Haftung für Neubauten bei Naturkatastrophen

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  1. Avatar von Marlena
    Marlena

    Standard Haftung für Neubauten bei Naturkatastrophen

    Seit ca. zwei Monaten „lassen“ wir ein Einfamilienhaus bauen. Der Bau geht zügig voran und alles läuft zu unserer Zufriedenheit. Allerdings fragten wir uns neulich anlässlich eines schweren Gewitters in unserer Region, wer für Schäden haften muss, die aus diesem oder ähnlichen Gründen an unserem noch nicht fertigen Neubau entstehen. Hat jemand bereits solche Erfahrungen gemacht oder gibt es eindeutige juristische Grundlagen?

  2. Avatar von HCO
    HCO

    Standard AW: Haftung für Neubauten bei Naturkatastrophen

    Zitat Zitat von Marlena
    Seit ca. zwei Monaten „lassen“ wir ein Einfamilienhaus bauen. Der Bau geht zügig voran und alles läuft zu unserer Zufriedenheit. Allerdings fragten wir uns neulich anlässlich eines schweren Gewitters in unserer Region, wer für Schäden haften muss, die aus diesem oder ähnlichen Gründen an unserem noch nicht fertigen Neubau entstehen. Hat jemand bereits solche Erfahrungen gemacht oder gibt es eindeutige juristische Grundlagen?

    Grundsätzlich muss – soweit ich unterrichtet bin – in solchen Fällen der Bauherr selbst für die Haftung an seinem Neubau aufkommen.

  3. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Haftung für Neubauten bei Naturkatastrophen

    Für diese Fälle gibt es die sog. Bauleistungsversicherung, die deckt neben Gewitter, Sturm usw. auch Diebstahl von der Baustelle ab. Sollte m.E. bei jedem Bauvorhaben abgeschlossen werden (es sei denn ich zahle das ganze aus der Portokasse), genauso wie die Bauherrenhaftpflicht.

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