater die Grundschuld als Briefgrundschuld hat eintragen lassen.
Wenn ja dann muss der Grundschuldbrief her.
Gibt es diesen nicht mehr - was möglich ist - dann über Notar ein Aufgebotsverfahren machen. Dauert paar Monate, Googeln.
Notar hilft hier auf jeden Fall weiter.
Auch bei alten Bankengrundschulden wo der Grundschuldbrief weg ist benötigt man bei einer Löschung das Aufgebotsverfahren.
Hallo Martin, heutzutage trägt man Buchgrundschulden ein. Keine Briefgrundschulden wie früher.
Es ist hier die Frage ob Ihr Großvater die Grundschuld als Briefgrundschuld hat eintragen lassen.
Wenn ja dann muss der Grundschuldbrief her.
Gibt es diesen nicht mehr - was möglich ist - dann über Notar ein Aufgebotsverfahren machen. Dauert paar Monate, Googeln.
Notar hilft hier auf jeden Fall weiter.
Auch bei alten Bankengrundschulden wo der Grundschuldbrief weg ist benötigt man bei einer Löschung das Aufgebotsverfahren.
Zunächst alle Angaben ohne Gewähr!
Zur Löschung eines Darlehens/Hypothek muss der/die Eigentümer einen formlosen Antrag mit öffentlicher Beglaubigung
der Unterschrift (i.d.R. durch Bürgermeister/Ortsgerichte/Stadtverwaltungen u.a. je nach Bundesland) aller
Eigentümer bei dem Grundbuchamt stellen.
Die Löschungsbewilligung und ggfls. der Grundschuldbrief, sowie der Antrag sind dazu dem Grundbuchamt vorzulegen.
Sofern der Grundschuldbrief verloren ist, kann man beim dem Amtsgericht (UR-Sache) wo das Grundbuch geführt wird,
ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss des Grundschuldbriefes beantragen.
Ist das Grundbuch nicht auf die Rechtsnachfolger berichtigt, muss zunächst mit einem Erbnachweis die Berichtigung
beantragt werden.
Das betreffende Amtsgericht kann dir auf jedem Fall telefonisch die benötigten Antworten geben.
Alle Angaben ohne Gewähr!
PS: Briefgrundschulden haben keinen zeitlichen (früher/heute) Rahmen. Genossenschaftsbanken nutzen diese gerne im Verbund.
@Funbiker, ja so kenne ich das auch mit dem Aufgebotsverfahren. Anzeige auch im Bundesanzeiger.
Ein Kunde aus dem Schwarzwald hatte dies. Das ging aber dann noch etwas länger als die ersten prognostizierten 6 Monate.
Deswegen überall nachschauen. Oft wurde auch der Grundschuldbrief wenn er zuhause war in einem Ordner einfach in einer Sicherheitshülle abgeheftet.
Viel Erfolg beim Suchen, und wenn nicht, dann Aufgebotsverfahren.
@Funbiker, ja so kenne ich das auch mit dem Aufgebotsverfahren. Anzeige auch im Bundesanzeiger.
Ein Kunde aus dem Schwarzwald hatte dies. Das ging aber dann noch etwas länger als die ersten prognostizierten 6 Monate.
Deswegen überall nachschauen. Oft wurde auch der Grundschuldbrief wenn er zuhause war in einem Ordner einfach in einer Sicherheitshülle abgeheftet.
Viel Erfolg beim Suchen, und wenn nicht, dann Aufgebotsverfahren.
gehen Sie zum Amtsgericht, lassen Sie sich ein Grundbuchauszug geben, dort stehen alle Gläubiger drinnen.
Dort steht auch "drinnen", ob "mit Brief" oder "ohne Brief", die Schulden in Abt. III eingetragen worden sind.
Wie kann man so schlammig mit sein Erbe umgehen? Denn wenn "mit Brief" im Grundbuch steht, haben Sie rein rechtlich nicht bezahlt! Ein unseriöses Inkasso-Unternehmen könnte mit diesen "Brief", doppelt kassieren!
Auf der einen Seite "der Schuldbrief über die Summe x" und auf der anderen Seite sie und ihr Bruder, schriftlich gar nichts, außer das Wort, dass ihre Groß- und Eltern bezahlt haben.
Wie wirkt das auf das Gericht aus? Auf der einen Seite ein Schuldschein, der, mit der Begleichung der Schuld, entwertet und zwingend verausgabt hätte müssen. Auf der anderen Seite, das Wort von 3. Personen, die kein schriftlicher Beweis der Tilgung vorlegen können!
@Bruno, nicht wirklich Ihr Gedanke dass ein Inkassounternehen im Papierfabfall den Grundschuldbrief findet und dann damit eine Forderung geltend macht?
Das glaube ich nun wirklich nicht.
Jedoch klar, es mag Schlamperei sein, aber eher doch damals beim Sortieren, Aufbewahren des Grundschuldbriefes gut gemeinter Wille.
Wie soll den ein Grundschuldbrief aussehen? Das wird auch wohl Jahres abhängig sein! Wann haben die Großeltern die Schulden aufgenommen? Vor hundert Jahren, wurde der Brief erstellt und den Gläubiger ausgehändigt, wurde der Brief auch nach der Schulderfüllung auch wieder ausgehändigt?
Wo ist dieser dann? Oder wer hat den Brief, jetzt?
Bedenke, Grundbriefe sind Land- oder Objektgebunden und nicht Personengebunden! Denn wäre die Urkunde an Personen gebunden, so verlöscht das Recht mit dem Tod der Person, eine Neuvererbung auf die Kinder wäre ausgeschlossen.
Etwas Ähnliches erlebte ich auch, zur Sicherung einer Investition wurden 200.000 DM als Grundschuld abgetreten, davon 50.000 DM als Mietaval. Nach 10 Jahren war diese deutsche Bank nicht in der Lage, die Grundschuld, trotz Begleichung des Darlehns in der Lage, die Grundschuld freizugeben!
Erst mit Androhung die Bafin einzuschalten, dass diese wegen Unterschlagung und Vorenthaltung, § 263 StGB gegen den Vorstand dieser deutschen Bank ermittelt, waren die Mitarbeiter in der Lage, die ersten 150.000 DM durch einen Notar freizubekommen!
Die restlichen 50.000 DM waren leider unauffindbar! Mit letzter Frist und Androhung wurden die 50.000 DM Grundschuld auf einmal, statt in der Außenstelle Flensburg, diese wurde 2 Jahre vorher geschlossen! Wie die 50.000 DM der Grundschuld, dann in die Außenstelle Düsseldorf gelangte, konnte diese deutsche Bank nicht erklären.
Eigentlich sollten, die beiden Grundschulden nach der Schließung der Außenstelle Flensburg, in der Außenstelle Hamburg vollständig vorhanden sein.
Was wäre, wenn einer 10 Jahre später mit der Grundschuld aufgetaucht wäre und die dann die 25.600 € verlangt hätte? Was könnte man als schriftlichen Gegenbeweis der Begleichung beibringen? Nichts!
Denn Ü-Träger, Postanweisung und Schecks alles weg, was soll da ein Gericht entscheiden?
Wie heißt es: "Scripta manent." ; „Nur Geschriebenes ist von Dauer.“!
Deshalb gehört für eine saubere unanfechtbare Eigentumsklärung, stets immer das Wissen um den Verbleib, der verausgabten dauerhaften Grundschuldtitel!
ich habe beide Grundschuldbestellungen vom Notar mit Siegel
und Unterschrift in Unterlagen gefunden.
Bin jemand der nichts wegwirft allerdings bei 3 Hausständen (Unterlagen Großeltern, Unterlagen Eltern
und eigenen da kommt was zusammen an Unterlagen.)
1 x Grundschuld + Löschungsbewilligung
1 x Grundschuld Großvater an Sohn (beide verstorben)
Ich kann doch über Vollmachten über Tod hinaus jetzt erklären,
dass Großvater keine Forderung gegen Sohn hat oder einfach
Nachweis über Erbe Bruder und ich.
Eigentümer sind mein Bruder und ich.
Benötige ich da ein OK von meinem Bruder die Grundschuld zu löschen?
Suchen hat sich vermutlich gelohnt ;-)
Aber danke für die Info`s.
Ich möchte jetzt Grundbuch sauber umschreiben (Bruder und mich) und alle Grundschulden
löschen lassen. Damit wenn Verkauf doch mal ansteht kann man schneller
reagieren. Der Mietertrag ist wegen Renovierung in 2-4 Jahren recht klein.
Eine Afa wurde für die Wohnung auch noch nicht gemacht.
Kaufdatum 2002/2003 (Einzug 2003)
Ein paar Eckdaten zum Mietertrag:
Verkaufspreis mind. ca. 300.000 - 350.000 € (fast 100qm gute Lage mit Balkon, Aufzug, Keller, Tiefgarage / Heilbronn Baujahr 2002)
Warmmiete: 1100 €
Nebenkosten: 200 € (Wasser / Heizung / Grundsteuer)
nicht umlagefähig: 100 € (Wartung, Hausverwaltung + Rücklage Sonderumlage anstehende Renovierung)
= 800 € / 2 = 400 € (50% / 50% Bruder und ich)
abzgl. Afa Steuersatz bei ca. 30% Steuersatz.
Es werden ca. 330-340 € Mietertrag (50%) pro Monat übrig bleiben.
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noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Grundschuld löschen lassen wie ?
Zitat von Martin79HN
Guten Morgen,
ich habe beide Grundschuldbestellungen vom Notar mit Siegel
und Unterschrift in Unterlagen gefunden.
Bin jemand der nichts wegwirft allerdings bei 3 Hausständen (Unterlagen Großeltern, Unterlagen Eltern
und eigenen da kommt was zusammen an Unterlagen.)
1 x Grundschuld + Löschungsbewilligung
1 x Grundschuld Großvater an Sohn (beide verstorben)
Ich kann doch über Vollmachten über Tod hinaus jetzt erklären,
dass Großvater keine Forderung gegen Sohn hat oder einfach
Nachweis über Erbe Bruder und ich.
Eigentümer sind mein Bruder und ich.
Benötige ich da ein OK von meinem Bruder die Grundschuld zu löschen?
Suchen hat sich vermutlich gelohnt ;-)
Aber danke für die Info`s.
Ich möchte jetzt Grundbuch sauber umschreiben (Bruder und mich) und alle Grundschulden
löschen lassen. Damit wenn Verkauf doch mal ansteht kann man schneller
reagieren. Der Mietertrag ist wegen Renovierung in 2-4 Jahren recht klein.
Eine Afa wurde für die Wohnung auch noch nicht gemacht.
Kaufdatum 2002/2003 (Einzug 2003)
Ein paar Eckdaten zum Mietertrag:
Verkaufspreis mind. ca. 300.000 - 350.000 € (fast 100qm gute Lage mit Balkon, Aufzug, Keller, Tiefgarage / Heilbronn Baujahr 2002)
Warmmiete: 1100 €
Nebenkosten: 200 € (Wasser / Heizung / Grundsteuer)
nicht umlagefähig: 100 € (Wartung, Hausverwaltung + Rücklage Sonderumlage anstehende Renovierung)
= 800 € / 2 = 400 € (50% / 50% Bruder und ich)
abzgl. Afa Steuersatz bei ca. 30% Steuersatz.
Es werden ca. 330-340 € Mietertrag (50%) pro Monat übrig bleiben.
Der Notar veranlasst das doch dann alles, da musst du nichts wissen!!
.....oder wolltest du uns nur mal wieder (abermals) deine guten Vermögenswerte und saubere Finanzplanung in Erinnerung rufen?
Hallo Noelmaxim,
es war nicht meine Absicht
"oder wolltest du uns nur mal wieder (abermals) deine guten Vermögenswerte und saubere Finanzplanung in Erinnerung rufen?"
Wie von Dir richtig geschrieben habe die Info`s und Notar kann alles
weitere veranlassen. Andere Dinge Miete / Ertrag / Verkauf oder doch nicht kläre ich innerhalb der Familie.
Krankheit bzw. Job meiner Frau (zu stressig) sind alles Faktoren die mich im Augenblick beschäftigen.
Ich empfehle grundsätzlich, ein persönliches erscheinen vorm Notar, keine Vertretung!
Beide gleichzeitig! Beide erklären zusammen, die Löschungen der Grundschulden in Abt. III, die Änderung der Eigentümer in Abt I, die Löschung der Last in Abt. II, gegenüber dem Notar!
Folgendes müsste dann stehen: Abteilung I Erbengemeinschaft, Abteilung II nichts, "keine Last" oder ähnliches, Abteilung III sauber, Stempelabdruck "keine Last"
Ich gehe davon aus das die Erbscheine und etliches mehr benötigt werden!
es gibt ein Testament mit Erbausschlagung Mutter und durch die Unterlagen sind eindeutig
mein Bruder und ich Eigentümer. Ein Erbschein haben wir nicht und war bisher nicht nötig.
Außerdem konnte ich alles über Vollmachten über Tod hinaus bisher Regeln.
Konstrukt entspricht bestimmt nicht der "Norm" ;-) aber über Vollmachten und über Tod hinaus
und Untervollmachten kann vieles geregelt werden.
Mein Bruder wird der Löschung zustimmen müssen somit
vermutlich das beste mit Ihm zum Notar zu gehen.
Wird auf ein Notar in Heilbronn hinauslaufen mit Besuch bei der Mutter im Pflegeheim.
Bis zu 3 Jahre nach dem Tod vom Vater könnte Mutter trotz einer
Erbausschlagung Regelung im Testament Ihren Pflichtteil einfordern. (Hat Versicherungen in Höhe von ca. 50T ausbezahlt
bekommen (gehört nicht zur Erbmasse und war im Vorfeld so geregelt) und wurde nur weil Barreserven durch Versicherung im Pflegeheim dann genommen.
(Rente + 50T reichen vermutlich nächsten 10 Jahre) zuvor hat Sie selbstverständlich mietfrei in der Wohnung nach Tod vom Vater (Ehemann) drin gewohnt.
Alles innerhalb Freigrenzen und Schenkungsfreigrenzen.
Deshalb werden wir die Umschreibung und Löschung der Grundschuld im April 2022 / Mai 2022 angehen. (April 2022 - Tod vom Vater 3 Jahre dann rum)
Wir haben einen fairen guten Umgang mit Mutter.