ich habe 50k Euro in Barvermögen, das ich gerne auf mein Girokonto einzahlen möchte. Jetzt habe ich von der Meldegrenze bei 10.000 € gelesen und kann die Herkunft des Geldes nicht nachweisen. Es stammt von meinem verstorbenen Onkel, der etwas Vermögen besessen hat.
Gibt es eine zeitliche Frist, in derer die Grenze von 10k meldepflichtig bleibt? Mir ist klar, dass ich ab dieser Grenze die Herkunft des Geldes nachweisen muss, aber in welchem Zeitraum sind Teilbeträge möglich, so dass der Nachweis nicht erbracht werden muss?
Ich habe noch 2 weitere Girokonten und würde die Einzahlungen verteilen.
Vielleicht sehe ich die ganze SAche auch so eng, aber ich habe keinerlei Erfahrung in diesem Bereich.
du solltest da etwas vorsichtig sein. 10.000 Euro ist nur die gesetzliche Grenze, ab der ein Nachweis erfolgen MUSS. Die Bank darf aber auch schon bei 5000 oder 3000 Euro einen Nachweis verlangen und bei Nichtnachweisbarkeit melden.
Unterhalb der MUSS Grenze geht es bei Banken oft darum, ob die Geldeinzahlung zu deinem "normalen" Kontoverlauf passt. Also ein Geschäftsinhaber, der jede Woche 2 Mal seine Kasse bar einzahlt, wird bei 5000 Euro kein Problem mit der Bank bekommen, weil das eben oft und regelmäßig passiert. Ein privater Mensch, der niemals Bareinzahlungen hat und plötzlich 5000 Euro einzahlt, da kann die Bank schon aktiv werden.
Wenn du keinen Erbschein hast, dann einfach diesen beim Nachlassgericht beantragen... schon kannst du den Geldfluss nachweisen.
Habe selbst mehr als das doppelte von Deinem genannten Betrag in BAR und dies als "Ottonormalbürger" der weder regelmäßige Einzahlungen macht noch Überweisungen in 10x K Höhe erhält wieder digital in Umlauf bringen ist nicht so leicht. Es wird einem grundsätzlich böses unterstellt und man muss selbst Nachweise bringen über die Herkunft anstatt umgekehrt.
Eigentlich eine Frechheit, denn jeder Mensch hat das Recht Sachwerte oder auch BAR Werte anonym selbst zu verwahren und im Originalwert wieder in Umlauf zu bringen.
In deinem Fall gibt es soweit das Erbe "legal" und "offiziell" in BAR ausbezahlt wurde garantiert einen Erbschein oder eine Kontobewegung also Kontoauszug der BAR Auszahlung vom Konto des Onkels? Falls nein (viele haben halt auch Bargeld zuhause ohne Nachweis etc.) dann gibge die komplette Einzahlung auf einen Rutsch nur wenn Du der Bank irgendeinen offiziellen Nachweis vorlegen kannst. Bei 50K€ wundert es mich auch einwenig warum dort eine BAR Auszahlung stattfand, ich denke mal das Geld war sicherlich zuhause BAR einfach beim Onkel vorhanden. Ältere Leute haben ja oft hunderte K€ zuhause irgendwo versteckt.
Wie schon erwähnt kannst Du natürlich immer mal wieder was einzahlen, das kann allerdings der Bank trotzdem auffallen insbesondere wenn es immer mehrere tausend in kurzem Abstand sind.
Selbst wenn Du die 50K auf 1 Jahr verteilst kann es auffallen, außer Du hast selbst ständig Kontobewegungen in dieser Höhe und in der Vergangenheit.
Falls Du die 50K derzeit nicht für irgendwas ausgeben möchtest lagere sie doch sicher zuhause ein und verbrauche einen Teil in BAR für die allgemeinen Lebenskosten usw.
Evtl. steht ja nen Autokauf von Privat oder ein toller Urlaub an etc.? Zinsen bekommst Du sowieso keine. Eine andere Möglichkeit wäre einen Anwalt zu fragen und dem genau beschreiben wie Du an das Geld gekommen bist, der hat sicher eine Idee oder Möglichkeit, das wird allerdings dann auch wieder was kosten.
Beachte auch falls es sich um "Schmu Bargeld" handelte was nicht offiziell dem Erbe zugerechnet war später falls dies aufkommt noch steuerliche Probleme kommen könnten bzw. Nachfragen dazu.
Falsch das ist mittlerweile in allen Ländern der EU Standard. Im Gegenteil, da war Deutschland bisher sogar sehr lasch und andere Länder viel strenger.
Zitat von Zenturier
Habe selbst mehr als das doppelte von Deinem genannten Betrag in BAR und dies als "Ottonormalbürger" der weder regelmäßige Einzahlungen macht noch Überweisungen in 10x K Höhe erhält wieder digital in Umlauf bringen ist nicht so leicht. Es wird einem grundsätzlich böses unterstellt und man muss selbst Nachweise bringen über die Herkunft anstatt umgekehrt.
Ottonormal bekommt seinen Lohn aufs Konto und nicht bar. Das Geld muß also nachweislich abgehoben worden sein (also ist es nachweisbar) oder anderswoher stammen.
Ich käme aber nie auf die Idee 100T€ bei mir zu Hause zu horten.
Zitat von Zenturier
Eigentlich eine Frechheit, denn jeder Mensch hat das Recht Sachwerte oder auch BAR Werte anonym selbst zu verwahren und im Originalwert wieder in Umlauf zu bringen.
Wo ist das Recht definiert?
Zitat von Zenturier
In deinem Fall gibt es soweit das Erbe "legal" und "offiziell" in BAR ausbezahlt wurde garantiert einen Erbschein oder eine Kontobewegung also Kontoauszug der BAR Auszahlung vom Konto des Onkels? Falls nein (viele haben halt auch Bargeld zuhause ohne Nachweis etc.) dann gibge die komplette Einzahlung auf einen Rutsch nur wenn Du der Bank irgendeinen offiziellen Nachweis vorlegen kannst. Bei 50K€ wundert es mich auch einwenig warum dort eine BAR Auszahlung stattfand, ich denke mal das Geld war sicherlich zuhause BAR einfach beim Onkel vorhanden. Ältere Leute haben ja oft hunderte K€ zuhause irgendwo versteckt.
Wie schon erwähnt kannst Du natürlich immer mal wieder was einzahlen, das kann allerdings der Bank trotzdem auffallen insbesondere wenn es immer mehrere tausend in kurzem Abstand sind.
Selbst wenn Du die 50K auf 1 Jahr verteilst kann es auffallen, außer Du hast selbst ständig Kontobewegungen in dieser Höhe und in der Vergangenheit.
Falls Du die 50K derzeit nicht für irgendwas ausgeben möchtest lagere sie doch sicher zuhause ein und verbrauche einen Teil in BAR für die allgemeinen Lebenskosten usw.
Evtl. steht ja nen Autokauf von Privat oder ein toller Urlaub an etc.? Zinsen bekommst Du sowieso keine. Eine andere Möglichkeit wäre einen Anwalt zu fragen und dem genau beschreiben wie Du an das Geld gekommen bist, der hat sicher eine Idee oder Möglichkeit, das wird allerdings dann auch wieder was kosten.
Beachte auch falls es sich um "Schmu Bargeld" handelte was nicht offiziell dem Erbe zugerechnet war später falls dies aufkommt noch steuerliche Probleme kommen könnten bzw. Nachfragen dazu.
VG
Schwarzarbeit, Schwarzgeld, Umgehung von Schenkung und Erbschaftsteuer. Es gibt halt zu viele schwarze Schafe, die Steuern in großem Stile umgehen.
Deswegen muß der Staat seine Regeln anpassen, damit Ottonormal nicht auch noch Steuern für diese Schwarzen Schafe zahlen muß.
wer nimmt dir den das Recht 100.000 Euro bar zu Hause zu haben? Niemand, ob das nun klug ist oder nicht, das ist eine andere Frage.
Was ich an deiner Argumentation nun überhaupt nicht verstehe:
Wenn man so eine Summe bar haben will, ok. Aber die Nachweisbarkeit musst du ja immer haben. Wenn das Geld bei einem Einbruch gestohlen werden würde, dann musst es gegenüber der Versicherung nachweisen können, dass das Geld vorhanden war. Gleiches gilt natürlich bei einer Einzahlung auf die Bank.
Und nun mal Butter bei die Fische:
100.000 oder 50.000 Euro wie hier im Beipsiel fallen nicht einfach vom Himmel. Jeder Inhaber des Geldes weiß woher die Summe kommt und kann es somit auch leicht nachweisen. Es gibt Barbelege bei Barverkäufen, Kontoauszüge für Barabhebungen, bei Schenkungen oder Erbschaften Kontoauszüge, Erbscheine, Schenkungsverträge usw. des Schenkers oder Verstorbenen usw.
Wer solche Summen bar besitzt und nicht nachweisen kann, sorry, da wird nicht grundsätzlich böses unterstellt (und so ein Menschen sofort verhaftet), aber da ist schon ein starker Anfangsverdacht vorhanden, dass es sich dabei um "nicht legales" Geld handeln könnte. Deshalb ist die Nachweisbarkeit absolut richtig, sollte mM sogar auf mindestens 5000 Euro gesenkt werden.
Letztlich geht es doch immer darum: Man kann "kleine" Summen vergessen, wiederfinden und wirklich nicht mehr wissen woher man das Geld genau hatte. Das akzeptiere ich absolut bei Summen unter 1000 oder 2000 Euro. Ab 5000 oder 10.000 Euro kann mir niemand "ernsthaft" erklären, dass so eine Summe "einfach so auftaucht" und er/sie keine Erklärung dafür hat. Wie gesagt bei solchen Summen weiß der Inhaber sehr genau woher das Geld kommt und kann das dann auch einfach erklären.
Wer solche Summen bar besitzt und nicht nachweisen kann, sorry, da wird nicht grundsätzlich böses unterstellt (und so ein Menschen sofort verhaftet), aber da ist schon ein starker Anfangsverdacht vorhanden, dass es sich dabei um "nicht legales" Geld handeln könnte. Deshalb ist die Nachweisbarkeit absolut richtig, sollte mM sogar auf mindestens 5000 Euro gesenkt werden.
Warum ist das prinzipiell verdächtig, wenn jemand sein Geld lieber in bar halten möchte, statt es der Bank als unverzinsten (oder gar negativ verzinsten) Kredit zur Verfügung zu stellen? Der Staat unterstellt erst einmal eine böse Absicht und dem Bürger obliegt die Pflicht zu beweisen, dass er unschuldig ist. Ich finde diese Beweislastumkehr durchaus problematisch, weil hier mit einem der obersten Rechtsgrundsätze ("Im Zweifel für den Angeklagten") gebrochen wird.
Warum ist das prinzipiell verdächtig, wenn jemand sein Geld lieber in bar halten möchte, statt es der Bank als unverzinsten (oder gar negativ verzinsten) Kredit zur Verfügung zu stellen? Der Staat unterstellt erst einmal eine böse Absicht und dem Bürger obliegt die Pflicht zu beweisen, dass er unschuldig ist. Ich finde diese Beweislastumkehr durchaus problematisch, weil hier mit einem der obersten Rechtsgrundsätze ("Im Zweifel für den Angeklagten") gebrochen wird.
Das ist leider im Steuerrecht usus. Der Staat hätte ja die Möglichkeit "nicht legales Geld" zu verbieten, indem er Bargeld an sich verbieten würde. Wenn man das nicht will, dann muss man im Steuerrecht mit der Beweisumkehr leben. Einen Tod muss man halt sterben.
Wenn man deine Argumentation auf die Spitze treiben würde, dann dürfte der Staat auch keine Betriebsprüfungen, die Rentenkasse keine Prüfung der Sozialangaben usw. durchführen. Da ist es immer so, dass das Unternehmen belegen muss, dass die Zahlungen abgeführt wurden, dass entsprechende Belege vorhanden sind usw. Alles andere ist schlicht nicht praktikabel. Wie sollte ein Prüfer bei einer Bareinzahlung nachweisen woher das Geld kommt? Bargeld ist anonym.
Deiner Logik zufolge würden wir alle Mieten bar kassieren und bei einer Prüfung sagen: Du , Prüfer, beweise du mal genau woher das ganze Geld kommt, wenn du Steuern dafür haben willst. Der Prüfer soll dann bei allen Mietern über Bankabfragen nachprüfen, wer wann möglichweise welche Summe abgehoben hat und diese Summe dann den Mietzahlungen zuordnen? Das ist schlicht unmöglich, deshalb müssen eben wir das nachweisen.