KFW124 - was wenn ich in wenigen Jahren vermieten muss
Liebe Forum Mitglieder,
Ich habe schon viele Beiträge über KfW 124 gelesen, jedoch bin ich etwas verunsichert.
Ein Finanzberater hat mir eine Finanzierung einer Wohnung aufgestellt und ein Teil davon kommt von KfW 124 selbstgenutztes Wohneigentum.
Alles schön und gut. Voraussetzung ist, dass ich die Wohnung selber nutze.
Was ist aber, wenn ich in wenigen Jahren umziehen muss oder ein Haus Erbe... Ich würde dann gerne die Wohnung vermieten... Kann die KfW mich dann kündigen wenn ich ausziehe, da ich die Voraussetzungen zur Gewährung des
Kredits nicht mehr erfülle?
Im Internet steht man muss nur mind. 12 Monate drinnen wohnen... Woher kommt das?
Ich habe bei der KfW angerufen und mal nachgefragt...da heisst es nur, dass wenn ich von vornherein von Vermietung ausgehe ist das Produkt nichts für mich... Das tue ich ja nicht. Ich will mir nur alle Optionen offen halten. Weiter hieß es am Telefon, dass wenn ein Berufswechsel passiert oder ich mich vergrößern will, dass es dann geht... Also verstehe ich es so: ... Ich kann den Kredit nutzen... Drinnen wohnen... Und wenn es dazu kommen sollte irgendwann ohne Probleme vermieten?
AW: KFW124 - was wenn ich in wenigen Jahren vermieten muss
Hallo Ron,
natürlich ist das nicht absehbar, auch nicht in der KfW Nutzungsphase. Dafür ist die Zukunft zu ungewiss!
Allerdings laufen viele Programme, die für Fremdnutzung ausgelegt sind!
Wenn es eine Verbilligung der Zinsen ist, führt dies beim Vermieten zur Senkung der absetzbaren Zinsen, was wiederum zu einer Erhöhung der Mieteinnahmen führt.
Zusammen mit den EK und erhöhten Mieteinnahmen führt dies zu einer erhöhten Steuerlast!
Zur AfA Abschreibung, da scheiden sich die Geister!
Natürlich wäre eine weitere Steuerminderung, ideal! Aber nicht unbedingt im Interesse des aktuellen Eigentümers, beim späteren Verkauf.
Fallbeispiel Standard: 400.000 € AFA Zeit 50 Jahre, jährliche Abschreibung 8.000 €, davon steuerliche Entlastung bei 50 % Steuern 4.000 €!
Nach 20 Jahren Verkauf, wegen Todes abgeschrieben 160.000 € Restwert 240.000 € Verkaufspreis 500.000 € Gewinn nach Finanzamtangaben 260.000 €, Steuersatz bei 50 % 130.000 € Steuerschuld!
Wie sie unschwer erkennen können ist eine erhöhte Steuerlast fällig! Daher ist eine steuerliche Gestaltung unabdingbar! So ist das Verschieben des Verkaufs lukrativ, wenn das EK und der Steuersatz in das Rentenalter unabdingbar verschoben wird.
Liegt der Steuersatz in der Rentenphase bei 30 %, sind nur 78.000 € Steuern fällig, statte 52.000 € weniger Steuern auf den Hausverkauf!
Dies ist keine Rechtsberatung, dies steht mir nicht zu, deshalb nur in groben Zügen, ein möglicher Vorgang!
Aber das, muss und darf nur ein StB. Durch eine ausführliche Beratung ermitteln!
AW: KFW124 - was wenn ich in wenigen Jahren vermieten muss
Hallo Ron,
ich habe im Oktober 2016 eine Wohnung gekauft und 50.000 € über ein durchgeleitetes KfW-124-Darlehen finanziert - der Rest war Eigenkapital.
Ab Februar 2017 habe ich ein Zimmer über Airbnb vermietet, ab April 2018 dann ein Zimmer fest und ab Juni 2019 die komplette Wohnung.
Bei keiner Vermietung gab es Probleme mit der KfW, auch nicht als ich den Umzug im Mai 2019 gemeldet habe oder den Kredit nach 5 Jahren abgelöst habe. Habe währenddessen nur 1.543,93 € Zinsen gezahlt und 21.345,25 € getilgt.
Also kannst dich auf deine Quellen verlassen - ich bin aber gerne eine weitere.
AW: KFW124 - was wenn ich in wenigen Jahren vermieten muss
Guten Morgen an alle,
@bruno68, danke für diese ausführliche Antwort, sie geht zwar weit über mein Gefragtes hinaus, ist aber auch gut zu wissen.
@benniG, vielen Dank, genau das wollte ich hören. Mein Finanzberater meinte auch, dass das in Zukunft niemanden mehr interessiert. Ich bin froh, dass es hier Leute mit eigenen Erfahrungen in dem Bereich gibt.