Vorzeitige Verfügung über vermögenswirksame Leistungen
Als ich vor drei Jahren meinen Bausparvertrag abschloss, konnte ich nicht ahnen, dass ich heute arbeitslos sein würde. Ein halbes Jahr lang habe ich versucht, die Beiträge dennoch zu zahlen, die monatliche Belastung ist allerdings einfach zu hoch. Habe ich die Möglichkeit, diesen Bausparvertrag zu kündigen, ohne dass es zu Abzügen an der angesparten Summe kommt? Arbeitslosigkeit müsste doch eigentlich ein triftiger Grund dafür sein...
LG, Anita
AW: Vorzeitige Verfügung über vermögenswirksame Leistungen
Hallo Anja,
arbeitslosigkeit ist ein gesetzlich vorgegebener Grund um seine VL ohne abzüge und prämienunschädlich zu kündigen.
Du wirst allerdings auf den Abschlußkosten sitzen bleiben.In der Regel sind diese eh im Vorfeld einbehalten worden.
mfg
F.T
AW: Vorzeitige Verfügung über vermögenswirksame Leistungen
Hallo, vielleicht ist eine Kündigung gar nicht nötig!
Es gibt keinerlei Verpflichtung einen Bausparvertrag weiter zu besparen.
Soll heißen, dass kapital bleibt einfach liegen und wird weiter verzinst.
Arbeitslosigkeit ist kein Grund, der auf die Vertragsgestalung des Bausparvertrages Einfluss nimmt. Bisher wurden die Sparbeträge nach dem Vermögensbildungsgestz vom Nettogehalt abgeführt. Je nach Arbeitgerbersituation hat sich dieser mehr oder minder oder auch gar nicht beim Bruttoverdienst beteiligt.
Eine Kündigung des Bausparvertrages vor Ablauf der Bindefrist ist in aller Regel immer mit Abzügen verbunden. Da gibt es grosse Abweichungen zwischen den Bausparkassen. Zwischen 0,5 % und 3 % Abzug sind üblich,
was aber bei dringenden Geldbedarf nicht wirklich gravierend ist.
Mein Tip : Bei der Bausparkasse nachfragen , ob eine Teilkündigung möglich ist. Die bisherige Bausparsumme wird dann nur geteilt und ich habe später die Möglichkeit . ohne erneute Abschlussgebühr , den Vertrag weiter mit Beiträgen zu besparen.
Da die Wohnungsbauprämie erst nach Ablauf übertragen wird, ist auch da eine Teilung von Vorteil.