Frage zur Kündigung BHW BauDarlehen und Bausparvertrag - Danke
Hallo,
ich habe einen BHW Baudarlehen (Vorausdarlehen) mit Ablösung durch einen BHW Bausparvertrag. Zinsbindungsende ist der 31.12.2022. Kündigunsgfrist des Bausparvertrages sind 6 Monate.
Ich bin mir grad nicht sicher, welcher der folgenden Formulierungen korrekt ist und ich für die Kündigung verwenden soll bzw. welches Kündigungsdatum korrekt ist:
1. "Hiermit kündige ich meinen Bausparvertrag u. Darlehen fristgerecht zum 30.06.2022."
2. "Hiermit kündige ich meinen Bausparvertrag u. Darlehen fristgerecht zum Zinsbindungsende. Zinsbindungsende ist laut meinen Unterlagen der 31.12.2022."
Zudem soll das Bausparguthaben mit dem BauDarlehen verrechnet werden. Welche Formulierung wäre hier verständlich und korrekt:
3. Das Guthaben auf dem Bausparvertrag soll bei der Forderungsberechnung mit berücksichtigt werden.
4. Das Guthaben auf dem Bausparvertrag soll für die Ablösung des BauDarlehen (Vorausdarlehen) benutzt werden.
Danke im Voraus.
PS: Ich möchte zu einem Annuitätendarlehen wechseln, kann ich mich jetzt schon umschauen nach einem neuen Darlehen bzw. Kontakt aufnehmen oder ist das noch zu früh? Und soll ich das Eigenkapital was ich gespart habe bei der Ablösung der BHW einsetzen oder für die neue Finanzierung als Eigenkapital mitnehmen?
AW: Frage zur Kündigung BHW BauDarlehen und Bausparvertrag - Danke
Hallo Nero,
Laufen beide Verträge synchron? Oder gibt es eine Lücke, zwischen Darlehn und Bausparvertrag? Was eine Zwischenfinanzierung dann bedarf!
Das ist eine viel wichtigere Frage! Durch die Zweckerklärung bei dem Abschluss oder den Satz im Darlehnsvertrag: "Fest bis zur Zuteilung!" Sichern Sie sich, gegen die teurere Zwischenfinanzierung ab!
Ich weiß, aus Erfahrung mit der BHW, dass recht häufig oft auf eine Regelbesparung verzichtet wurde, um die Vorfinanzierung nicht zu gefährden!
Das kann natürlich bedeuteten, dass zwar die Zinssicherung zum 31.12.2022 abläuft, aber der Bausparvertrag nicht zuteilungsreif ist! Und dann eine extra Finanzierung (Zwischenfinanzierung), bis zur Zuteilung fällig wird.
Sie sollten sich einen Freien Vermittler wenden, der ihnen erklären kann, ob eine Zuteilung zum 01.10.22 möglich ist, und so garantiert, zum 31.12.2022 nahtlos das Vorausdarlehn ablösen wird!
Erst dann kann ermittelt werden, was in der Refinanzierungsphase günstiger ist!
Ob die volle Summe refinanziert werden muss. Oder durch die Teilablösung durch den Bausparvertrag nur eine Restschuldrefinanzierung nötig ist! Durch den Übertritt in den Bausparvertrag besteht ab der 1 Rate der Anspruch auf sofortige vollständige Tilgung, ohne eine Vorfälligkeit!
Das gleich gilt auch bei der direkten Ablöse des Darlehns zum 31.12.2022, ohne Nutzung des Bausparvertrages! Es könnte bei Nichtannahme des Bauspardarlehn eine rückwirkende zusätzliche Verzinsung vorliegen!
Grund: Eine zusätzliche Guthabenverzinsung auf die letzten 7 Jahre wegen Darlehnsverzicht wäre möglich! Das muss aber vorher geprüft und errechnet werden!
AW: Frage zur Kündigung BHW BauDarlehen und Bausparvertrag - Danke
Hallo bruno68, danke für dein Feedback.
Also etwas vorab.. ich bin eher ein noob in der Thematik, daher sorry wenn ich etwas nicht verständlich wiedergebe.
Ich denke schon, dass beide Verträge synchron sind, weil das Darlehensangebot (Vorausdarlehen) an den Abschluss eines Bausparvertrages gebunden und an BHW abgetreten war und zur Ablösung (ggfs. Tilgung) des BauDarlehens dienen sollte.
Vorab ich weiß mittlerweile, dass ich damals schlecht verhandelt habe und mir überhaupt keine Gedanken darüber gemacht bzw auch falsch beraten wurde, da der Kombi Vertrag auch komplex ist, es ist auch der Grund warum ich zu einem Annuitätendarlehen wechseln möchte.
Der Bausparvertrag ist noch lange nicht zuteilungsreif, laut Unterlagen erst 2032. Vertragsbeginn 01.10.2012. Ich habe einen Vereinbarten Sparbeitrag von ca. 130 Eur.
Laut BHW kann ich den Bausparvertrag mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Eine formlose Kündigung des Darlehens ist ausreichend. Die würden dann das Guthaben des BSV mit dem Darlehen verrechnen. Nach Ablösung des Vertrages zum 01.01.2023, erwarten Sie ein Treuhandauftrag des ablösenden Kreditinstituts. Das Bausparguthaben was ich bis Ende 2022 kalkuliert habe ist ca. 20% des Darlehens. Das heisst restlichen 80% muss ich neu finanzieren.
Laut BHW, kann ich in den Bausparvertrag nicht mehr einzahlen als vereinbart, das haben Sie abgelehnt, dh. An der Zuteilung wird sich ja dann nichts ändern,
Zudem steht auch folgendes im Vertrag:
„Erfolgt die Zuteilung des BSV vor Ende der Sollzinsbindung, wird das BauDarlehen frühestens zum Ende der Sollzinsbindung abgelöst. Wird eine vorzeitige Rückzahlung des BauDarlehens einvernehmlich vereinbart, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.“
Ich will jetzt nur sauber aus der Sache raus. Und mich nicht nur auf die Aussage der BHW verlassen, sondern Feedback von Profis hören. Danke.
AW: Frage zur Kündigung BHW BauDarlehen und Bausparvertrag - Danke
Zitat von noelmaxim
Vorausdarlehen nach BGB §489 vor Zuteilung kündigen, Bausparguthaben verrechnen lassen und Rest mit meiner Unterstützung umfinanzieren!
Hallo noelmaxim,
danke für dein Feedback, also lag ich gar nicht so falsch.
Ausserdem danke für dein Angebot bei der Umfinanzierung, werde darauf zurückgreifen.
Aber trotzdem noch die Frage, damit ich die schriftliche Kündigung auch korrekt mache. Muss ich den Bausparvertrag zum 30.06. kündigen, um das Guthaben für die Ablösung (31.12.2022 Zinsbindungsende) nutzen zu können? Das Darlehen auch zu dem 30.06. kündigen oder einfach zum Zinsbindungsende? Ich stelle die Frage, damit es durch eine falsche Formulierung nicht zu Problemen kommt.
Sollte man bei der Kündigung " nach BGB §489" erwähnen? Da ja Zinsbindungsende Ende diesen Jahres ist und somit 10 Jahre zu ende gehen.
Vielleicht hast du das schon erklärt und ich nciht richtig verstanden: Was ich bisher verstanden habe ist, dass ich den BSV vor der Zuteilung kündigen kann. Aber nur nach BGB 489 oder kann man das jederzeit? Ich frage, weil ich es ja vor der Zuteilung kündigen möchte und muss ich mich darauf einstellen, dass ich eine Art Entschädigung bezahlen muss, weil ich den BSV vor Zuteilung kündigen muss?
Zitat von noelmaxim
Was wollen sie denn da noch in den Bausparvertrag einzhahlen, was soll das bringen, welchen Effekt soll das erzielen?
Gemeint war, ob ich besser nebenbei Gesparte Geld für die Ablösung nutzen und somit die Restsumme niedriger ist. Oder besser das Gesparte für die nächste Finanzierung als EK einfließen lassen?
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bruno68
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AW: Frage zur Kündigung BHW BauDarlehen und Bausparvertrag - Danke
Hallo Nero,
das alles bringt nichts! Bedenken Sie es geltet die alte Fassung des § 489! Und nicht der aktuelle § 489 BGB!
Endet der Darlehnsvertrag, so müssen sie vorher die Zusage zur Anschlussfinanzierung bei dem neuen Gläubiger haben! Folgerichtig müssen Sie auch mit einer 100 % Finanzierung planen! Denn eine Garantie der Zuteilung des BSV zum Termin x ist gesetzlich verboten!
Demnach würde eine Kündigung des Bausparvertrages weit vor dem Termin 31.12.2022 zwingend werden. Weil ja erst dann bekannt wird, ob eine Ablöse zu 100 % oder 80 %, zum 31.12.2022 nötig wird.
Des Weiteren benötigen Sie zusätzliche Geldmittel, um die Grenze 80 % der Verkehrswertgrenze des Objektes einzuhalten. So sind die Übertragungskosten des Notars und Amtsgerichtskosten fällig.
Mein Rat wäre Wertgutachter vom Ortsgericht zur Neubewertung des Objektes ja schon jetzt zu beauftragen!
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 505c Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben, haben
1. bei der Bewertung von Wohnimmobilien zuverlässige Standards anzuwenden und
2. sicherzustellen, dass interne und externe Gutachter, die Immobilienbewertungen für sie vornehmen, fachlich kompetent und so unabhängig vom Darlehensvergabeprozess sind, dass sie eine objektive Bewertung vornehmen können, und
3. Bewertungen für Immobilien, die als Sicherheit für Immobiliar-Verbraucherdarlehen dienen, auf einem dauerhaften Datenträger zu dokumentieren und aufzubewahren.
Damit dürfte klar sein, dass "Verkaufs Floskeln" nichts mit dem Gläubiger zu tun haben! Und dafür brauchen Sie, am besten eine amtliche Wertermittlung des Objektes.
Folgerichtig müssen Sie vorher Bescheid wissen, ob ein Gläubigerwechsel durchführbar ist und damit neue Darlehnsvertragsverhandlung stattfinden kann!
Ablauf: Wertermittlung mit amtlichen Siegel bis 15.04 erhalten. Ermittlung der Beleihungsgrenze, Darlehnsangebot bis 100 %, 90, 80, 70 und 60 % einholen! Denn es ist möglich, dass die neue Wertsteigerung mit in die Berechnung einfließen kann.
Die Neuwertberechnung des Objektes mit den Guthaben aus dem BSV, kann die Neubeleihung unter 60 % führen, statt der 80 %, macht zusätzlich bis 0,3 % weniger Zinsen jährlich!
AW: Frage zur Kündigung BHW BauDarlehen und Bausparvertrag - Danke
Zitat von bruno68
Endet der Darlehnsvertrag, so müssen sie vorher die Zusage zur Anschlussfinanzierung bei dem neuen Gläubiger haben! Folgerichtig müssen Sie auch mit einer 100 % Finanzierung planen! Denn eine Garantie der Zuteilung des BSV zum Termin x ist gesetzlich verboten!
Ich hab ja auch nicht gesagt, dass ich eine Zuteilung bekomme, das habe ich auch geschrieben. Laut BHW kann ich den Bausparvertrag mit einer frist von 6 Monaten kündigen und das Guthaben wir einfach mit dem Darlehen verrechnet und der Rest neu finanziert werden durch einen neuen . So hat es mir BHW gesagt.
Wertermittlungen machen die Banken soviel ich weiß selbst und akzeptieren auch keine externen.
Ich wäre noelmaxim dankbar, wenn er mir noch meine offenen Fragen beantworten könnte.
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noelmaxim
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AW: Frage zur Kündigung BHW BauDarlehen und Bausparvertrag - Danke
Zitat von Nero
Hallo noelmaxim,
danke für dein Feedback, also lag ich gar nicht so falsch.
Ausserdem danke für dein Angebot bei der Umfinanzierung, werde darauf zurückgreifen.
Aber trotzdem noch die Frage, damit ich die schriftliche Kündigung auch korrekt mache. Muss ich den Bausparvertrag zum 30.06. kündigen, um das Guthaben für die Ablösung (31.12.2022 Zinsbindungsende) nutzen zu können? Das Darlehen auch zu dem 30.06. kündigen oder einfach zum Zinsbindungsende? Ich stelle die Frage, damit es durch eine falsche Formulierung nicht zu Problemen kommt.
Sollte man bei der Kündigung " nach BGB §489" erwähnen? Da ja Zinsbindungsende Ende diesen Jahres ist und somit 10 Jahre zu ende gehen.
Vielleicht hast du das schon erklärt und ich nciht richtig verstanden: Was ich bisher verstanden habe ist, dass ich den BSV vor der Zuteilung kündigen kann. Aber nur nach BGB 489 oder kann man das jederzeit? Ich frage, weil ich es ja vor der Zuteilung kündigen möchte und muss ich mich darauf einstellen, dass ich eine Art Entschädigung bezahlen muss, weil ich den BSV vor Zuteilung kündigen muss?
Gemeint war, ob ich besser nebenbei Gesparte Geld für die Ablösung nutzen und somit die Restsumme niedriger ist. Oder besser das Gesparte für die nächste Finanzierung als EK einfließen lassen?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kündige meinen Bausparvertrag so, als dass mir das Guthaben zum Zinsbindungsende 31.12.2022 zur Verrechnung des Vorausdarlehens zur Verfügung steht.
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noelmaxim
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Zitat von Nero
Hallo noelmaxim,
danke für dein Feedback, also lag ich gar nicht so falsch.
Ausserdem danke für dein Angebot bei der Umfinanzierung, werde darauf zurückgreifen.
Aber trotzdem noch die Frage, damit ich die schriftliche Kündigung auch korrekt mache. Muss ich den Bausparvertrag zum 30.06. kündigen, um das Guthaben für die Ablösung (31.12.2022 Zinsbindungsende) nutzen zu können? Das Darlehen auch zu dem 30.06. kündigen oder einfach zum Zinsbindungsende? Ich stelle die Frage, damit es durch eine falsche Formulierung nicht zu Problemen kommt.
Sollte man bei der Kündigung " nach BGB §489" erwähnen? Da ja Zinsbindungsende Ende diesen Jahres ist und somit 10 Jahre zu ende gehen.
Vielleicht hast du das schon erklärt und ich nciht richtig verstanden: Was ich bisher verstanden habe ist, dass ich den BSV vor der Zuteilung kündigen kann. Aber nur nach BGB 489 oder kann man das jederzeit? Ich frage, weil ich es ja vor der Zuteilung kündigen möchte und muss ich mich darauf einstellen, dass ich eine Art Entschädigung bezahlen muss, weil ich den BSV vor Zuteilung kündigen muss?
Gemeint war, ob ich besser nebenbei Gesparte Geld für die Ablösung nutzen und somit die Restsumme niedriger ist. Oder besser das Gesparte für die nächste Finanzierung als EK einfließen lassen?
Was meinen sie mit nächster Finanzierung? Die Anschlussfinanzierung? Dann ist es völlig egal, ob sie das Geld unter das Kopfkissen bis 31.12.2022 legen oder es jezt einzahlen und eben weniger Restschuld abzulösen ist. Kommt beides auf gleiche hinaus. Verkaufen sie das Haus und kaufen etwas neues, spielt das alles auch keineentscheidende Rolle, denn die Differenz Restvaluta zum Verkaufserlös ist oder kann ihr Eigenkapital sein. Da dieses dann wohl eh zwischenfinanziert werden müsste, wäre es ggf. bessser vorteilhafter, wenn sie sich das Kapital flexibel, sprich unter dem Kopfkissen halten, da es dann sofort verügbar ist, was zwischenfinanziertes Geld aber auch ist.
Wollen sie die Immobilie behalten und eine neue kaufen (Zwischenfinanzierung hinfällig), ist es sinnvoller, das Kapital flexibel zu halten und für einen Neuerwerb einzusetzen.
AW: Frage zur Kündigung BHW BauDarlehen und Bausparvertrag - Danke
Zitat von noelmaxim
Was meinen sie mit nächster Finanzierung? Die Anschlussfinanzierung?
Genau für die Anschlussfinanzierung. Wenn es vorteilhafter ist, das gesparte Geld auf dem Tagesgeldkonto in die Anschlussfinanzierung einzusetzen statt es am 31.12.2022 für die Ablösung einzusetzen. Da man mit Eigenkapital einen besseren Zins bei der Anschlussfinanzierung bekommt als ohne.
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noelmaxim
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Zitat von Nero
Genau für die Anschlussfinanzierung. Wenn es vorteilhafter ist, das gesparte Geld auf dem Tagesgeldkonto in die Anschlussfinanzierung einzusetzen statt es am 31.12.2022 für die Ablösung einzusetzen. Da man mit Eigenkapital einen besseren Zins bei der Anschlussfinanzierung bekommt als ohne.
Das gilt doch nicht für eine Anschlussfinanzierung. Es zählt das Verhältnis Kreditsumme zum Verhältnis zum durch die Bank ermittelten Wert der Immobilie. Bei einer Anschlussfinanzierung ist die Differenz zwischen ermittelten Wert der Immobilie zur Darlehenssumme immer das Eigenkapital.