Tilgungsaussetzungsarlehen vorzeitig kündigen.

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  1. Avatar von andinissen
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    Standard Tilgungsaussetzungsarlehen vorzeitig kündigen.

    Moin Zusammen,
    Ich habe eine Frage an die Experten
    Rahmenbedingungen:
    2010 als Forward Darlehen ein TA Darlehen mit passendem Bausparer bei der Schwäbisch-Hall abgeschlossen. Auszahlung 2013.
    Nach Recherche bin ich schon in freudiger Erwartung auf die 10 Jahres Frist und habe auch schon dementsprechend inklusive der 6 monatigen Kündigungsfrist gekündigt.
    Nun lese ich aber den Passus, Zinssatz ist fest bis Zuteilung.
    Lohnt es sich über diesen Weg noch auf eine frühzeitigere Kündigung zu hoffen?
    Wären noch einmal 27 Monate mit 4,68% Zinsen auf den vollen Darlehensbetrag die ich sparen könnte.
    Ich gehe nicht davon aus, dass ich das Thema am Telefon mit einem Berater direkt lösen kann.
    Wie sollte man die Kündigung formulieren?
    Ggfs. könnte ich einen Anwalt einschalten, da relativ kostengünstig. Meine Gattin ist ReNo und sie hat einen netten Chef.
    Muss ja nicht sein, wäre an einer gütlichen Lösung interessiert.
    Vielen Dank im Voraus.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Tilgungsaussetzungsarlehen vorzeitig kündigen.

    Hallo Andinissen, Sie haben ein Forwarddarlehen gezeichnet welches dann 2013 zur Auszahlung kam.
    Nach BGB 489 können Sie von dem Auszahlungsdatum 10 Jahre dazuzählen und dann mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist kündigen.
    Beispiel Auszahlung 31.03.2013. Dann kündigen Sie zum 31.03.2023 plus 6 Monate also 31.09.2023.

    Deswegen können nach BGB nach 10 Jahren auch normale Direkttilgungsdarlehen die 15 oder 20 Jahre festgeschrieben sind so vorzeitig abgelöst werden.

    Einen Anwalt benötigen Sie hierzu nicht.

    Haben Sie so die Kündigung geschrieben?
    Haben Sie schon einen "Plan" für die Umschuldung dann in 2023?

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Tilgungsaussetzungsarlehen vorzeitig kündigen.

    Hallo,

    Zitat Zitat von andinissen
    Wären noch einmal 27 Monate mit 4,68% Zinsen auf den vollen Darlehensbetrag die ich sparen könnte.
    Soll das bedeuten, dass die Auszahlung Ende 2023 stattgefunden hat und du zu Mai 2024 gekündigt hast, dein Bausparvertrag aber bereits im März 2022 zuteilungsreif ist?

  4. Avatar von andinissen
    andinissen ist offline
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    Standard AW: Tilgungsaussetzungsarlehen vorzeitig kündigen.

    Moin Bankkaufmann,
    ich habe das Tilgungsaussetzungsdarlehen zum frühestmöglichen Termin gekündigt. Stichtag 10 Jahre nach Vollauszahlung plus die 6 Monate gesetzliche Kündigungsfrist.
    Da Auszahlung 30.10.2013 war, habe ich dann zum 30.04.2024 gekündigt.
    Ich werde zusätzlich mein Darlehen bei der Investitionsbank zum 30.10.2024 kündigen und möchte dann die Restsumme als Darlehen laufen lassen.
    Wären dann zusammen 2024 80 TEUR. Würde auch 100 TEUR aufnehmen und das Haus ein wenig sanieren, dann wird ja auch der Zinssatz besser.
    Also einen groben Fahrplan habe ich, es geht langsam an die Feinplanung und wann ich am besten das neue Darlehen abschließe.
    Kern meiner Frage war allerdings, der Passus mit der Zinsbindungsfrist. Ich habe hier im Forum gelesen, das "Zinsbindung bis Zuteilung" wie er bei mir steht angeblich angefochten werden kann. Daher meine Frage ob eventuell sogar die einfache Kündigungsfrist mit 3 Monaten greifen könnte und ich somit in 3 Monaten aus dem Vertrag rauskommen würde.
    VG

  5. Avatar von andinissen
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    Standard AW: Tilgungsaussetzungsarlehen vorzeitig kündigen.

    Zitat Zitat von BenniG
    Hallo,



    Soll das bedeuten, dass die Auszahlung Ende 2023 stattgefunden hat und du zu Mai 2024 gekündigt hast, dein Bausparvertrag aber bereits im März 2022 zuteilungsreif ist?
    1. Ja, ich habe zu Mai gekündigt.
    2. Nein, Zuteilungsreif ist der Bausparer noch lange nicht.
    3. Wichtig ist mir der Passus in der Zinsbindungsfrist. Dort steht das die Zinsbindung bis Zuteilung besteht. In anderen Threads habe ich gelesen, dass dieser Passus nicht korrekt ist und man daher direkt kündigen könnte. Ich gehe davon aus, dass es daher als variabel angesehen werden kann und somit nur die 3 Monatige Kündigungsfrist greifen würde, da nicht eindeutig.
    Jmd. schrieb es gäbe dazu ein BGH Urteil, dann wieder nicht, dann aber genügend Urteile.
    Wenn ich mich aber auf so etwas berufe, sollte ich gerne eine vernünftige Quelle haben und nicht aussagen treffen wie, ich habe gehört oder ähnliches...

  6. Avatar von andinissen
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    Standard AW: Tilgungsaussetzungsarlehen vorzeitig kündigen.

    https://www.finanz-forum.de/threads/...enoetigt-hilfe
    Es geht mir konkret um diesen Beitrag

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