AM Start-Ziel-Rentenpolice :Widerruf bei in Anspruch genommener Teilauszahung ?
Guten Morgen,
ich habe meine Start-Ziel-Rentenpolice am 01.09.00 abgeschlossen und hatte hier leider keinerlei Durchblick, was das im Detail ist. Der Vermögensberater hat mir die damals empfohlen und zack war sie unterschrieben.
Nun bin ich nach Durchsicht der Meinung, mein Geld wesentlich besser anlegen zu können oder mit dem bereits eingezahlten besser anderweitig vorsorgen zu können und habe, nachdem ich mich belesen habe, den Widerspruch schriftlich an die AM gesendet.
Als Antwort kam: Der Widerspruch wird nicht anerkannt, da ich in der Zwischenzeit eine Teilauszahlung in Anspruch genommen habe.
Ist das tatsächlich so? Der Widerspruch wurde ausgesprochen wegen der fehlenden Widerrufsbelehrung bei Abschluss, was wohl bei vielen Police-Verträgen so war.
Erlischt das Widerrufsrecht, sobald man eine (in der Police so vorweg in zeitlich vorgegeben Abschnitten angegebene) mögliche Teilauszahlung in Anspruch genommen hat oder ist das ein erstes Abschmettern, um mich so zur Kündigung zu bringen? Diese kann die AM doch einfach abziehen...zudem hab ich ein Gerichtsurteil gefunden, da wurde der Widerruf erfolgreich nach erfolgter Kündigung und bereits ausgezahltem Rückkaufswert durchgesetzt. Der bereits gezahlte Rückkaufswert wurde einfach in Abzug gebracht...
AW: AM Start-Ziel-Rentenpolice :Widerruf bei in Anspruch genommener Teilauszahung ?
Ihre Fragen deuteten auf riesige Wissenslücken hin!
Als Antwort kam: Der Widerspruch wird nicht anerkannt, da ich in der Zwischenzeit eine Teilauszahlung in Anspruch genommen habe.
Richtig! Verstanden haben sie es sicherlich nicht!
In der letzten Reform, in der Richtlinie 2014 / 17 / EU für Immobiliendarlehnsvermittlung steht in einer Randnotiz, dass zur Rechtsvereinheitlichung mit den beiden anderen Richtlinien eintreten soll.
Das OLG Köln entschied, 2019, dass eine "einvernehmliche Abänderung des Vertrages", der Widerruf-Joker als unabänderlich "verloren" gilt!
Daher ist ein "Widerruf", bei einer einvernehmlichen Darlehnsaufnahme auf die Polizze, wirkungslos.
Zum anderen haben sie nie in den letzten 21 Jahren mit dem Thema "Polizze" niemals auseinandergesetzt, geschweige irgendwas aus dem Bereich "Finanzanlage".
Grundsätzlich gilt: "Sie kaufen etwas!"; ob Versicherung oder Finanzanlage! Aber damit hören auch schon die Gemeinsamkeiten auf!
Wenn Sie wirklich selber zu den Gewinnern "eigene Vermögensverwaltung" gehören wollen, dann sollten sie sich vor der Wahrheit nicht drücken, dass 3 von 4 Personen immer wirtschaftlich verlieren!
Also wenn eine Gruppe von 4 Personen Geld anlegen, verlieren immer 3 Personen ihr Geld!
Dass die Aktienbörsen steigen, hat aber nichts mit der Vermögensgewinn des einzelnen zu tun! Dieser kann trotz "Bullenmarkt", wegen der vorgehenden "Bärenmarkt" ein Verlust erlitten haben.
Eine Vermögenshalbierung "schmerzt" doppelt so schlimm, wie eine einfache "freudige" Vermögensverdoppelung.
Das Schlimmste ist aber dass viele "Eigenbrötler" überhaupt nicht akzeptieren, dass Sie fachlich überfordert sind! So wissen die meisten nicht das sie nur gegen den Broker spielen und nicht an der Börse sind (Eigenhandel), Denn wie sollte der Broker bezahlt werden? Woher kommt sein Gehalt, wenn Sie kostenlos handeln dürfen? Meinen Sie viele hier auch, die Heilsarmee sind die Börsenhändler?
AW: AM Start-Ziel-Rentenpolice :Widerruf bei in Anspruch genommener Teilauszahung ?
Zitat von bruno68
Wenn Sie wirklich selber zu den Gewinnern "eigene Vermögensverwaltung" gehören wollen, dann sollten sie sich vor der Wahrheit nicht drücken, dass 3 von 4 Personen immer wirtschaftlich verlieren!
Also wenn eine Gruppe von 4 Personen Geld anlegen, verlieren immer 3 Personen ihr Geld!
Da bin ich doch glatt mal auf deine Quelle gespannt.
AW: AM Start-Ziel-Rentenpolice :Widerruf bei in Anspruch genommener Teilauszahung ?
Zitat von bruno68
Wenn Sie wirklich selber zu den Gewinnern "eigene Vermögensverwaltung" gehören wollen, dann sollten sie sich vor der Wahrheit nicht drücken, dass 3 von 4 Personen immer wirtschaftlich verlieren!
Also wenn eine Gruppe von 4 Personen Geld anlegen, verlieren immer 3 Personen ihr Geld!
Dass die Aktienbörsen steigen, hat aber nichts mit der Vermögensgewinn des einzelnen zu tun! Dieser kann trotz "Bullenmarkt", wegen der vorgehenden "Bärenmarkt" ein Verlust erlitten haben.
Eine Vermögenshalbierung "schmerzt" doppelt so schlimm, wie eine einfache "freudige" Vermögensverdoppelung.
bruno68
ich weiß wer bei Bruno immer gewinnt: drei Kunden und ein Makler
Ich finde es schlimmer, wenn angebliche Menschen die mit Zertifikaten wedeln im Internet offensichtlich mit falschen Aussagen Angst verursachen wollen, um neue Kunden, oder besser gesagt Opfer zu generieren. Zudem bleibt der Kunde auf dem Schaden der ein angeblicher Fachberater verursacht auch auf dem Schaden sitzen, da dieser sich hier raus windet wie ein Wurm nur um nicht zahlen zu müssen. Mit dem persönlichen Vermögen, das dann dem Hund oder der Katze gehört kann man diese dann auch nicht belangen. Dann lieber den Schaden selber verursachen und eine Menge Geld sparen. Den Ärger mit den Rechtsanwälten etc. kann man sich dabei auch sparen. Auf lange sicht ist das immer besser, es selber zu machen. Ist wie auch immer im Leben, wenn man es richtig haben möchte, dann macht man es selbst....
und man kann nicht überfordert sein, man muss sich bewusst sein was man abschließt da muss man halt das Kleingedruckte lesen und verstehen.
Aber man sollte immer wissen, wenn man sich "Hilfe" holt, jeder möchte von einem nur das Beste. Die meisten wollen in dem Fall das Geld des anderen. Mit der Aussage sieht man die Welt ganz anders und bewertet dies auch anders.