Baufinanzierung Bank

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  1. Avatar von Baufi9596
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    Standard Baufinanzierung Bank

    Schönen Sonntagmorgen an alle,

    ich habe eine kurze Frage an die Runde zu unserer Baufinanzierung. Bin da leider gerade etwas ungeduldig und sitz auf heißen Kohlen.

    Zu meiner Frage:

    Meine Freundin und ich sind momentan dabei ein Haus zu kaufen. Alle Unterlagen sind schon bei der Bank eingereicht worden, eine passende Finanzierung für uns ausgearbeitet, besprochen und von uns für passend befunden.
    Nun wurde unser Antrag an die Kreditabteilung weitergereicht. Da meine Freundin und ich jeweils einen Onlinezugang für die Schufa haben, können wir sehen wenn sich was tut.

    Dann kam ein Update von der Schufa mit Abfrage der besagten Bank und im gleichen Atemzug hat die besagte Bank auf meinen Namen ein Girokonto bei denen eröffnet, bei meiner Freundin des gleiche mit gleicher Kontonummer. Wir haben noch nichts unterschrieben gehabt etc, in unserem Fall muss schnell eine Finanzierungsbestätigung her da wir noch die KFW Förderung mitnehmen möchten und vor der Bestätigung das Haus nicht als KFW55 beantragt wird.

    Ist das jetzt quasi schon eine Zusage? Warum sollten die sonst ein gemeinsames Girokonto eröffnen. Möchte ungern anrufen und neugierig nachfragen.

    Liebe Grüße und schönen Sonntag noch
    Baufi9596

  2. Avatar von Baufi9596
    Baufi9596 ist offline
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    Standard AW: Baufinanzierung Bank

    Zitat Zitat von tneub
    Und schließt die Bank dann ohne Unterschrift auch gleich noch die passende Lebensversicherung auf deinen Namen ab?

    Und weils gerade so gut geht, auch noch einen Bausparer für spätere Reparaturen.
    Wahnsinn, dieses Forum ist echt der größte Müll. das Ihr nicht direkt den Teufel an die Wand malt ist alles.

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Baufinanzierung Bank

    Zitat Zitat von Baufi9596
    Wahnsinn, dieses Forum ist echt der größte Müll. das Ihr nicht direkt den Teufel an die Wand malt ist alles.
    Du kannst ja dein Profilbild entsprechend anpassen, dann brauchen wir nicht malen

  4. Avatar von Baufi9596
    Baufi9596 ist offline
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    Standard AW: Baufinanzierung Bank

    Zitat Zitat von tneub
    Du kannst ja dein Profilbild entsprechend anpassen, dann brauchen wir nicht malen
    Scheinbar bin ich auf Herrn Buhmanns besten Freund gestoßen. Ist das Forum eigentlich dafür gedacht um Leute zu verurteilen oder zu helfen? Langsam kommen da Zweifel auf

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Baufinanzierung Bank

    Zitat Zitat von Baufi9596
    Scheinbar bin ich auf Herrn Buhmanns besten Freund gestoßen.
    Wage ich zu bezweifeln. Wir hatten schon viele intensive Diskussionen.

    Aber dass deine Aussagen für Unverständnis in der Art und Weise des Vorgehens der Bank gesorgt haben, dürftest du auch an den Reaktionen der anderen Forenteilnehmern (Bankkaufmann, Kingrollo, Utopus usw.) gesehen haben. Das scheinst du aber nicht wahrhaben zu wollen oder zumindest gekonnt zu ignorieren.

  6. Avatar von Baufi9596
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    Standard AW: Baufinanzierung Bank

    Zitat Zitat von tneub
    Wage ich zu bezweifeln. Wir hatten schon viele intensive Diskussionen.

    Aber dass deine Aussagen für Unverständnis in der Art und Weise des Vorgehens der Bank gesorgt haben, dürftest du auch an den Reaktionen der anderen Forenteilnehmern (Bankkaufmann, Kingrollo, Utopus usw.) gesehen haben. Das scheinst du aber nicht wahrhaben zu wollen oder zumindest gekonnt zu ignorieren.
    Doch, aber teilweise die Art und Weise ist unnötig. Aber mir wird ja bewusst noch versucht einzureden ich hätte falsche Informationen preis gegeben und es hätte niemals so passiert sein können. Gut das andere es besser wissen.

  7. Avatar von Beachlifestyle
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    Standard AW: Baufinanzierung Bank

    Das Niveau sinkt...
    Das Herr Buhmann etwas spezieller ist, sollte denke ich mal jeder Wissen. Gibt Leute, die damit gut klar kommen( dies war u.a. ein Grund für die Kontaktaufnahme meinerseits, weil die "Art und Weise" sehr speziell ist, aber im Endeffekt für mich die effektivste und so kam dann auch die deutlich beste Kondition zustande. Klar und ehrlich mit einem Touch verrückt...Sorry Hr. Buhmann ;-))
    Ich möchte mich nicht auf die Ebene begeben, die aktuell hier ist, aber folgendes eingestehen musst du folgendes, auch wenn dein Ziel anscheinend erreicht ist.
    Irgend etwas ist einfach nicht korrekt und gesetztes konform abgelaufen, wenn Du die Wahrheit erzählst. Und genau das ist der Grund, weshalb hier genauer hinterfragt wird, weil es nun mal Leute gibt, die sich in dem Bereich auskennen und häufiger zu tun haben.

    Ich glaube jeder gönnt Dir die Zusage und solange du nichts zu den Details sagst, kann man dies nicht bewerten. Was man aber bewerten kann ist der bisherige Ablauf und das da Fragen kommen, ist verständlich:
    - Schufa Abfrage ohne schriftliche Zustimmung deiner/eurerseits
    - Kontoeröffnung ohne Unterschrift ( also ohne Zustimmung der AGB etc)
    - von einer ID-Kontrolle habe ich bisher auch nichts gelesen, das ist mir "einreichen" von Unterlagen schließlich auch nicht getan. Aber wenn Du direkt in der Bank vor Ort warst, wäre dies wohl erklärbar, der Angestellte hat die ID dann wohl bestätigt mit Ausweiskopien

    Und genau dies wird von mehreren hier bemängelt. Wenn das für dich kein Problem ist und normal, dann gut. Das man mit Abnahme der rosaroten Brille eingestehen muss, dass dieses Vorgehen gehen diverse Gesetze verstößt, ist das, wodrauf die Leute hier hinweisen. Und weil dies so unwahrscheinlich ist, stellt man deine Aussagen und den Rest dann in Frage.

  8. Avatar von tneub
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    Standard AW: Baufinanzierung Bank

    Zitat Zitat von Beachlifestyle
    Das Niveau sinkt...
    Und ich dachte, ich hab das gerade mit Witz und Charm wieder etwas angehoben.....So kann man sich täuschen.

  9. Avatar von Beachlifestyle
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    Standard AW: Baufinanzierung Bank

    Zitat Zitat von tneub
    Und ich dachte, ich hab das gerade mit Witz und Charm wieder etwas angehoben.....So kann man sich täuschen.
    Dein Kommentar war noch nicht da, als ich angefangen habe...Bezog mich eher auf die Dialoge davor.

  10. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Baufinanzierung Bank

    Hallo Baufi9596,

    erstmal hören sie mal sich selbst zu verarschen!

    Zu einem noelmaxim, Bankkaufmann und auch ich, sind zugelassene Vermittler, damit ist es unser täglich Brot, Baufinanzierungen einzuschätzen! Aber jeder macht etwas anders, was auch gut ist, weil wenn alle die gleichen Arbeitsschritte machen würde, so bestände die Gefahr, dass der BGH diese Methode bei einem Urteil für ungültig erklärt wird und dann sämtliche Darlehnsverträge platzen.

    So wie das Dortmunder Modell, was stets den Schuldner immer tiefer in die Schulden trieb! Weil ständig der Wertzuwachs diskontiert wurde und zu einer Höherverschuldung führte.

    Diese Verschuldungsmasche wurde gesetzlich verboten und fand Eingang in das BGB, in den § 505 b Abs. 2 Satz 3 1. bis 3 Halbsatz
    2) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen hat der Darlehensgeber und die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers auf der Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen des Darlehensnehmers eingehend zu prüfen.
    Dabei hat der Darlehensgeber die Faktoren angemessen zu berücksichtigen, die für die Einschätzung relevant sind, ob der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag voraussichtlich nachkommen kann.
    Die Kreditwürdigkeitsprüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Darlehensbetrag übersteigt, oder auf die Annahme, dass der Wert der Wohnimmobilie zunimmt,
    es sei denn, der Darlehensvertrag dient zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie.
    Hier wird ganz klar auf eine Sanierung oder Bau gesetzt, hier wird zugelassen das mit der Baumaßnahme eine einhergehende Wertsteigerung!

    Dies aber bei einem reinen Kauf gibt es keine Wertsteigerung!! Weder beim Kauf oder zukünftig innerhalb der Darlehnslaufzeit.

    Der schreibt für eine Wertsteigerung ganz klar Besichtigungen vor! Eine am "grünen" Tisch, eine vor Ort!

    Der Gesetzgeber hat gleich auch mit geregelt, dass "Murks" bei der Darlehnsvermittlung, eine Sanktion eintritt. Dafür brauch man nur den § 505 d lesen
    § 505d Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
    (1) Hat der Darlehensgeber gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verstoßen, so ermäßigt sich

    1. ein im Darlehensvertrag vereinbarter gebundener Sollzins auf den marktüblichen Zinssatz am Kapitalmarkt für Anlagen in Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, deren Laufzeit derjenigen der Sollzinsbindung entspricht und
    2. ein im Darlehensvertrag vereinbarter veränderlicher Sollzins auf den marktüblichen Zinssatz, zu dem europäische Banken einander Anleihen in Euro mit einer Laufzeit von drei Monaten gewähren.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des marktüblichen Zinssatzes gemäß Satz 1 ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie gegebenenfalls jeweils der Zeitpunkt vertraglich vereinbarter Zinsanpassungen.
    - Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag jederzeit fristlos kündigen;
    - ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung besteht nicht.

    Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer eine Abschrift des Vertrags zur Verfügung, in der die Vertragsänderungen berücksichtigt sind, die sich aus den Sätzen 1 bis 3 ergeben. Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn bei einer ordnungsgemäßen Kreditwürdigkeitsprüfung der Darlehensvertrag hätte geschlossen werden dürfen.
    (2) Kann der Darlehensnehmer Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, nicht vertragsgemäß erfüllen, so kann der Darlehensgeber keine Ansprüche wegen Pflichtverletzung geltend machen, wenn die Pflichtverletzung auf einem Umstand beruht, der bei ordnungsgemäßer Kreditwürdigkeitsprüfung dazu geführt hätte, dass der Darlehensvertrag nicht hätte geschlossen werden dürfen.
    (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, soweit der Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung darauf beruht, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig Informationen im Sinne des § 505b Absatz 1 bis 3 unrichtig erteilt oder vorenthalten hat.
    Damit sie sehen welche strammen Vorgaben, der Gesetzgeber gemacht hat! So schrieb dieser vor, Vertragsform (schriftlich, in Reihe, geringt) und die zu verwendeten Textbausteine!

    Abweichungen davon, ergeben kein Darlehnsvertrag!!! Und sind Null und nichtig, § 138 BGB.

    Schaue ich mir ihren Anfangstext an, so ist dieser der eigentliche "Murks" an den erwarteten Antworten! Denn keine richtige Frage, so auch keine Antwort möglich!

    Wir sind hier nicht auf dem Kleinkindermaskenball, sondern bei dem Thema "Geld" und lebenslange Verschuldung! Da bedarf es eine gute und richtige Beratung und nicht Verkaufsfloskeln!

    bruno68

  11. Avatar von Baufi9596
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    Standard AW: Baufinanzierung Bank

    Zitat Zitat von bruno68
    Hallo Baufi9596,

    erstmal hören sie mal sich selbst zu verarschen!

    Zu einem noelmaxim, Bankkaufmann und auch ich, sind zugelassene Vermittler, damit ist es unser täglich Brot, Baufinanzierungen einzuschätzen! Aber jeder macht etwas anders, was auch gut ist, weil wenn alle die gleichen Arbeitsschritte machen würde, so bestände die Gefahr, dass der BGH diese Methode bei einem Urteil für ungültig erklärt wird und dann sämtliche Darlehnsverträge platzen.

    So wie das Dortmunder Modell, was stets den Schuldner immer tiefer in die Schulden trieb! Weil ständig der Wertzuwachs diskontiert wurde und zu einer Höherverschuldung führte.

    Diese Verschuldungsmasche wurde gesetzlich verboten und fand Eingang in das BGB, in den § 505 b Abs. 2 Satz 3 1. bis 3 Halbsatz
    Hier wird ganz klar auf eine Sanierung oder Bau gesetzt, hier wird zugelassen das mit der Baumaßnahme eine einhergehende Wertsteigerung!

    Dies aber bei einem reinen Kauf gibt es keine Wertsteigerung!! Weder beim Kauf oder zukünftig innerhalb der Darlehnslaufzeit.

    Der schreibt für eine Wertsteigerung ganz klar Besichtigungen vor! Eine am "grünen" Tisch, eine vor Ort!

    Der Gesetzgeber hat gleich auch mit geregelt, dass "Murks" bei der Darlehnsvermittlung, eine Sanktion eintritt. Dafür brauch man nur den § 505 d lesen

    Damit sie sehen welche strammen Vorgaben, der Gesetzgeber gemacht hat! So schrieb dieser vor, Vertragsform (schriftlich, in Reihe, geringt) und die zu verwendeten Textbausteine!

    Abweichungen davon, ergeben kein Darlehnsvertrag!!! Und sind Null und nichtig, § 138 BGB.

    Schaue ich mir ihren Anfangstext an, so ist dieser der eigentliche "Murks" an den erwarteten Antworten! Denn keine richtige Frage, so auch keine Antwort möglich!

    Wir sind hier nicht auf dem Kleinkindermaskenball, sondern bei dem Thema "Geld" und lebenslange Verschuldung! Da bedarf es eine gute und richtige Beratung und nicht Verkaufsfloskeln!

    bruno68
    Wow, viele tolle Paragraphen die Sie da raus gesucht haben. Wirklich klasse! Sehr beeindruckend!

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