Hallo, ich frage mich wie es das Finanzamt bewertet, wenn Werbungskosten (die dann später in Anlage N geltend gemacht werden) von einem Gemeinschaftskonto ("Oder-Konto") der Ehegatten bezahlt werden.
Kann Ehegatte A davon ausgehen, dass sie/er vom Gemeinschaftskonto bezahlte Werbungskosten vollständig geltend machen kann, solange die Bestellung oder bspw. ein Mietvertrag (doppelte Haushaltsführung) nur auf seinen Namen lauten?
Oder könnte das Finanzamt ein Problem daraus machen, dass die Bezahlung von einem Konto getätigt wurde auf das beide Ehegatten Zugriff haben.
Danke bereits für alle Hinweise und Informationen!