Erhalt von und Verzicht auf Herausgabe von Zuwendungen
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erhält die DonauCapital Wertpapier GmbH Zuwendungen von den in die Auftragsausführung involvierten Partnern (z. B. Handelspartnern, Market Makern und ggf. Produktherstellern).
Dabei handelt es sich um Zuwendungen im Sinne des § 70 WpHG. DonauCapital Wertpapier GmbH verwendet diese Zuwendungen teilweise, um daraus die Leistung des vertraglich gebundenen Vermittlers sowie in der „Zusatzvereinbarung gemäß Nr. 8 der Rahmenvereinbarung Anlage- und Abschlussvermittlung“ bezeichneter Dritter zu bezahlen. Im Übrigen werden die Zuwendungen von Donau Capital Wertpapier GmbH für qualitätsverbessernde Maßnahmen verwendet, wie z. B. den Onlinezugriff auf die Depotbestände und den Kunden-Support bzw. die Bereitstellung der für die Auftragsabwicklung erforderlichen Infrastruktur.
Art und Höhe der erwarteten Zuwendungen werden dem Kunden nachstehend sowie vor jeder Transaktion angezeigt und können bei DonauCapital Wertpapier GmbH erfragt werden.
Darüber hinaus erhält der Kunde jährlich eine Übersicht über alle Zahlungen für das vergangene Kalenderjahr.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die DonauCapital Wertpapier GmbH die Zuwendungen, die sie von in die Auftragsausführung involvierten Partnern (z. B. Handelspartnern, Market Makern und ggf. Produktherstellern) erhält und die nicht bereits unter der „Zusatzvereinbarung gemäß Nr. 8 der Rahmenvereinbarung Anlage- und Abschlussvermittlung mit DonauCapital Wertpapier GmbH („DCW“) und DonauCapital Pure Investment GmbH („DCPI“)“ verrechnet bzw. verwendet worden sind, behalten darf.
Voraussetzung ist, dass die DonauCapital Wertpapier GmbH diese Zuwendungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf.
Insoweit verzichtet der Kunde gegenüber der DCW auf den Herausgabeanspruch, der ihm nach den gesetzlichen Regelungen des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, § 384 HGB) zusteht.
Übersicht über die Zuwendungen Transaktionsabhängige Vergütungen
DonauCapital Wertpapier GmbH erhält von den Handelspartnern, Market Makern und ggf. von Produktherstellern für ausgeführte Transaktionen eine Vergütung. Die Höhe der jeweiligen Zuwendung liegt zwischen 0,00 € und 50,00 € je Transaktion.
Die Berechnungsmethodik kann dabei fix pro Transaktion, nach Anzahl Transaktionen gestaffelt, volumenabhängig oder abhängig von der Anzahl in einer Transaktion gehandelten Wertpapiere sein.
Bestandsabhängige Vergütungen
DonauCapital Wertpapier GmbH erhält für Fonds regelmäßig eine aus der Verwaltungsvergütung gezahlte Bestandsprovision. Diese berechnet sich anteilig auf das gehaltene Volumen und beträgt zwischen 0,00 % und 2,50 % p. a.