Altersvorsorge-Freibetrag überschritten - SV Differenz zw. Abr. Dez. u el. Lohnsteuer
Hallo,
dieses Thema könnte man in verschiedenen Unterforen einstellen, da es aber um eine zu hohe Rücklage für die Altersvorsorge geht, stelle ich ihn hier rein.
Neben meiner üppigen Pflicht betrieblichen Altersvorsorge (5,9% des Einkommens 100% AG-Anteil) lege ich jeden Monat Geld in eine freiwillige betriebliche Altersvorsorge (140 € davon 15% AG-Anteil). Dadurch habe ich im August bereits über 3.408 € (4% von Beitragsbemessungsgrenze bei 85.200 €) für's Alter zurückgelegt. Für darüberhinausgehende Einzahlungen werden SV-Beiträge fällig und ich erhalte rund 50 € weniger Auszahlung als in der ersten Jahreshälfte.
Dies ist für mich auch ganz logisch.
Jetzt ist es aber so, dass ich eine Differenz der absoluten Beiträge zwischen der Gehaltmitteilung Dezember und dem Ausdruck der el. Lohnsteuerbescheinigung habe.
Auf der Gehaltmitteilung ist der Jahresbetrag für die Rentenversicherung rund 3,2% höher, als auf dem Ausdruck der el. Lohnsteuerbescheinigung.
Um es mal zu beziffern: 6.000 € zu 5.814 €. Die 6.000 € entsprechen 9,3% vom RV-Brutto, die 5.814 € entsprechen 9,3% vom Bruttolohn. Aber zwischen KV-Brutto < Bruttolohn < RV-Brutto liegen jeweils mehr als 2.000 €.
Ich habe unsere Personalabrechnerin bereits gefragt, wie die Differenz zustande kommt. Diese hat die Frage aber anscheinend nicht richtig verstanden und stattdessen mir den Sachverhalt mit der Beitragsbemessungsgrenze erzählt.
Ist der Ausdruck der el. Lohnsteuerbescheinigung für 2021 korrekt?
Falls ja:
Gibt es jemand, der mir den Grund für die Differenz erläutern kann?
Welchen Betrag kann ich jetzt bei der Steuererklärung angeben? Ja, ich habe schon angefangen.
Welche Einzahlung wird mir die Rentenversicherung "gutschreiben"? Ja, ich weiß, es zählen im Endeffekt die Entgeltpunkte, aber auf der Rückseite der Renteninformation kann man auch die Beiträge sehen. 2020 gab es übrigens auch schon eine Differenz, in der SV-Jahresmeldung war das RV-Brutto angegeben.
PS: Bei der Arbeitslosenversicherung ist die Differenz gleich hoch, bei KV und PV geringer, da ich dort über der Beitragsbemessungsgrenze liege.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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tneub
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tneub
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AW: Altersvorsorge-Freibetrag überschritten - SV Differenz zw. Abr. Dez. u el. Lohnst
Bei Datev gefunden:
In der Lohnsteuerbescheinigung dürfen nur Sozialversicherungsbeiträge bescheinigt werden, die aus einem
steuerpflichtigen Entgelt berechnet wurden. Sozialversicherungsbeiträge, die auf einem steuerfreien, aber SVpflichtigen
Entgelt basieren, sind nicht auszuweisen (für 2009 BMF-Schreiben vom 30. August 2007, Nr. 13d, für 2010
BMF-Schreiben vom 22. August 2008, Nr. 13f).