Hallo Zusammen,
ich habe hier schon etwas rumgestöbert und gesehen, dass es bereits Etliches zu dem Thema gibt, habe aber dennoch eine Frage.
Ich habe den D maxx 5 von bhw abgeschlossen am 25.07.2003. Zuteilungsreif am 1.11.2012.
Auch ich möchte gerne die Bonuszinsen kassieren und werde somit auf das Darlehen verzichten.
Dazu meine Frage:
Spielt es eine Rolle, wann ich die Erklärung zur Annahme der Zuteilung (Annahme dann für den 1.11.2012, richtig? oder muss man sofort ankreuzen?) und den Verzicht auf das Darlehen abschicke?
Ich hatte bei der Verbraucherzentrale gelesen, dass es Fälle gab in denen zu früh auf das Darlehen verzichtet wurde und daraufhin die Bank gekündigt hat. Das möchte ich natürlich vermeiden. Die Verbraucherzentrale hatte geraten, dass man die Kündigung der Bank abwarten soll und dann innerhalb der Kündigungsfrist die Erklärung einreichen sollte. Siehe hierzu folgender Link: https://www.verbraucherzentrale-baye...m-detail-56867
Ist das bei meinem Vertrag auch so oder spielt es keine Rolle wann ich die Erklärung abschicke?
Besten Dank schonmal!
Steffile
Der eigentliche Sinn des Bausparvertrages ist die Nutzung des Darlehnsanteil.
die Kündigung kommt wenn richtig liege 10 Jahre nach der Zuteilung, also würde die Kündigung zum 01.11.2022 von der Bausparkasse kommen!
Ich empfehle trotzdem, den "Verzicht der Darlehnsannahme" vorzubereiten, weil ja noch ausgerechnet werden muss!
Was der Verbrauchschutz vorschlägt? Nun ja, verpassen sie selber den Termin, warum auch immer, geht der Verlust an Zinsen zu ihren Lasten! Richtig ist es auch, dass wenn sie den Verzicht erklären, entfällt der dritte Teil (Darlehnsteil), ab Verzicht! Daher auch die Kündigung!
Ohne Kündigung des Vertrages bliebe der Kreditanspruch auf unbestimmte Zeit weiterhin bestehen!
Andere Frage ist: Was wollen sie mit den Guthaben machen und wie wollen Sie den Betrag anderweitig einsetzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte das Guthaben ausgezahlt bekommen, ich brauche das Darlehen nicht. Somit geht es nur darum noch möglichst viel an Zinsen zu bekommen.
So wie ich es lese, stimmen Sie der Verbraucherzentrale nicht zu.Wann wäre denn der richtige Zeitpunkt die Erklärung abzuschicken?
Ich glaube der Verbraucherzentrale geht es hier um die letzte Optimierung der Zinsen.
Verzichtet man aufs Darlehen, dann kommt die Kündigung automatisch hinterher.
Geht man den umgekehrten Weg und wartet auf die Kündigung, kann man direkt nach Kündigung noch schnell den Verzicht nachschieben, mit dem Risiko den Termin zu verpassen. Damit hat man ggf. noch ein paar Monate mehr Zinsen.
Kündigt die Bausparkasse nicht 10 Jahre nach Zuteilung, hätte man somit auch weiter einen gut verzinsten Vertrag. Allerdings halt immer mit dem Risiko, dass man sich ggf. mit der Bausparkasse um den Bonuszins streiten darf.
Ich glaube, ich hatte bei meinem Vertrag ca. 9 3/4 Jahre nach Zuteilung aufs Darlehen verzichtet. Mir war das zu heiß den Termin zu verpassen oder mich dann mit der Bausparkasse rumstreiten zu dürfen.
Für dich zwar uninteressant, aber bei mir habe ich auch geschaut, dass ich möglichst viel Zins über den Freibetrag ohne Zinsabschlagsteuer ausgezahlt bekomme.
Es kann steuerlich durchaus Sinn machen, den Verzicht bereits im Dezember statt um Januar auszusprechen.
Ich habe noch eine weitere Frage. Es wurde ja von der bhw ein Formular dazu geschickt, das man dann verwenden kann um den Darlehensverzicht zu erklären. Es muss ein Kreuz gemacht werden, dass ich die zuteilung annehme zum entweder sofort oder ein Datum. Was Kreuze ich da an? Es geht ja nur darum dass ich die zuteilung anerkenne, das datum hat also nix mit dem Datum der Zuteilung zu tun, verstehe ich das richtig?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Formular ist angehängt!