A leiht Geld zu 2% p.a. bis 31.12.
A gerät in Zahlungsverzug.
Welchen Zinssatz muß A zahlen:
2% + Verzugszinsen ?
oder nur Verzugszinsen 4,12% ?
Viktor erstmal gar keine!
Weil,
a) die Beweislast beim Gläubiger liegt,
b) der schriftliche Darlehnsvertrag grundsätzlich dem BGB unterliegt.
Wenn der Mahnbescheid durch Anerkennung durch Schweigen (Verstreichen der Widerrufsfrist, 14 Tage), wirksam wird.
Dann gilt 2,5 % über den Basiszinssatz, der halbjährlich festgelegt wird, ich glaube, der lag bei -0,88 % also bei 1,62 % p.a. Achtung der Zinssatz kann sich halbjährlich ändern.
Die Zinsen zusammenziehen geht nicht!
Denn die Schulden sind die Hauptforderung, die Zinsen, Gerichts und sonstige Kosten sind nur Nebenkosten!
Zahlt der Schuldner wieder, müssen seine Raten gleichmäßig auf alle Kosten anteilig verteilt werden!
bruno68
Danke Bruno68,
ja, ich weiss wenig hierüber, daher weitere Fragen:
1
Erklärst Du nur die Verzugszinsen ?erstmal gar keine! Die Beweislast beim Gläubiger liegt,
wenn lt. Vertrag Darlehenzinsen 2% vereinbart worden ist, ist diese Forderung doch fest, braucht nicht gesondert gemahnt werden ?
2
Dass Verzugszinsenforderung entsteht erst nach Haupforderungsmahnung, verstehe ich die Logik auch nicht:
Bei fester Fristvereinbarung, tritt doch Verzug nach Fristablauf automatisch ein ?
3
Seit wann gilt 2,5% anstatt 5%- diese gilt speiell für Privatpersonen ?2,5 % über den Basiszinssatz,
4
Wenn die vereinbarte Darlehenzinsen z.B. 5% beträgt, Verzugszinsen nur 2,5%,Die Zinsen zusammenziehen geht nicht!
Die Zinsen zusammenziehen geht nicht, da macht doch der Gläubiger herbe Verlust, und der Verzug zum lukrativen Geschäft für Schuldner, dann würde erst recht
möglichst lang geschuldet ?
Vielen Dank für die Erklärungen. Bin ständig beim Lernen. Lernen macht Spaß.