Unfall bei nicht eingetragenem bzw falschen motorrad rahmen

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  1. Avatar von Norri
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    Standard Unfall bei nicht eingetragenem bzw falschen motorrad rahmen

    hey,

    Mich würde mal folgendes interessieren, da ich mir überlege mir eine alte harley im starrahmen zuzulegen.

    Nun ist es so, dass bei alten harleys gerne mal getrickst wird bzw. nicht der rahmen verbaut ist, der unbedingt zum baujahr passt (oder ein kompletter nachbau ist), da alle starrahmen von harley davidson auf den ersten blick komplett gleich aussehen.

    Wie dem auch sei, mal angenommen ich kaufe mir so ein ding, überprüfe den verbauten rahmen täusche mich aber und in meiner Harley von 1952 ist ein rahmen von 1954 verbaut, welcher auch nirgends eingetragen ist, wie sieht das ganze dann versicherungstechnisch aus, wenn ich einen unfall bauen würde? Wir reden hier quasi von einem kfz, bei dem das teil, dass dem fahrzeug die idetität gibt, weil darauf die fahrgestellnummer steht, ohne tüv eintragung getauscht wurde.

    Würde das so ablaufen und die versicherung sagt'' Durch den einbau dieses nicht eingetragenen rahmens ist die BE erloschen und wir fordern nun regress maximal 5000€''

    Oder würde ein versicherer gar sagen'' durch den einbau eines anderen rahmens sind sie nicht das fahrzeug gefahren welches versichert wurde bzw. nicht in den papieren beschrieben ist, daher zahlen wir nicht bzw fordern den gesamten betrag der entstandenen schäden zurück''

    Könnte das szenario also dazu führen, dass ich auf den gesamten schäden eines unfalls sitzen bleibe (also sachschäden evtl. unfallrenten) oder muss eine kfz haftpflicht immer zahlen.

    Danke im vorraus

  2. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Unfall bei nicht eingetragenem bzw falschen motorrad rahmen

    Bei so einem alten Motorrad wäre doch sicher ein Gutachter dabei der genau das bescheinigen kann, oder auch nicht. Mit einem Gutachten kannst du als Laie nicht viel zusätzlich mehr machen, ggf. Den Gutachter belangen.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Unfall bei nicht eingetragenem bzw falschen motorrad rahmen

    Hallo Norri,

    lassen Sie das, solange nichts passiert ist alles i. O.. Aber wehe, wenn was passiert, dann zahlt keiner! Weder die Versicherungen, noch sonst wer!

    Fall a?

    Sie fahren mit dem Motorrad, Landstraße legen sich in die Kurve, Splitt auf der Straße, die Maschine rutsch weg, dann ist ein Bein oberhalb der Kniescheibe ab! Um die Schadensregulierung wird dann vor Gericht gestritten!
    Ein Gutachter stellt fest, dass diese Maschine fehlerhaft ist, dann wird zu ihren Lasten gequotelt!

    1. M. -Versicherung wird sich weigern den Schaden der Maschine ihnen zu ersetzen.
    2. Der AG kann sie haftbar machen, für den Vermögensschaden, den der AG erleidet.
    3. Das Entgelt der ersten 6 Wochen kann der AG verweigern, wegen Eigenschuld.
    4. Die GKV kann die Kostenzusage nur für die Notfallversorgung übernehmen. Damit wäre eine Reha nicht möglich.
    5. Eine dauerhafte Verrentung wäre wegen der fehlenden Versicherungsjahre nur in Art und Umfang Hartz IV.
    ..
    So setzt sich der wirtschaftliche Niedergang, bis zum Ende fort.

    Ich sehe noch die Horde derer, die so schlau waren, Motorrad zu fahren! Entweder sind Sie heute tot oder Beinamputiert, viele Fotos hängen in der Motorrad-Kneipe von ehemaligen angeblichen guten Motorradfahrer!

    Und überlegen Sie mal nach Motorräder von 1952, also 70 Jahre alte Motorräder! Was soll da noch original sein?

    bruno68

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Unfall bei nicht eingetragenem bzw falschen motorrad rahmen

    Hier etwas zu meiner Einschätzung von Gestern!
    Unfall: Schmerzensgeld wegen nicht verkehrssicherem Wagen
    Aktualisiert am 24.01.2022, 13:15 Uhr

    Frankfurt/Main (dpa) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Mietwagenfirma zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, nachdem eine Kundin bei einem Unfall mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug sehr schwere Verletzungen erlitten hatte.

    Mehr News aus Hessen finden Sie hier

    Die Frau hatte bei dem Unfall im Herbst 2010 den linken Arm verloren. Das Auto hatte sich wegen eines Defekts an der Lenksäule bei hoher Geschwindigkeit überschlagen.

    Es gehöre zu den "Kardinalpflichten" des Vermieters, ein verkehrssicheres Auto zur Verfügung zu stellen, urteilten die Richter in der am Montag veröffentlichten, nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az.: 2 U 28/21). Insbesondere die Bremsen und die Lenkung müssten funktionsfähig sein. Die Firma könne sich nicht auf den vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss für unverschuldete Schäden berufen.

    Das OLG sprach der Klägerin 90.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 160 Euro zu. Gegen die Entscheidung kann noch Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden.
    Ob allerdings beim "privat" Kauf der Verkäufer je etwas bezahlt? Wo nix ist, ist auch nix zu holen!

    bruno68

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